Freiwillige Krankeversicherung in Altersarmut

Sehr geehrter Damen und Herren,Ich habe ich ein Problem, das mich sehr belastet und bitte Sie um Hilfe oder einen hilfreichen Ratschlag.Ich bin 67 Jahre alt und Rentner. Ich habe nur eine sehr geringe Rente, weil ich ca 20 Jahre selbständig war und Konkurs gegangen bin. Durch diesen Konkurs sind meine privaten Altersvorsorgen und andere Rücklagen mit vernichtet wurde. Bisher war ich über meine Ehefrau Familien- krankenversichert.Nun hat es die Renten-Erhöhung gegeben und mein Rentenbescheid weist jetzt eine monatliche Rente vom 450,02 aus. Also liege ich um zwei Cent über der Bemessungsgrenze und ich muss mich freiwillig krankenversichern.Der KV-Beirag beträgt mit Pflegeversicherung 187,01 . So soll ich nun mit monatlich 263.01 zurechtkommen.Grundsicherung werde ich nicht bekommen, weil meine Frau dafür zu viel verdient. Zwar hat meine Frau eine Doppelhaushälfte, die aber noch mit monatlich 500, - getilgt werden muss, in der ich mietfrei leben kann.Ich bin schwerbehindert mit einem GdB von 70 mit Merkzeichen G, habe Diabetes eins, eine schwere konorare Herzerkrankung und bin wegen Depressionen in psychiatrischer Behandlung. Wegen meiner Erkrankungen bezog ich schon vor der Regelaltersgrenze Erwebrbunfähigkeitsrente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Medikamente die ich brauche werden zum großen Teil nicht von der Krankenkasse bezahlt. Rezeptgebühren werden mir allerdings als chronisch Kranker größtenteils zurückerstattet, aber auslegen muss ich sie doch immer. Meist von dem Arbeitseinkommen meiner Ehefrau, die neben Ihrer Vollzeitstelle auch noch einen Nebenjob 450, - angenommen hat - und das obwohl sie auch schwerbehindert mit GdB 50ist. Sonst ginge es überhaupt nicht.Die Krankenkasse hat mir eine Bank-Einzugsermächtigung zugesandt, die ich aber nicht erteilen kann, weil ich Kosten für Rücklastschriften vermeiden muss.Ob ich die Beiträge überhaupt aufbringen kann ist eher unwahrscheinlich.Da kommen dann die nächsten unlösbaren Probleme auf mich zu. Der Zoll als staatlicher Inkassodienst wird mich dann besuchen und bestimmt erfolglos versuchen etwas zu pfänden. Und das bekommt dann womöglich auch die Nachbarschaft mit, vor der ich meine beschämende Situation bisher verbergen konnte.Nun die Fragen an Sie.Gibt es die Möglichkeit einer Ermessenslösung? Kann ich die Rentenerhöhung ablehnen? Beim Sozialamt habe ich auch schon nachgefragt. Da hat man mir gesagt, dass es immer Sonderregelungen geben könnte aber wahrscheinlich nur über Beziehungen, die ich aber nicht habe.Es wäre schön, wenn Sie mir irgendwie helfen könnten, dass ich mindesten Hartz 4- Empfängern gleichgestellt wäre, die mit den etwa gleiche Bezügen ausgestattet sind, aber dennoch daraus die Krankenversicherung bezahlen müssen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. August 2019
  • Frist
    14. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Damen…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freiwillige Krankeversicherung in Altersarmut [#163454]
Datum
11. August 2019 01:15
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrter Damen und Herren,Ich habe ich ein Problem, das mich sehr belastet und bitte Sie um Hilfe oder einen hilfreichen Ratschlag.Ich bin 67 Jahre alt und Rentner. Ich habe nur eine sehr geringe Rente, weil ich ca 20 Jahre selbständig war und Konkurs gegangen bin. Durch diesen Konkurs sind meine privaten Altersvorsorgen und andere Rücklagen mit vernichtet wurde. Bisher war ich über meine Ehefrau Familien- krankenversichert.Nun hat es die Renten-Erhöhung gegeben und mein Rentenbescheid weist jetzt eine monatliche Rente vom 450,02 aus. Also liege ich um zwei Cent über der Bemessungsgrenze und ich muss mich freiwillig krankenversichern.Der KV-Beirag beträgt mit Pflegeversicherung 187,01 . So soll ich nun mit monatlich 263.01 zurechtkommen.Grundsicherung werde ich nicht bekommen, weil meine Frau dafür zu viel verdient. Zwar hat meine Frau eine Doppelhaushälfte, die aber noch mit monatlich 500, - getilgt werden muss, in der ich mietfrei leben kann.Ich bin schwerbehindert mit einem GdB von 70 mit Merkzeichen G, habe Diabetes eins, eine schwere konorare Herzerkrankung und bin wegen Depressionen in psychiatrischer Behandlung. Wegen meiner Erkrankungen bezog ich schon vor der Regelaltersgrenze Erwebrbunfähigkeitsrente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Medikamente die ich brauche werden zum großen Teil nicht von der Krankenkasse bezahlt. Rezeptgebühren werden mir allerdings als chronisch Kranker größtenteils zurückerstattet, aber auslegen muss ich sie doch immer. Meist von dem Arbeitseinkommen meiner Ehefrau, die neben Ihrer Vollzeitstelle auch noch einen Nebenjob 450, - angenommen hat - und das obwohl sie auch schwerbehindert mit GdB 50ist. Sonst ginge es überhaupt nicht.Die Krankenkasse hat mir eine Bank-Einzugsermächtigung zugesandt, die ich aber nicht erteilen kann, weil ich Kosten für Rücklastschriften vermeiden muss.Ob ich die Beiträge überhaupt aufbringen kann ist eher unwahrscheinlich.Da kommen dann die nächsten unlösbaren Probleme auf mich zu. Der Zoll als staatlicher Inkassodienst wird mich dann besuchen und bestimmt erfolglos versuchen etwas zu pfänden. Und das bekommt dann womöglich auch die Nachbarschaft mit, vor der ich meine beschämende Situation bisher verbergen konnte.Nun die Fragen an Sie.Gibt es die Möglichkeit einer Ermessenslösung? Kann ich die Rentenerhöhung ablehnen? Beim Sozialamt habe ich auch schon nachgefragt. Da hat man mir gesagt, dass es immer Sonderregelungen geben könnte aber wahrscheinlich nur über Beziehungen, die ich aber nicht habe.Es wäre schön, wenn Sie mir irgendwie helfen könnten, dass ich mindesten Hartz 4- Empfängern gleichgestellt wäre, die mit den etwa gleiche Bezügen ausgestattet sind, aber dennoch daraus die Krankenversicherung bezahlen müssen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiter…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SAM Freiwillige Krankeversicherung in Altersarmut [#163454]
Datum
12. August 2019 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift (PLZ und Ort). Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
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Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anschrift.: Antragsteller/in Antragsteller/in Seestr. 13 85095 Denkendorf S…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SAM Freiwillige Krankeversicherung in Altersarmut [#163454]
Datum
12. August 2019 13:28
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anschrift.: Antragsteller/in Antragsteller/in Seestr. 13 85095 Denkendorf Sehr geehrterAntragsteller/in Ich habe ich ein Problem, das mich sehr belastet und bitte Sie um Hilfe oder einen hilfreichen Ratschlag.Ich bin 67 Jahre alt und Rentner. Ich habe nur eine sehr geringe Rente, weil ich ca 20 Jahre selbständig war und Konkurs gegangen bin. Durch diesen Konkurs sind meine privaten Altersvorsorgen und andere Rücklagen mit vernichtet wurde. Bisher war ich über meine Ehefrau Familien- krankenversichert.Nun hat es die Renten-Erhöhung gegeben und mein Rentenbescheid weist jetzt eine monatliche Rente vom 450,02 aus. Also liege ich um zwei Cent über der Bemessungsgrenze und ich muss mich freiwillig krankenversichern.Der KV-Beirag beträgt mit Pflegeversicherung 187,01 . So soll ich nun mit monatlich 263.01 zurechtkommen.Grundsicherung werde ich nicht bekommen, weil meine Frau dafür zu viel verdient. Zwar hat meine Frau eine Doppelhaushälfte, die aber noch mit monatlich 500, - getilgt werden muss, in der ich mietfrei leben kann.Ich bin schwerbehindert mit einem GdB von 70 mit Merkzeichen G, habe Diabetes eins, eine schwere konorare Herzerkrankung und bin wegen Depressionen in psychiatrischer Behandlung. Wegen meiner Erkrankungen bezog ich schon vor der Regelaltersgrenze Erwebrbunfähigkeitsrente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Medikamente die ich brauche werden zum großen Teil nicht von der Krankenkasse bezahlt. Rezeptgebühren werden mir allerdings als chronisch Kranker größtenteils zurückerstattet, aber auslegen muss ich sie doch immer. Meist von dem Arbeitseinkommen meiner Ehefrau, die neben Ihrer Vollzeitstelle auch noch einen Nebenjob 450, - angenommen hat - und das obwohl sie auch schwerbehindert mit GdB 50 ist. Sonst ginge es überhaupt nicht.Die Krankenkasse hat mir eine Bank-Einzugsermächtigung zugesandt, die ich aber nicht erteilen kann, weil ich Kosten für Rücklastschriften vermeiden muss.Ob ich die Beiträge überhaupt aufbringen kann ist eher unwahrscheinlich.Da kommen dann die nächsten unlösbaren Probleme auf mich zu. Der Zoll als staatlicher Inkassodienst wird mich dann besuchen und bestimmt erfolglos versuchen etwas zu pfänden. Und das bekommt dann womöglich auch die Nachbarschaft mit, vor der ich meine beschämende Situation bisher verbergen konnte.Nun die Fragen an Sie.Gibt es die Möglichkeit einer Ermessenslösung? Kann ich die Rentenerhöhung ablehnen? Beim Sozialamt habe ich auch schon nachgefragt. Da hat man mir gesagt, dass es immer Sonderregelungen geben könnte aber wahrscheinlich nur über Beziehungen, die ich aber nicht habe.Es wäre schön, wenn Sie mir irgendwie helfen könnten, dass ich mindesten Hartz 4- Empfängern gleichgestellt wäre, die mit den etwa gleiche Bezügen ausgestattet sind, aber dennoch daraus die Krankenversicherung bezahlen müssen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in ... Anfragenr: 163454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
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Betreff
AW: SAM Freiwillige Krankeversicherung in Altersarmut [#163454]
Datum
12. August 2019 13:32
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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