Fremdschutz bei Impfungen

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich lese unter Verwaltungskorrespondenz in Sachsen-Anhalt in letzter Zeit folgenden Text:
"Die Landesregierung bittet:
Machen Sie mit - Impfen schützt Sie und andere!
Gemeinsam gegen Corona"

Bitte senden Sie mir die Dokumente zu, aus denen die Landesregierung die Fremdschutzwirkung von Impfungen ableitet.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Landesgesundheitsministerium beruft sich dabei auf Einschätzungen von Robert-Koch-Institut, Paul-Ehrlich-Institut und Bundesgesundheitsministerium.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren! Ich lese unter Verwaltungskorresponden…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fremdschutz bei Impfungen [#243674]
Datum
17. März 2022 17:59
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren! Ich lese unter Verwaltungskorrespondenz in Sachsen-Anhalt in letzter Zeit folgenden Text: "Die Landesregierung bittet: Machen Sie mit - Impfen schützt Sie und andere! Gemeinsam gegen Corona" Bitte senden Sie mir die Dokumente zu, aus denen die Landesregierung die Fremdschutzwirkung von Impfungen ableitet. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243674/
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: Dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Ges…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Fremdschutz bei Impfungen [#243674]
Datum
11. April 2022 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: Dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt liegen keine anderen Informationen zum Fremdschutz durch die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vor, als den allgemein zugänglichen Quellen zu entnehmen sind. Generell gilt: Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen, sind darauf angewiesen, dass die Menschen in ihrem Umfeld geimpft sind und ihnen Schutz vor Ausbreitungen und Ansteckungen bieten. Man spricht dann von Gemeinschaftsschutz (Herdenimmunität) bzw. Fremdschutz. Der eigene Impfschutz trägt also gleichzeitig zum Schutz der anderen bei. (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.impfen-info.de/wissenswer... / Zur Herdenimmunität vgl. die Simulation http://rocs.hu-berlin.de/D3/herd/musk...) Die Behörden des Landes Sachsen-Anhalt wurden am 16. November 2022 durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt angewiesen, in den Signaturen auf den Schutz durch Impfungen hinzuweisen. Zu diesem Zeitpunkt war in der Bundesrepublik die Delta-Variante vorherrschend. Das RKI veröffentlichte noch mit Stand vom 07. Februar 2021 folgende Information: „In der Summe ist das Risiko, dass Menschen trotz Impfung PCR-positiv werden und das Virus übertragen, unter der Deltavariante deutlich vermindert. Wie hoch das Transmissionsrisiko unter Omikron ist, kann derzeit noch nicht bestimmt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden und dabei auch Viren ausscheiden und infektiös sind. Dabei können diese Menschen entweder Symptome einer Erkrankung (die zumeist eher milde verläuft) oder überhaupt keine Symptome entwickeln. Zudem lässt der Impfschutz über die Zeit nach und die Wahrscheinlichkeit trotz Impfung PCR-positiv zu werden nimmt zu.“ (Vgl. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV...) Sollten Studien am Ende ergeben, dass bei der Omikron-Variante trotz Impfung der Fremdschutz deutlich geringer ist, ist dennoch von einem indirekten Fremdschutz durch die Impfung auszugehen. Weitere allgemeine und laufend aktualisierte Informationen zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 finden sich auf folgenden Internetseiten: https://www.bundesgesundheitsminister... https://www.zusammengegencorona.de/im... https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-mel... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Sie schreiben von einer Anweisung vom 16. Novem…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Fremdschutz bei Impfungen [#243674]
Datum
11. April 2022 09:07
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Sie schreiben von einer Anweisung vom 16. November 2022. Da dieser Tag noch nicht stattgefunden hat, gehe ich recht in der Annahme, dass es sich um den 16. November im Jahre 2021 handelte? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243674/

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Ja selbstverständlich. Entschuldigung bitte für diesen Fehler. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Fremdschutz bei Impfungen [#243674]
Datum
11. April 2022 09:07
Status
Ja selbstverständlich. Entschuldigung bitte für diesen Fehler. Mit freundlichen Grüßen