Freigabe des neuen Abschnittes der B31 um Friedrichshafen für LKWs

Alle Unterlagen bezüglich der Sperrung für LKW über 3,5 Tonnen auf dem neuen Stück der B31 um Friedrichshafen welches per Teilfreigabe eröffnet wurde.

Hierbei insbesondere die Freigabe für LKW über 3,5 Tonnen auf dem Stück zwischen der Auffahrt FN-Nordwest und FN-Fischbach in Fahrtrichtung FN-Fischbach.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen b…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
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Betreff
Freigabe des neuen Abschnittes der B31 um Friedrichshafen für LKWs [#201289]
Datum
20. Oktober 2020 13:55
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen bezüglich der Sperrung für LKW über 3,5 Tonnen auf dem neuen Stück der B31 um Friedrichshafen welches per Teilfreigabe eröffnet wurde. Hierbei insbesondere die Freigabe für LKW über 3,5 Tonnen auf dem Stück zwischen der Auffahrt FN-Nordwest und FN-Fischbach in Fahrtrichtung FN-Fischbach.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201289/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Tübingen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist angekommen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
WG: Freigabe des neuen Abschnittes der B31 um Friedrichshafen für LKWs [#201289]
Datum
22. Oktober 2020 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist angekommen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Regierungspräsidium Tübingen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Regierungspräsidium Tübingen hatte die Stadt Friedrichshafen gebeten, die von d…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
WG: Freigabe des neuen Abschnittes der B31 um Friedrichshafen für LKWs [#201289]
Datum
26. Oktober 2020 07:26
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in das Regierungspräsidium Tübingen hatte die Stadt Friedrichshafen gebeten, die von der DEGES GmbH eingebrachte Freigabe des Teilstücks der B 31 neu verkehrsrechtlich umzusetzen. Das Regierungspräsidium hat der Stadt dabei jedoch keinerlei Vorgaben gemacht, wie dies zu geschehen hat (s. erstes Dokument in der Anlage). Das von der Stadt daraufhin geplante und schließlich angeordnete LKW-Verbot wurde zwischen der Stadt und dem Regierungspräsidium nicht diskutiert. Die Stadt hat uns telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie ein solches LKW-Verbot beabsichtigt und hat uns schließlich ihre verkehrsrechtliche Anordnung für die Freigabe einschließlich Hinweisbeschilderung zur Prüfung geschickt, ob sie ihr Ermessen rechtmäßig ausgeübt habe. Dies haben wir ihr bestätigt. Ich übersende Ihnen daher das Schreiben des Regierungspräsidiums an die Stadt mit der Aufforderung, die Teilfreigabe verkehrsrechtlich umzusetzen, die Anfrage der Stadt an das Regierungspräsidium mit Anlagen und die Antwort von Herrn Regierungspräsident Tappeser an Herrn Oberbürgermeister Brand. Informationen, welche Überlegungen und Abwägungen hinter dem LKW-Verbot auf der freigegebenen Teilstrecke standen, erfragen Sie bitte bei der Stadt Friedrichshafen. Mit freundlichen Grüßen

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