Freizeitausgleich vom Wochenende
Anfrage an:
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Die Frage lautet: wenn man ein Wochenende im Ausland verbringen muss in seinem LKW gibt es dann für diesen Sonntag einen freizeitausgleich denn ich habe ja nicht zu Hause geschlafen und dort meine Freizeit verbracht. In welchem Zeitraum ist der Arbeitgeber verpflichtet mir diese Freizeit zur Verfügung zu stellen für diesen besagten Sonntag?
Anfrage erfolgreich
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Datum6. März 2019
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9. April 2019
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