Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a
Das hessische Schulgesetz regelt in §83a, dass Schulen personenbezogene Daten im Rahmen digitaler Anwendungen verarbeiten dürfen, „wenn diese durch das Hessische Kultusministerium oder eine von diesem beauftragte Stelle geprüft und den Schulen zur Anwendung zur Verfügung gestellt wird.“
Ich bitte um Transparenz zu allen digitalen Anwendungen, die das hessische Kultusministerium zu diesem oben genannten Zweck bisher geprüft und zur Verfügung gestellt hat - jeweils:
a) Namen der Anwendungen und deren Hersteller/Betreiber.
b) Zeitpunkt der Prüfung und Verfügungstellung.
c) Name des Prüfenden oder zur Verfügung Stellenden (insbesondere - aber nicht nur - um welche vom Ministerium beauftragte Stellen es sich handelt).
d) Amtliche Informationen zur Prüfung und Verfügungstellung.
Sollten Anwendungen geprüft aber dann nicht zur Verfügung gestellt worden sein, bitte ich um alle amtlichen Informationen hierzu.
Anfrage erfolgreich
-
Datum11. Dezember 2021
-
15. Januar 2022
-
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- Von
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- Betreff
- Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a [#235088]
- Datum
- 11. Dezember 2021 18:34
- An
- Hessisches Kultusministerium
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a [#235088]
- Datum
- 31. Januar 2022 15:59
- An
- Hessisches Kultusministerium
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a“ [#235088]
- Datum
- 17. Februar 2022 19:02
- An
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
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- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a“ [#235088]
- Datum
- 26. Februar 2022 08:32
- An
- Hessisches Kultusministerium
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a“ [#235088]; unser Aktenzeichen: 90.22.35:0009/wz
- Datum
- 2. März 2022 17:15
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Hessisches Kultusministerium
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 8. April 2022
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 18. Mai 2022 11:31
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a“ [#235088]; unser Aktenzeichen: 90.22.35:0009/wz [#235088]
- Datum
- 23. Mai 2022 12:47
- An
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 23. Mai 2022 14:58
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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