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Freiwillige Zahlung des Rundfunkbeitrags

Anfrage an: Südwestrundfunk

Welt.de hat in ihrem Artikel vom 18.07.2018 "ARD-Vorsitzender spricht von einem „sehr guten Urteil“" folgende Information veröffentlicht:
https://www.welt.de/wirtschaft/article179561258/Rundfunkbeitrag-ARD-und-ZDF-mit-Urteil-zufrieden-Klaeger-Sixt-nicht.html

"Nur die wenigsten Bundesbürger würden die aktuelle Rundfunkgebühr von 17,50 Euro monatlich zahlen, wenn es sich um eine freiwilligen Beitrag handelte. Das Umfrageinstitut Civey kam in diesem Frühjahr auf ganze 7,9 Prozent. Die größte Gruppe – 42 Prozent – würde dagegen gar nichts zahlen."

Hat SWR Informationen über Gruppe, die Rundfunkbeitrag freiwillig zahlen möchte, falls es sich um einen freiwilligen Beitrag handeln würde? Oder wurde seitens SWR die Freiwilligkeit nie untersucht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2018
  • Frist
    8. September 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welt.…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freiwillige Zahlung des Rundfunkbeitrags [#32762]
Datum
9. August 2018 20:17
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welt.de hat in ihrem Artikel vom 18.07.2018 "ARD-Vorsitzender spricht von einem „sehr guten Urteil“" folgende Information veröffentlicht: https://www.welt.de/wirtschaft/article179561258/Rundfunkbeitrag-ARD-und-ZDF-mit-Urteil-zufrieden-Klaeger-Sixt-nicht.html "Nur die wenigsten Bundesbürger würden die aktuelle Rundfunkgebühr von 17,50 Euro monatlich zahlen, wenn es sich um eine freiwilligen Beitrag handelte. Das Umfrageinstitut Civey kam in diesem Frühjahr auf ganze 7,9 Prozent. Die größte Gruppe – 42 Prozent – würde dagegen gar nichts zahlen." Hat SWR Informationen über Gruppe, die Rundfunkbeitrag freiwillig zahlen möchte, falls es sich um einen freiwilligen Beitrag handeln würde? Oder wurde seitens SWR die Freiwilligkeit nie untersucht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Südwestdeutscher Rundfunk
Sehr geehrtAntragsteller/in der Rundfunkbeitrag ist - wie Steuern und andere öffentliche Abgaben auch - nicht fre…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
Antwort: WG: Freiwillige Zahlung des Rundfunkbeitrags [#32762]
Datum
24. August 2018 16:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Rundfunkbeitrag ist - wie Steuern und andere öffentliche Abgaben auch - nicht freiwillig. Hinzu kommen klare Programmvorgaben (Stichwort Grundversorgung), die der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllen muss. Und daran ist die Finanzierung geknüpft. Dennoch führen auch wir selbstverständlich Umfragen durch, um die Akzeptanz unseres Programms zu erforschen und einschätzen zu können: http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Image_der_Fernsehprogramme/1723734/index.html http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/ard-mediendaten/Unentbehrlichkeit_und_Beliebtheit_der_Fernsehsender_im_Vergleich/409168/index.html Weitere Informationen finden Sie auf der ARD-Startseite: http://www.ard.de/home/die-ard/Die_ARD_Startseite/84050/index.html Nicht vorenthalten wollen wir Ihnen einen interessanten Beitrag des Deutschlandfunks zum Thema "Demoskopie" im weitesten Sinne . Darin wird auch das von Ihnen zitierte Unternehmen erwähnt. https://www.deutschlandfunk.de/demoskopen-unter-der-lupe-wie-wahlumfragen-politische.724.de.html?dram:article_id=390336 Im Ergebnis bergen Umfragen leider immer Fehlerquellen - die fehlerlose Methode gibt es nicht. Unser Tipp: Möglichst unterschiedliche Quellen, Studien, Umfragen auswerten. Das hilft, ein differenziertes Bild zu erhalten. Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie uns auch anrufen, Montag bis Freitag von 7-19 Uhr: Telefon 01806-999 555 55 (Festnetzpreis 20 ct./Anruf; Mobilfunkpreise maximal 60 ct./Anruf). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider wurde die Anfrage nicht beantwortet…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Freiwillige Zahlung des Rundfunkbeitrags [#32762]
Datum
24. August 2018 16:49
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider wurde die Anfrage nicht beantwortet. Wurde seitens SWR die Freiwilligkeit untersucht? Falls ja, bitte Informationen dazu. Falls nicht, warum nicht? PS. Die Information über Akzeptanz brauche ich nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Südwestdeutscher Rundfunk
Wir haben Ihre Nachricht erhalten. Danke. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich beantworten. Sollten Sie …
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: Freiwillige Zahlung des Rundfunkbeitrags [#32762]
Datum
24. August 2018 16:51
Status
Warte auf Antwort
Wir haben Ihre Nachricht erhalten. Danke. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich beantworten. Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie uns auch anrufen, Montag bis Freitag von 7-19 Uhr: Telefon 01806-999 555 55 (Festnetzpreis 20 ct./Anruf; Mobilfunkpreise maximal 60 ct./Anruf).

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Südwestdeutscher Rundfunk
Ihre Frage: Wurde seitens SWR die Freiwilligkeit [der Beitragszahlung] untersucht? Falls ja, bitte Informationen d…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
Freiwillige Zahlung des Rundfunkbeitrags [#32762]
Datum
27. August 2018 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Frage: Wurde seitens SWR die Freiwilligkeit [der Beitragszahlung] untersucht? Falls ja, bitte Informationen dazu. Falls nicht, warum nicht? Sehr geehrtAntragsteller/in diese hypothetische Fragestellung wurde vom SWR nicht untersucht. Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich geregelte Abgabe, die auf einem umfassenden Programmauftrag beruht. Dieser Zusammenhang ist essentiell und kann nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Auch ignoriert die Fragestellung das Solidarmodell, das bedürftige Menschen von der Rundfunkfinanzierung ausnimmt (Stichwort Beitragsbefreiung). Fragestellungen dieser Art gehen an der Realität vorbei und liefern zudem keinen verwertbaren Erkenntnisgewinn. Genauso gut ließe sich fragen: Wie viel Steuern wollen Sie freiwillig bezahlen, wie viel Studiengebühren oder sonstige Abgaben? Lieber mehr oder weniger als bisher? Nur wenige Menschen ­– wenn überhaupt – dürften diese Frage mit „lieber mehr“ beantworten. Fakt ist: Der Bevölkerung stehen in der dualen Rundfunkordnung im Wesentlichen zwei Modelle zur Auswahl: Das beitragsfinanzierte, öffentlich-rechtliche Angebot mit umfassenden Programmvorgaben und das kommerzielle, privatwirtschaftliche Angebot. Das kommerzielle Angebot finanziert sich vorrangig entweder über Werbung oder über Abos mit unterschiedlichen Angebotspaketen und Preisstaffeln und ist proft- und gewinnorientiert. Gerade die Bezahlsender sind nur einem geschlossenen Kreis zugänglich und stehen als eine Art „Luxusangebot“ nicht allen zur Verfügung. Weil sich das kommerzielle Angebot auf dem Markt rechnen muss, sind die inhaltlichen Vorgaben moderater als bei den Öffentlich-Rechtlichen. Das kommerzielle Angebot besteht meist aus unterhaltenden Formaten und ist entweder auf das für die Werbeindustrie relevante Publikum zugeschnitten oder bedient, im Fall der Bezahlsender, einen entsprechend zahlungskräftigen Personenkreis. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk basiert auf einem Solidarmodell, ist für alle, selbst zahlungsschwache Personenkreise, frei zugänglich und muss auch Formate bedienen, die sich unter rein kommerziellen Gesichtspunkten nicht rentieren. Dazu zählen Informationsformate, Kulturformate, Beratungsformate, Formate für Minderheiten usw. Dafür erhält der Rundfunk seine Mittel. Der detaillierte Programmauftrag findet sich im Rundfunkstaatsvertrag und in den Satzungen der Rundfunkanstalten beschrieben. Kontrolliert wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter anderem vom Rundfunk- und Verwaltungsrat. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.