fremdenfeindliche Straftaten München

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Statistik zu fremdenfeindlichen Straften in der Stadt München.

Vielen Dank.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. April 2015
  • Frist
    29. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
Jonas Bauscher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Statistik zu fre…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Jonas Bauscher
Betreff
fremdenfeindliche Straftaten München [#9544]
Datum
25. April 2015 23:24
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Statistik zu fremdenfeindlichen Straften in der Stadt München. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Jonas Bauscher <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Bauscher

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Bundesamt für Justiz
Ihr Antrag vom 26. April 2015 auf Informationszugang Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 439/2015 Sehr geehrter Herr Bausch…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihr Antrag vom 26. April 2015 auf Informationszugang
Datum
30. April 2015 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 439/2015 Sehr geehrter Herr Bauscher, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 26.April 2015, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes um Zusendung einer Statistik zu fremdenfeindlichen Straftaten in der Landeshauptstadt München gebeten haben. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich entweder eine zustellfähige Postanschrift oder eine persönliche E-Mail-Adresse von Ihnen. Für eine diesbezügliche kurzfristige Mitteilung auf dem Postweg an die in der Signatur genannte Adresse oder per E-Mail an die o.g. E-Mail-Adresse wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen