Freistellung

Ich bin an COPD erkrankt und arbeite in einem Altenheim als Betreuerin.Besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Arbeit,undwer zählt mein Gehalt weiter.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freistellung [#183655]
Datum
30. März 2020 12:53
An
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin an COPD erkrankt und arbeite in einem Altenheim als Betreuerin.Besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Arbeit,undwer zählt mein Gehalt weiter.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183655 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Guten Morgen Frau Antragsteller/in, Ihre Anfrage habe ich erhalten. Aus Ihren Angaben entnehme ich, dass Sie an …
Von
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Betreff
AW: Freistellung [#183655]
Datum
31. März 2020 06:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen Frau Antragsteller/in, Ihre Anfrage habe ich erhalten. Aus Ihren Angaben entnehme ich, dass Sie an COPD erkrankt und bisher arbeitsfähig sind. Ihre Tätigkeit geben Sie an mit „Betreuerin in einem Altenheim“. Weitere Ausführungen machen Sie nicht. Wenn Sie Bedenken zu Ihrer Arbeitsfähigkeit haben, können Sie mit Ihrem behandelnden Arzt darüber sprechen, er kennt Ihre gesundheitlichen Einschränkungen am besten. Wenn Sie arbeitsunfähig sind, wird er eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz erhält eine Arbeitnehmerin durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, ohne dass sie ein Verschulden trifft, einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Eine, wie Sie schreiben „Arbeitsbefreiung“ aus anderen Gründen ist nicht beantwortbar, da Sie diese nicht näher ausführen / angeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ...Ich arbeite als Betreuungskraft $87b heute $43b in einer Pflegeeinrichtung. Da ic…
An Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Freistellung [#183655]
Datum
31. März 2020 14:04
An
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...Ich arbeite als Betreuungskraft $87b heute $43b in einer Pflegeeinrichtung. Da ich eine Vorerkrankung =(COPD) und auch 62 Jahre alt bin, gehöre ich zur gefährdeten Gruppe an Corona zu erkranken! Meine Tätigkeit besteht darin, ca. 32 Demenz erkrankte Bewohner zu Betreuen. Ich unterstütze sie bei allen Dingen des alltäglichen Lebens. Förderung der Sinne und der noch vorhandenen Fähigkeiten. Beschäftigung in der Gruppe z. B. Gesang, Bastelarbeiten, Hauswirtschaft, Bewegung, Wellness usw. Einzelbetreuung vorlesen, Gespräche, Basale Stimmulation usw. Aktivierungsmaßnahmen die das Wohlbefinden, den physischen sowie psychischen Stimmungen positiv beeinflussen. Ich unterstütze die Bewohner auch beim Essen und Trinken soweit sie dies nicht mehr alleine können. Die alles führt dazu, dass ich den Sicherheitsabstand nicht einhalten kann. Ich komme täglich mit den Bewohnern in näheren Kontakt. Sowie mit dem Pflegepersonal. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183655

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Guten Morgen Frau Antragsteller/in, an Hand Ihrer E-Mail Adresse konnte ich erkennen, dass meine Kollegin Ihnen b…
Von
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Betreff
AW: Freistellung [#183655]
Datum
1. April 2020 08:00
Status
Guten Morgen Frau Antragsteller/in, an Hand Ihrer E-Mail Adresse konnte ich erkennen, dass meine Kollegin Ihnen bereits geantwortet hat. Dieser Antwort kann ich leider nichts hinzufügen, so dass ich Sie bitten möchte, sich an Ihren behandelnden Arzt zu wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ich habe im Folgenden die Antwort meiner Kollegin noch einmal eingefügt: Guten Morgen Frau Antragsteller/in, Ihre Anfrage habe ich erhalten. Aus Ihren Angaben entnehme ich, dass Sie an COPD erkrankt und bisher arbeitsfähig sind. Ihre Tätigkeit geben Sie an mit „Betreuerin in einem Altenheim“. Weitere Ausführungen machen Sie nicht. Wenn Sie Bedenken zu Ihrer Arbeitsfähigkeit haben, können Sie mit Ihrem behandelnden Arzt darüber sprechen, er kennt Ihre gesundheitlichen Einschränkungen am besten. Wenn Sie arbeitsunfähig sind, wird er eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz erhält eine Arbeitnehmerin durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, ohne dass sie ein Verschulden trifft, einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Eine, wie Sie schreiben „Arbeitsbefreiung“ aus anderen Gründen ist nicht beantwortbar, da Sie diese nicht näher ausführen / angeben. Mit freundlichen Grüßen