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Freisetzungen in die Luft vom Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe in den Jahren 2019 und 2020

Anfrage an: Umweltbundesamt

Die Freisetzungen (Kohlendioxid, Stickoxide, Schwefeloxide, Distickoxid, anorganische Fluorverbindungen, Quecksilberverbindungen) vom Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe jeweils in den Jahren 2019 und 2020. Falls verfügbar auch aufgeteilt in die unterschiedlichen Kraftwerksblöcke (RDK 7, RDK 8, RDK 4S). Die äußere Form kann der von https://www.thru.de/daten/suche/details/thru-berichtsjahr/2018/thru-details-jahr/2018/thru-details-id/56912/ entsprechen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. August 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Freisetzungen …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freisetzungen in die Luft vom Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe in den Jahren 2019 und 2020 [#226315]
Datum
7. August 2021 01:08
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Freisetzungen (Kohlendioxid, Stickoxide, Schwefeloxide, Distickoxid, anorganische Fluorverbindungen, Quecksilberverbindungen) vom Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe jeweils in den Jahren 2019 und 2020. Falls verfügbar auch aufgeteilt in die unterschiedlichen Kraftwerksblöcke (RDK 7, RDK 8, RDK 4S). Die äußere Form kann der von https://www.thru.de/daten/suche/details/thru-berichtsjahr/2018/thru-details-jahr/2018/thru-details-id/56912/ entsprechen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/226315/upload/3372a0ea14f5d76dfc3939def9c7b3ed02513d9f/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum "Rheinhafe…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Freisetzungen in die Luft vom Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe in den Jahren 2019 und 2020 [#226315]
Datum
10. August 2021 08:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum "Rheinhafen-Dampfwerk Karlsruhe" der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freisetzungen in die Luft vom Rheinhafen-Dampf…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Freisetzungen in die Luft vom Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe in den Jahren 2019 und 2020 [#226315]
Datum
11. September 2021 10:40
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freisetzungen in die Luft vom Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe in den Jahren 2019 und 2020“ vom 07.08.2021 (#226315) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226315/
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die ausgebliebene Antwort. Wir müssen hier die Fristverlängerung…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Freisetzungen in die Luft vom Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe in den Jahren 2019 und 2020 [#226315]
Datum
13. September 2021 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die ausgebliebene Antwort. Wir müssen hier die Fristverlängerung laut UIG/IFG geltend machen - diese beträgt 4 Wochen. Besten Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an den thru.de Daten zum Rheinhafen-Dampfkr…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Antrag nach IFG: Freisetzungen in die Luft vom Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe in den Jahren 2019 und 2020 [#226315]
Datum
17. September 2021 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an den thru.de Daten zum Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe. Leider kommt es dieses Jahr zu einer erheblichen Verzögerung hinsichtlich der Veröffentlichung der PRTR-Daten 2019. Dies ist der aktuellen Umstellung des Berichterstattungsprozesses, aber auch fehlender personeller Ressourcen geschuldet. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Aufbereitung der PRTR-Daten 2019 für eine Veröffentlichung auf thru.de und bitten noch um etwas Geduld. Einen konkreten Termin für die Veröffentlichung der PRTR-Daten 2019 kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht nennen. Da die Freisetzungsdaten in die Luft des Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe den zuständigen Behörden vor Ort jedoch vorliegen, möchten wir Sie bitten, Ihre Anfrage direkt an die zuständige Behörde vor Ort bzw. an die Landesanstalt für Umweltschutz LUBW (siehe https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/betriebliche-umweltberichterstattung) in Karlsruhe zu richten. Der Termin für die Berichterstattung der PRTR-Daten 2020 an die EU ist der 30.11.2021. Die PRTR-Daten 2020 liegen dem Umweltbundesamt deshalb für eine Veröffentlichung auf www.thru.de<http://www.thru.de> noch nicht vor. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die Antwort. Ich halte diese Anfrage damit für abgeschlossen. Mit freun…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach IFG: Freisetzungen in die Luft vom Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe in den Jahren 2019 und 2020 [#226315]
Datum
17. September 2021 12:37
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die Antwort. Ich halte diese Anfrage damit für abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226315/