Freiheitsberaubung Tuerkei / Vereinbarung ueber Quarantaene im Drittstaat

Anfrage an: Auswärtiges Amt

in Amtsprache die Vereinbarung der Aufhebung der Reisewarnung zw. Tuerkei und Deutschland (in Kopie) inkl. aller Zusatzvereinbarungen, insbesondere der vereinbaarten Freiheitsberaubung fuer Deutsche Staatsbuerger, als auch gerne eine Ausnahmegenehmigung bzw. einen Antrag auf diesen.
Auf welcher Rechtsgrundlage koennen positiv geteste Deutsche Staatsbuerger im Ausland in Quarantaene, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies nicht fuer andere Risikogebiete?
https://www.tagesschau.de/inland/tuerkei-reisewarnung-109.html
Die Quarantaene kann genausogut in Deutschland erfolgen.
Wie verhaellt es sich fuer Risikogebiete in der Tuerkei, ist damit eine Ausreise nach Deutschland moeglich?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Amtsprache die V…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freiheitsberaubung Tuerkei / Vereinbarung ueber Quarantaene im Drittstaat [#194335]
Datum
4. August 2020 22:01
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Amtsprache die Vereinbarung der Aufhebung der Reisewarnung zw. Tuerkei und Deutschland (in Kopie) inkl. aller Zusatzvereinbarungen, insbesondere der vereinbaarten Freiheitsberaubung fuer Deutsche Staatsbuerger, als auch gerne eine Ausnahmegenehmigung bzw. einen Antrag auf diesen. Auf welcher Rechtsgrundlage koennen positiv geteste Deutsche Staatsbuerger im Ausland in Quarantaene, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies nicht fuer andere Risikogebiete? https://www.tagesschau.de/inland/tuerkei-reisewarnung-109.html Die Quarantaene kann genausogut in Deutschland erfolgen. Wie verhaellt es sich fuer Risikogebiete in der Tuerkei, ist damit eine Ausreise nach Deutschland moeglich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194335/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10509251] Freiheitsberaubung Tuerkei / Vereinbarung ueb [...] AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehr…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10509251] Freiheitsberaubung Tuerkei / Vereinbarung ueb [...]
Datum
11. August 2020 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid und Kostenübernahme durch Sie beantwortet werden kann: Wie Sie richtig ausführen, hat das Auswärtige Amt die Reisewarnung für die Provinzen Antalya, Izmir, Aydin und Mugla aufgehoben. Die Aufhebung der Reisewarnung ist geknüpft an die strikte Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts. Dieses beinhaltet u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor Rückreise nach Deutschland. Diese teilweise Aufhebung der Reisewarnung ändert nichts an der Tatsache, dass die Türkei insgesamt weiterhin als Risikogebiet eingestuft ist, sodass die landesrechtlichen Quarantäneregelungen bzw. Zwangstests bei Einreise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland greifen. Es stimmt, dass positiv Getestete sich in der Türkei in Quarantäne bzw. ärztliche Behandlung begeben müssen. Dies ist jedoch kein Ausnahmephänomen. Vielmehr muss sich jede Person, die im Ausland positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, dort in Quarantäne bzw. ärztliche Behandlung begeben und kann erst nach überstandener Erkrankung in sein Heimatland zurückreisen. Dies stellt keine Einreisesperre dar, sondern dient dem Schutz der eigenen Gesundheit und der, der Bevölkerung, da nur auf diese Weise die Gefahr weiterer Ansteckungen verhindert werden kann. Dies war übrigens auch in der Vergangenheit im Ausland bereits der Fall. Wir weisen auf die Informationen zu allen Reiseländern und der ggf. im Ausland zu verbringenen Quarantäne nochmals hin: https://www.auswaertiges-amt.de/de/Re... Mit freundlichen Grüßen