Freigaberichtlinien für Veröffentlichungen in Sozialen Medien

Richtlinien, Arbeits- oder Dienstanweisungen oder vergleichbares, die die Prozeduren zur Abstimmung und Freigabe einer Veröffentlichung des BMGs in Sozialen Medien (z.B. Facebook oder Twitter) festlegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
Rufus Buschart
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Richtlinien…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Freigaberichtlinien für Veröffentlichungen in Sozialen Medien [#189721]
Datum
25. Juni 2020 12:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Richtlinien, Arbeits- oder Dienstanweisungen oder vergleichbares, die die Prozeduren zur Abstimmung und Freigabe einer Veröffentlichung des BMGs in Sozialen Medien (z.B. Facebook oder Twitter) festlegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 189721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189721/ Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Buschart, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Freigaberichtlinien für Veröffentlichungen in Sozialen Medien [#189721]
Datum
30. Juni 2020 13:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Buschart, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Buschart, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Freigaberichtlinien für Veröffentlichungen in Sozialen Medien [#189721]
Datum
30. Juni 2020 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Buschart, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. Juni 2020. Die von Ihnen nachgefragten Informationen liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Rufus Buschart
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort. Ich interpretiere die Antwort so, …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: WG: Freigaberichtlinien für Veröffentlichungen in Sozialen Medien [#189721]
Datum
3. Juli 2020 00:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort. Ich interpretiere die Antwort so, dass es keine "[speziellen] Richtlinien für die Freigabe von Beiträgen in Sozialen Medien" gibt. Daher möchte ich die Anfrage umformulieren und um die Übersendung aller Richtlinen zur Freigabe von Informationen / Texten / sonstigen Medien des BMGs für die Öffentlichkeit bitten. Irgendwo muss in ihrem Haus ja definiert sein, wer Informationen an die Öffentlichkeit geben darf und wie die freizugeben sind. Es ist schwer vorstellbar, dass jeder Mitarbeiter das nach eigenem Ermessen entscheiden darf. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 189721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189721/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Buschart, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 3. Juli 2020, mit der Sie Ihren Antrag nach dem …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Freigaberichtlinien für Veröffentlichungen in Sozialen Medien [#189721]
Datum
17. Juli 2020 10:41
Status
169,0 KB
357,3 KB
Sehr geehrter Herr Buschart, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 3. Juli 2020, mit der Sie Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juni 2020 erweitern und nun um Übersendung aller Richtlinien zur Freigabe von Informationen, Texten oder sonstigen Medien des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für die Öffentlichkeit bitten. Bezogen auf die Pressearbeit im BMG kann ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen. Berechtigt zum Veröffentlichen von Informationen auf den Kanälen des BMG sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats L7 Presse, Internet und Soziale Medien. Steuerung und finale Freigaben erfolgen durch die Leitung des Referats L7 beziehungsweise die Leitung des Leitungsstabes. Im Allgemeinen richtet sich der Freigabeprozess für Informationen an die Öffentlichkeit nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sowie der Ergänzenden Geschäftsordnung des BMG (ErgGO), die ich dieser E-Mail beigefügt habe. Die GGO vom 26. Juli 2000, geändert zum 1. September 2011, gilt für alle Bundesministerien. Sie regelt Grundsätze für die Organisation der Bundesministerien, die Zusammenarbeit der Bundesministerien untereinander und mit den Verfassungsorganen sowie für den Geschäftsverkehr nach außen. Sie regelt ferner die Mitwirkung bei der Rechtsetzung. Die ErgGO enthält Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Sie soll den Abstimmungs- und Entscheidungsprozess im BMG erleichtern, die Zusammenarbeit aller Beschäftigten des Hauses fördern und neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine schnelle Einarbeitung ermöglichen. In beiden Geschäftsordnungen finden Sie außerdem Informationen über die Zeichnungsbefugnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BMG. Darüber hinausgehende spezielle Richtlinien zur Freigabe von Informationen, Texten oder sonstigen Medien an die Öffentlichkeit liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Rufus Buschart
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die Zusammenfassung der Freigabeprozesse in Ihrem Haus. Könn…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: WG: Freigaberichtlinien für Veröffentlichungen in Sozialen Medien [#189721]
Datum
21. Juli 2020 13:24
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die Zusammenfassung der Freigabeprozesse in Ihrem Haus. Könnten Sie mir bitte die entsprechenden Dokumente (z.B. Dienst- oder Arbeitsanweisungen) zusenden, in denen das für ihre Mitarbeiter verbindlich geregelt ist? Insbesondere würde ich gerne wissen, ob es hinsichtlich der Dokumentation der Freigabe einer Information für die Öffentlichkeit durch die "Leitung des Referats L7 beziehungsweise die Leitung des Leitungsstabes" Vorgaben gibt. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 189721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189721/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Buschart, wie ich Ihnen bereits mit E-Mail vom 17. Juli 2020 mitgeteilt habe, liegen die von I…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: WG: Freigaberichtlinien für Veröffentlichungen in Sozialen Medien [#189721]
Datum
24. Juli 2020 13:28
Status
Sehr geehrter Herr Buschart, wie ich Ihnen bereits mit E-Mail vom 17. Juli 2020 mitgeteilt habe, liegen die von Ihnen gewünschten Dokumente (Dienst- und Arbeitsanweisungen) im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Rufus Buschart
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr freundliches Schreiben. Es tut mir leid, aber ich verste…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: WG: WG: Freigaberichtlinien für Veröffentlichungen in Sozialen Medien [#189721]
Datum
25. Juli 2020 15:07
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr freundliches Schreiben. Es tut mir leid, aber ich verstehe es nicht. Sie schreiben: "Berechtigt zum Veröffentlichen von Informationen auf den Kanälen des BMG sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats L7 Presse, Internet und Soziale Medien. Steuerung und finale Freigaben erfolgen durch die Leitung des Referats L7 beziehungsweise die Leitung des Leitungsstabes." Diese Regelung kann doch nicht nur eine 'mündliche Information' sein, sondern muss doch in irgendeiner Form bei ihnen als Anweisung/Regelung/Richtlinie/was-auch-immer-Dokument niedergeschrieben sein. Und dieses Dokument hätte ich gerne. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 189721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189721/ Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Buschart, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen letztmalig Folgendes mit: Wie Ihn…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: WG: WG: Freigaberichtlinien für Veröffentlichungen in Sozialen Medien [#189721]
Datum
28. Juli 2020 14:18
Status
169,0 KB
357,3 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGFreigaberichtlinienfrVerffentlichunge.eml
719,9 KB
Sehr geehrter Herr Buschart, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen letztmalig Folgendes mit: Wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 17. Juli 2020 mitgeteilt worden ist, gilt für alle Bundesministerien die Gemeinsame Geschäftsordnung (GGO). Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gilt zusätzlich noch die Ergänzende Geschäftsordnung (ErgGO). Beide Geschäftsordnungen sind Ihnen übersandt worden. In diesen Geschäftsordnungen sind alle Regelungen zum Zwecke eines systematischen Arbeitsablaufs in den jeweiligen Bundesministerien bindend festgelegt worden. Sollte weiterer Regelungsbedarf zum Arbeitsablauf entstehen, wird dies nicht - wie von Ihnen vermutet - in einzelnen Dokumenten niedergelegt, sondern durch eine Änderung der GGO oder - sollte es speziell nur das BMG betreffen - der ErgGO. Somit gibt es auch keine weiteren oder speziellen "Anweisung/Regelung/Richtlinie/was-auch-immer-Dokumente". Dies wurde Ihnen ebenfalls mehrfach mitgeteilt. Die Aufgaben aller Referate des BMG sind durch sogenannte Aufgabengebiete festgelegt. Innerhalb dieser jeweils festgelegten Aufgaben regeln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeitsprozesse eigenverantwortlich. Die finalen Freigaben erfolgen durch die jeweilige Referatsleitung. So wird nicht nur im Referat L 7 verfahren, das für das Aufgabengebiet "Presse, Internet und Soziale Medien" zuständig ist, sondern in sämtlichen Referaten des BMG. Da die GGO und ErgGO umfassend alle Arbeitsabläufe regeln, sind Regelungen für einzelne Referate, sofern es sich um keine Sonderaufgaben, sondern um Kernaufgaben des Referates handelt, nicht nötig. Mit freundlichen Grüßen

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