Freiwillige Aufteilung der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrags in einer Mehrpersonenwohnung

Anfrage an: NDR

Der Grundgedanke der Gesamtschuldnerschaft beinhaltet eine Bevorteilung des Gläubigers in der Form, dass er sich aussuchen kann, von welchem oder welchen Gesamtschuldner er sich die volle Gesamtschuld oder Teilschuld begleichen lassen kann. In der Praxis des Rundfunkbeitragseinzugs wird nun genau eine Person des Haushaltes zur Gesamtzahlung herangezogen. In Kommentaren zu dieser Schuldbegleichungsform des Rundfunkbeitrag wird immer wieder betont, die Bewohnerschaft dürfe selber entscheiden, wie sie den Betrag dann untereinander aufteilt.
Dies widerspricht aber einer gesetzlichen Gesamtschuldnerschaft, denn in solch einer Schuldnerform schulden mehrere Teilschuldner - jeder für sich seinen genauen Teilbetrag der Gesamtschuld - dem Gläubiger.
Welche gesetzliche Grundlage hat die Aussage der "freigestellten Aufteilung"? Im BGB zur Gesamtschuldnerschaft lässt sich darüber nichts finden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Dezember 2017
  • Frist
    3. Januar 2018
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Freiwillige Aufteilung der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrags in einer Mehrpersonenwohnung [#25525]
Datum
1. Dezember 2017 18:52
An
NDR
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Der Grundgedanke der Gesamtschuldnerschaft beinhaltet eine Bevorteilung des Gläubigers in der Form, dass er sich aussuchen kann, von welchem oder welchen Gesamtschuldner er sich die volle Gesamtschuld oder Teilschuld begleichen lassen kann. In der Praxis des Rundfunkbeitragseinzugs wird nun genau eine Person des Haushaltes zur Gesamtzahlung herangezogen. In Kommentaren zu dieser Schuldbegleichungsform des Rundfunkbeitrag wird immer wieder betont, die Bewohnerschaft dürfe selber entscheiden, wie sie den Betrag dann untereinander aufteilt. Dies widerspricht aber einer gesetzlichen Gesamtschuldnerschaft, denn in solch einer Schuldnerform schulden mehrere Teilschuldner - jeder für sich seinen genauen Teilbetrag der Gesamtschuld - dem Gläubiger. Welche gesetzliche Grundlage hat die Aussage der "freigestellten Aufteilung"? Im BGB zur Gesamtschuldnerschaft lässt sich darüber nichts finden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freiwillige Aufteilung der Gesamtschuld des Ru…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Nachfrage: Freiwillige Aufteilung der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrags in einer Mehrpersonenwohnung [#25525]
Datum
3. Januar 2018 02:10
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freiwillige Aufteilung der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrags in einer Mehrpersonenwohnung“ vom 01.12.2017 (#25525) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rundfunkbeitrag Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre E-Mail, welche uns vom Norddeutschen Rundfunk zur …
Von
NDR
Betreff
Rundfunkbeitrag
Datum
9. Januar 2018 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihre E-Mail, welche uns vom Norddeutschen Rundfunk zur Bearbeitung weitergeleitet wurde. Sie erkundigen sich nach der Rundfunkbeitragspflicht innerhalb einer Wohngemeinschaft. Gerne informieren wir Sie: Der Rundfunkbeitrag ist von einem der Inhaber zu entrichten. Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die in der Wohnung lebt. Dazu zählen auch Personen, die nach dem Melderecht in der Wohnung gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wohnen mehrere volljährige Personen in einer Wohnung, sind sie gemeinsam für die Zahlung des Rundfunkbeitrags verantwortlich. Sobald einer der Inhaber die Zahlung leistet, ist der Beitrag für die Wohnung abgegolten. Solange dies nicht der Fall ist, haften alle Wohnungsinhaber gesamtschuldnerisch. Wir können Sie nur bitten, sich mit Ihren Mitbewohnern untereinander abzusprechen. Wer letztlich den Beitrag zahlt oder wie Sie sich den Beitrag untereinander aufteilen, bleibt Ihnen und Ihren Mitbewohnern selbst überlassen. Die Landesrundfunkanstalt kann sich im Zweifel aussuchen, von welchem Bewohner sie den Beitrag fordert. Es besteht daher keine Verpflichtung der Rundfunkanstalt, das Beitragskonto auf die Namen mehrerer Bewohner zu führen. Die Aufnahme nur eines Bewohners in das Beitragskonto gewährleistet, z. B. in einem Mahnverfahren, eine eindeutige Identifikation des Beitragskontoinhabers. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: Rundfunkbeitrag [#25525] Sehr geehrte Damen und Herren, die textbausteinlastigen Antworten des Beitragsservice…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag [#25525]
Datum
10. Januar 2018 12:16
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die textbausteinlastigen Antworten des Beitragsservice Köln tragen nicht zu einer Klärung meiner Anfrage bei. Ich bitte Sie, die Anfrage an eine NDR-interne Stelle weiterzuleiten, die rechtsfähig Auskunft auf genau die gestellte Frage geben kann. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Erinnerung: Rundfunkbeitrag [#25525] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freiwilli…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Rundfunkbeitrag [#25525]
Datum
17. Februar 2018 01:29
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freiwillige Aufteilung der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrags in einer Mehrpersonenwohnung“ vom 01.12.2017 (#25525) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Erinnerung: Rundfunkbeitrag [#25525] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freiwilli…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Rundfunkbeitrag [#25525]
Datum
24. März 2018 08:03
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freiwillige Aufteilung der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrags in einer Mehrpersonenwohnung“ vom 01.12.2017 (#25525) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 81 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Erinnerung: Rundfunkbeitrag [#25525] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freiwilli…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Rundfunkbeitrag [#25525]
Datum
23. April 2018 19:35
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freiwillige Aufteilung der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrags in einer Mehrpersonenwohnung“ vom 01.12.2017 (#25525) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 111 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
WG: Erinnerung: Rundfunkbeitrag [#25525] ----- Weitergeleitet von EvP-Infozentrale/HH/NDR am 23.04.2018 19:45 ----…
Von
NDR
Betreff
WG: Erinnerung: Rundfunkbeitrag [#25525]
Datum
23. April 2018 19:45
Status
Warte auf Antwort
----- Weitergeleitet von EvP-Infozentrale/HH/NDR am 23.04.2018 19:45 ----- Von: infozentrale/HH An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 23.04.2018 19:44 Betreff: Antwort: WG: Erinnerung: Rundfunkbeitrag [#25525] Gesendet von: EvP-Infozentrale Vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir an die zuständige Stelle weiterleiten. Dort wird Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeitet. Zurzeit erhalten wir sehr viele Anfragen. Aus diesem Grund verzögern sich leider die Antworten. Sie unterstützen uns, wenn Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen absehen. Vielen Dank. Der Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunks beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Erinnerung: Rundfunkbeitrag [#25525] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freiwilli…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Rundfunkbeitrag [#25525]
Datum
26. August 2018 23:53
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freiwillige Aufteilung der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrags in einer Mehrpersonenwohnung“ vom 01.12.2017 (#25525) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 236 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Erinnerung: Freiwillige Aufteilung der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrags [#25525] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Freiwillige Aufteilung der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrags [#25525]
Datum
23. Februar 2019 08:12
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Freiwillige Aufteilung der Gesamtschuld des Rundfunkbeitrags in einer Mehrpersonenwohnung“ vom 01.12.2017 (#25525) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 417 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 25525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>