Freigabe von Google Classroom

Aufgrund des Zeitungsberichts in der Gießener Allgemeinen Zeitung vom 14.03.2019 (https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/trotz-schulschliessung-giessener-schueler-lernen-weiter-13598392.amp.html) besteht der Eindruck, dass an der Liebigschule Gießen die Plattform Google Classroom zum Einsatz kommt.

Nach einer ersten Rückmeldung des Schulleiters bestätigt sich dies.

Vor dem Hintergrund, dass der Landesdatenschutzbeauftragte recht deutlich Folgendes dargelegt hat, irritiert der Einsatz: "Was für Microsoft gilt, ist auch für die Cloud-Lösungen von Google und Apple zutreffend. Die Cloud-Lösungen dieser Anbieter sind bislang ebenfalls nicht transparent und nachvollziehbar dargelegt worden. Deshalb gilt auch hier, dass für Schulen die datenschutzkonforme Nutzung derzeit nicht darstellbar ist.“ (https://datenschutz.hessen.de/pressemitteilungen/stellungnahme-des-hessischen-beauftragten-für-datenschutz-und).

Vor dem Hintergrund, dass hessischen Schulen die landeseigene Lösung in Form des Schulportals (https://schulportal.hessen.de/schulregistrierung/) oder dort ebenfalls registrierbaren Schul-Moodles zur Verfügung steht, irritiert die Aussage des Schulleiters: "(...) es war aus unserer Sicht und in der aktuellen Situation der einzig gangbare (Weg). Hierüber haben wir auch den schulfachlichen Aufsichtsbeamten des Schulamtes informiert, der in dieser schwierigen Situation Verständnis zeigte".

Ich bitte daher um Transparenz und Einsicht in die Kommunikation zwischen Schule und Ihrem Schulamt, aus der hervorgeht, dass seitens des Schulamts eine Genehmigung und/oder Duldung zur Nutzung von Google Classroom ausgesprochen wurde.

Ebenso bitte ich um Auskunft, von wie vielen weiteren Einsätzen dieser Plattform des US-Konzerns an welchen konkreten Schulen das Staatliche Schulamt Kenntnis hat. Gegenüber welchen Schulen wurde seitens Ihres Schulamts eine Genehmigung und/oder Duldung diesbezüglich ausgesprochen (mit der Bitte um Einsicht in die jeweiligen Dokumentationen).

Gibt es interne Absprachen und oder Anweisungen, den Schulen Plattformen Dritter zu genehmigen und nicht die Nutzung des hessischen Schulportals nahezulegen (mit der Bitte um Einsichtnahme)?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund des Zei…
An Staatliches Schulamt Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freigabe von Google Classroom [#183205]
Datum
23. März 2020 14:32
An
Staatliches Schulamt Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund des Zeitungsberichts in der Gießener Allgemeinen Zeitung vom 14.03.2019 (https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/trotz-schulschliessung-giessener-schueler-lernen-weiter-13598392.amp.html) besteht der Eindruck, dass an der Liebigschule Gießen die Plattform Google Classroom zum Einsatz kommt. Nach einer ersten Rückmeldung des Schulleiters bestätigt sich dies. Vor dem Hintergrund, dass der Landesdatenschutzbeauftragte recht deutlich Folgendes dargelegt hat, irritiert der Einsatz: "Was für Microsoft gilt, ist auch für die Cloud-Lösungen von Google und Apple zutreffend. Die Cloud-Lösungen dieser Anbieter sind bislang ebenfalls nicht transparent und nachvollziehbar dargelegt worden. Deshalb gilt auch hier, dass für Schulen die datenschutzkonforme Nutzung derzeit nicht darstellbar ist.“ (https://datenschutz.hessen.de/pressemitteilungen/stellungnahme-des-hessischen-beauftragten-für-datenschutz-und). Vor dem Hintergrund, dass hessischen Schulen die landeseigene Lösung in Form des Schulportals (https://schulportal.hessen.de/schulregistrierung/) oder dort ebenfalls registrierbaren Schul-Moodles zur Verfügung steht, irritiert die Aussage des Schulleiters: "(...) es war aus unserer Sicht und in der aktuellen Situation der einzig gangbare (Weg). Hierüber haben wir auch den schulfachlichen Aufsichtsbeamten des Schulamtes informiert, der in dieser schwierigen Situation Verständnis zeigte". Ich bitte daher um Transparenz und Einsicht in die Kommunikation zwischen Schule und Ihrem Schulamt, aus der hervorgeht, dass seitens des Schulamts eine Genehmigung und/oder Duldung zur Nutzung von Google Classroom ausgesprochen wurde. Ebenso bitte ich um Auskunft, von wie vielen weiteren Einsätzen dieser Plattform des US-Konzerns an welchen konkreten Schulen das Staatliche Schulamt Kenntnis hat. Gegenüber welchen Schulen wurde seitens Ihres Schulamts eine Genehmigung und/oder Duldung diesbezüglich ausgesprochen (mit der Bitte um Einsicht in die jeweiligen Dokumentationen). Gibt es interne Absprachen und oder Anweisungen, den Schulen Plattformen Dritter zu genehmigen und nicht die Nutzung des hessischen Schulportals nahezulegen (mit der Bitte um Einsichtnahme)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183205 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Freigabe von Google Classroom“ vom 23.03.2020 (#…
An Staatliches Schulamt Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Freigabe von Google Classroom [#183205]
Datum
29. Mai 2020 07:19
An
Staatliches Schulamt Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Freigabe von Google Classroom“ vom 23.03.2020 (#183205) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183205 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Freigabe von Google Classroom“ vom 23.03.2020 (#…
An Staatliches Schulamt Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Freigabe von Google Classroom [#183205]
Datum
21. Juni 2020 15:06
An
Staatliches Schulamt Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Freigabe von Google Classroom“ vom 23.03.2020 (#183205) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183205/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hes…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Freigabe von Google Classroom“ [#183205] [#183205]
Datum
21. Juni 2020 15:06
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183205/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nach Ablauf der gesetzlichen Frist und Nachfragen nicht beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 183205.pdf Anfragenr: 183205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183205/
Staatliches Schulamt Gießen
Ihre Informationsfreiheitsbeschwerde vom 23. März 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in erst vor wenigen Tagen habe i…
Von
Staatliches Schulamt Gießen
Betreff
Ihre Informationsfreiheitsbeschwerde vom 23. März 2020
Datum
29. Juli 2020 15:58
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
4,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in erst vor wenigen Tagen habe ich das Amt des Leiters des Staatlichen Schulamts Gießen/Vogelsberg angetreten und den o.g. Vorgang vorgefunden. Ich habe die weitere Bearbeitung Ihrer Beschwerde in Auftrag gegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Informationsfreiheitsbeschwerde vom 23. März 2020 [#183205] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für…
An Staatliches Schulamt Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Informationsfreiheitsbeschwerde vom 23. März 2020 [#183205]
Datum
12. August 2020 18:46
An
Staatliches Schulamt Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 29. Juli. Für die neue Aufgabe wünsche ich Ihnen natürlich alles Gute. ein Wechsel in eine solche Funktion unter den gegebenen (pandemischen) Umständen ist sicherlich herausfordernd. Mit heutigem Eingang liegt mir ein Schreiben des Schulleiters der Liebigschule datiert auf den 05.08.2020 vor. In diesem wird ausgeführt: "Der Schulleiter hat die zuständige Schulaufsicht im Staatlichen Schulamt Gießen über den Einsatz von Google Classroom für die Zeit der pandemiebedingten Schulschließungen informiert. Die Nutzung von Google-Emailkonten war dem Schulamt seit der Einführung ebenfalls bekannt." Ich bitte Sie demnach weiterhin und angesichts der abgelaufenden Frist auch zeitnah um Transparenz zu dieser Kommunikation - bzw. dem Kenntnisstand des Schulamts. Ich bitte Sie - meine Anfrage dahingehend erweiternd - um Transparenz, ob das Schulamt den "Zeitraum der pandemiebedingten Schulschließungen" - angesichts der Rückkehr in den Regelbetrieb zu Schuljahresbeginn für beendet erkennt und ob das Schulamt dies der Schulleitung mitgeteilt hat (mit der Bitte um Einsicht in die Dokumentation, die somit nach dem Zeitpunkt meiner ursprünglichen Anfrage liegen dürfte). Ebenfalls wird in dem Schreiben des Schulleiters auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach DSGVO Artikel 6 dahingehend Auskunft erteilt: "Die Einwilligungen der Nutzerinnen/Nutzer bzw. der Erziehungsberechtigten liegen vor." Angefügt wird die verwendete Einwilligungserklärung. Ich hatte hierzu bereits bei meiner ursprünglichen Anfrage auf die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten bzgl. der Cloud-Lösung von Google hingewiesen. Ergänzend möchte ich nun auf den Erwägungsgrund 43 der DSGVO hinweisen, in dem ausgeführt wird, dass Einwilligungen gegenüber "public authorities" (Schulen sind solche) nicht als freiwillig gelten können (erkennbares Ungleichgewicht). Der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte in seinem 47. Tätigkeitsbericht (dort mit Bezug auf Einwilligungen zur Nutzung von WhatsApp): "Zum anderen ist eine Einwilligung nur wirksam, wenn sie freiwillig erteilt wurde. Eine solche Freiwilligkeit kann im schulischen Zusammenhang in der Regel kaum unterstellt werden." Die mir vorliegende Einwilligungserklärung bezieht sich in dem zugehörigen Anschreiben auf das Privacy Shield bzgl. der Datenverarbeitung in den USA, welches als Grundlage seitens des EuGH für nichtig erklärt wurde. Auch an anderen Stellen ergeben sich formale Fragen an die Vollständigkeit und Richtigkeit der Einwilligungserklärung. Zudem wird ausgeführt, dass keine Stellungnahme des schulischen Datenschutzbeauftragten schriftlich vorliegt. Ich gehe davon aus, dass auch keine Datenschutzfolgeabschätzung erfolgt ist. Demnach ergibt sich für mich das Bild, dass unter aktiver Duldung des Staatlichen Schulamts an besagter Schule ein vom Datenschutzbeauftragten abgelehntes Portal unter unzulässigen Voraussetzungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (ich betone, dass dies eine persönliche Einschätzung auf der Grundlage der derzeit mir vorliegenden Informationen ist). Angesichts dessen, dass ich dies gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten zur Beschwerde bringen möchte, bitte ich um eine zeitnahe Rückmeldung zum Bearbeitungsstand meiner Anfrage bei Ihnen. Evtl. ergibt sich ja ein neues Bild zum Sachverhalt - beispielsweise eine seitens des Amtes veranlasste Abschaltung der Plattform an der Schule (so dass zum neuen Schuljahr keine weitere Nutzung erfolgt). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183205/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Staatliches Schulamt Gießen
AW: Ihre Informationsfreiheitsbeschwerde vom 23. März 2020 [#183205] Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag des …
Von
Staatliches Schulamt Gießen
Betreff
AW: Ihre Informationsfreiheitsbeschwerde vom 23. März 2020 [#183205]
Datum
17. August 2020 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag des Amtsleiters beantworte ich gerne Ihre Nachfragen vom 12.08.2020 zur schulischen Stellungnahme der Liebigschule vom 05.08.2020. Sowohl die Information über die Nutzung der schulischen Emailkonten als auch die Information über die Verwendung von Google Classroom für die Organisation der unterrichtsersetzenden Maßnahmen während der Schulschließungen sind im Rahmen des Austauschs von Schulleitung und zuständiger Schulaufsicht mündlich erfolgt. Durch die Wiederaufnahme des Regelbetriebs ist die weitere Nutzung von Google Classroom an der Liebigschule derzeit nicht notwendig. Die Liebigschule führt in Abstimmung mit dem Schulträger in diesem Schuljahr IServ als digitale Plattform ein. Auf die Handreichung des Kultusministeriums "Rechtliche Klärungen, Empfehlungen und Informationen zu unterrichtsersetzenden und unterrichtsunterstützenden Lernsituationen" vom Juni 2020 wurde die Schulleitung der Liebigschule hingewiesen. Des Weiteren wurde der Schule empfohlen, sich an den hessischen Beauftragten für Datenschutz zu wenden, um Möglichkeiten des zukünftigen digitalen Distanzunterrichts zu prüfen und den schulischen Datenschutzbeauftragten zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen