Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Frequenzbereich 450 MHz

Anfrage an: Bundesnetzagentur

mit Frist 16. Februar 2018 hat die Bundesnetzagentur eine Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Frequenzbereich 450 MHz durchgeführt.

Gem. IFG bitte ich um die Zusendung folgender Informationen:
1. sofern möglich: vollständige eingegangene Bedarfsmeldungen und Stellungnahmen
2. falls 1. nicht möglich: Liste der Unternehmen, die eine Bedarfsmeldung abgegeben haben und / oder eine Stellungnahme eingereicht haben

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit Frist 16. Fe…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Frequenzbereich 450 MHz [#28943]
Datum
16. April 2018 10:06
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit Frist 16. Februar 2018 hat die Bundesnetzagentur eine Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Frequenzbereich 450 MHz durchgeführt. Gem. IFG bitte ich um die Zusendung folgender Informationen: 1. sofern möglich: vollständige eingegangene Bedarfsmeldungen und Stellungnahmen 2. falls 1. nicht möglich: Liste der Unternehmen, die eine Bedarfsmeldung abgegeben haben und / oder eine Stellungnahme eingereicht haben
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutz…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Frequenzbereich 450 MHz [#28943]
Datum
18. Mai 2018 07:46
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Frequenzbereich 450 MHz“ vom 16.04.2018 (#28943) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesnetzagentur
AW: Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Frequenzbereich 450 MHz (#28943) Sehr geeh…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Frequenzbereich 450 MHz (#28943)
Datum
22. Mai 2018 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an mich zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag bitten Sie um Zusendung der eingegangenen Bedarfsanmeldungen und Stellungnahmen der Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Frequenzbereich 450 MHz. Falls dies nicht möglich sein sollte, um eine Liste der Unternehmen, die eine Bedarfsmeldung oder Stellungnahme eingereicht haben. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass durch den von Ihnen beantragten Informationszugang die Belange Dritter berührt sind, insbesondere wenn der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 6 IFG beantragt wird. In diesem Fall kann der Zugang zu diesen Informationen nur gewährt werden, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Aus diesem Grund wird ggfs. ein Drittbeteiligungsverfahren im Sinne des § 8 IFG eingeleitet. In diesem Fall steht den Betroffenen eine Frist zur Stellungnahme von einem Monat zur Verfügung was die Entscheidung der Bundesnetzagentur entsprechend verzögert. Weiterhin ist der Antrag gemäß § 7 Abs. 1 IFG zu begründen, sofern der Antrag Daten Dritter betrifft. Daher möchte ich Sie bitten, mir eine entsprechende Begründung Ihres Antrags zukommen zu lassen. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 10 Abs. 1 IFG für Ihre Anfrage Gebühren anfallen, die gem. § 10 Abs. 2 IFG nach dem Aufwand zu erheben sind. Im Rahmen der Bedarfsabfrage sind 50 Stellungnahmen eingegangen, daher wird hier die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens voraussichtlich sehr aufwändig. Die Höhe der Gebühr kann bis zu 500 EUR betragen. Daher ist es erforderlich, dass Sie mir Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift mitteilen, damit die anfallenden Gebühren entsprechend adressiert werden können. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass im Falle eines Drittbeteiligungsverfahrens den betroffenen Dritten auf Wunsch Ihre Identität mitgeteilt werden kann. Bitte teilen Sie mir bis zum 1. Juni 2018 mit, ob Sie unter diesen Voraussetzungen Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: AW: Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Frequenzbereich 450 MHz (#28943) [#289…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: AW: Frequenzbedarfsabfrage für die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Frequenzbereich 450 MHz (#28943) [#28943]
Datum
3. Juni 2018 10:54
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Leider muss ich aufgrund der von Ihnen mitgeteilten zu erwartenden Kosten die Anfrage zurückziehen. Ich möchte mich aber dennoch sehr herzlich für Ihr Auskunftbemühen bedanken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in