Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a

Das hessische Schulgesetz regelt in §83a, dass Schulen personenbezogene Daten im Rahmen digitaler Anwendungen verarbeiten dürfen, „wenn diese durch das Hessische Kultusministerium oder eine von diesem beauftragte Stelle geprüft und den Schulen zur Anwendung zur Verfügung gestellt wird.“

Ich bitte um Transparenz zu allen digitalen Anwendungen, die das hessische Kultusministerium zu diesem oben genannten Zweck bisher geprüft und zur Verfügung gestellt hat - jeweils:
a) Namen der Anwendungen und deren Hersteller/Betreiber.
b) Zeitpunkt der Prüfung und Verfügungstellung.
c) Name des Prüfenden oder zur Verfügung Stellenden (insbesondere - aber nicht nur - um welche vom Ministerium beauftragte Stellen es sich handelt).
d) Amtliche Informationen zur Prüfung und Verfügungstellung.

Sollten Anwendungen geprüft aber dann nicht zur Verfügung gestellt worden sein, bitte ich um alle amtlichen Informationen hierzu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das hessische…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a [#235088]
Datum
11. Dezember 2021 18:34
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das hessische Schulgesetz regelt in §83a, dass Schulen personenbezogene Daten im Rahmen digitaler Anwendungen verarbeiten dürfen, „wenn diese durch das Hessische Kultusministerium oder eine von diesem beauftragte Stelle geprüft und den Schulen zur Anwendung zur Verfügung gestellt wird.“ Ich bitte um Transparenz zu allen digitalen Anwendungen, die das hessische Kultusministerium zu diesem oben genannten Zweck bisher geprüft und zur Verfügung gestellt hat - jeweils: a) Namen der Anwendungen und deren Hersteller/Betreiber. b) Zeitpunkt der Prüfung und Verfügungstellung. c) Name des Prüfenden oder zur Verfügung Stellenden (insbesondere - aber nicht nur - um welche vom Ministerium beauftragte Stellen es sich handelt). d) Amtliche Informationen zur Prüfung und Verfügungstellung. Sollten Anwendungen geprüft aber dann nicht zur Verfügung gestellt worden sein, bitte ich um alle amtlichen Informationen hierzu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235088/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a“ vom …
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a [#235088]
Datum
31. Januar 2022 15:59
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a“ vom 11.12.2021 (#235088) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235088/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a“ [#235088]
Datum
17. Februar 2022 19:02
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/235088/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich noch keinerlei Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 235088.pdf Anfragenr: 235088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235088/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a“ vom …
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a“ [#235088]
Datum
26. Februar 2022 08:32
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a“ vom 11.12.2021 (#235088) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in Ihre Beschwerde ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeit…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a“ [#235088]; unser Aktenzeichen: 90.22.35:0009/wz
Datum
2. März 2022 17:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Beschwerde ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Ich habe das HKM mit Schreiben von heute um Stellungnahme zu dem Vorgang gebeten. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Kein Nachrichtentext
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. April 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Mai 2022 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Tatsächlich liegt inzwischen eine Antwort vor. Mit freundlichen Grüße…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Freigegebene Anwendungen nach HSchG §83a“ [#235088]; unser Aktenzeichen: 90.22.35:0009/wz [#235088]
Datum
23. Mai 2022 12:47
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Tatsächlich liegt inzwischen eine Antwort vor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 235088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235088/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.