Ihre Frage: Wurde seitens SWR die Freiwilligkeit [der Beitragszahlung]
untersucht? Falls ja, bitte Informationen dazu. Falls nicht, warum nicht?
Sehr geehrtAntragsteller/in
diese hypothetische Fragestellung wurde vom SWR nicht untersucht. Der
Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich geregelte Abgabe, die auf einem
umfassenden Programmauftrag beruht. Dieser Zusammenhang ist essentiell und
kann nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Auch ignoriert die
Fragestellung das Solidarmodell, das bedürftige Menschen von der
Rundfunkfinanzierung ausnimmt (Stichwort Beitragsbefreiung).
Fragestellungen dieser Art gehen an der Realität vorbei und liefern zudem
keinen verwertbaren Erkenntnisgewinn. Genauso gut ließe sich fragen: Wie
viel Steuern wollen Sie freiwillig bezahlen, wie viel Studiengebühren oder
sonstige Abgaben? Lieber mehr oder weniger als bisher? Nur wenige Menschen
– wenn überhaupt – dürften diese Frage mit „lieber mehr“ beantworten.
Fakt ist: Der Bevölkerung stehen in der dualen Rundfunkordnung im
Wesentlichen zwei Modelle zur Auswahl: Das beitragsfinanzierte,
öffentlich-rechtliche Angebot mit umfassenden Programmvorgaben und das
kommerzielle, privatwirtschaftliche Angebot.
Das kommerzielle Angebot finanziert sich vorrangig entweder über Werbung
oder über Abos mit unterschiedlichen Angebotspaketen und Preisstaffeln und
ist proft- und gewinnorientiert. Gerade die Bezahlsender sind nur einem
geschlossenen Kreis zugänglich und stehen als eine Art „Luxusangebot“ nicht
allen zur Verfügung. Weil sich das kommerzielle Angebot auf dem Markt
rechnen muss, sind die inhaltlichen Vorgaben moderater als bei den
Öffentlich-Rechtlichen. Das kommerzielle Angebot besteht meist aus
unterhaltenden Formaten und ist entweder auf das für die Werbeindustrie
relevante Publikum zugeschnitten oder bedient, im Fall der Bezahlsender,
einen entsprechend zahlungskräftigen Personenkreis.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk basiert auf einem Solidarmodell, ist für
alle, selbst zahlungsschwache Personenkreise, frei zugänglich und muss auch
Formate bedienen, die sich unter rein kommerziellen Gesichtspunkten nicht
rentieren. Dazu zählen Informationsformate, Kulturformate,
Beratungsformate, Formate für Minderheiten usw. Dafür erhält der Rundfunk
seine Mittel. Der detaillierte Programmauftrag findet sich im
Rundfunkstaatsvertrag und in den Satzungen der Rundfunkanstalten
beschrieben. Kontrolliert wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter
anderem vom Rundfunk- und Verwaltungsrat.
Mit freundlichen Grüßen