Frequenz der Veterinärkontrollen durch den Kreis Stormarn
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:
- Wie viele landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung gab es 2018 im Kreis Stormarn?
- Wie viele Kontrollen wurden 2018 an besagten Betrieben durchgeführt?
- Wie oft wurden dabei Mängel beanstandet und welche waren dabei am häufigsten?
- Wie oft und in welchem Zeitraum wurde die Beseitung der beanstandeten Mängel tatsächlich kontrolliert?
- Wie viele Mängel waren nach der zweiten Kontrolle (wenn erfolgt) noch vorhanden?
- Wurden Strafen gegen Betriebe verhängt, die Mängel nicht beseitigten, und wenn ja, wie hoch waren diese in etwa?
Sollten keine Daten von 2018 vorhanden sein, bitte ich stattdessen um Herausgabe identischer Zahlen von 2017.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Juni 2019
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25. Juli 2019
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