Frequenzzuteilungen für TETRA-Digitalfunknetze außerhalb BOS und Firmennetzen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Gemäß Ihres Dokuments "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungenim schmalbandigen Bündelfunk (VVBüfu)" unter
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VV_BueFu.pdf?__blob=publicationFile&v=4
sind die Frequenzbereiche
410 – 420 MHz (Unterband) / 420 - 430 MHz (Oberband) sowie
440 – 443 MHz (Unterband) / 445 - 448 MHz (Oberband)
dem Bündelfunk zugewiesen.

Ferner sind für den Digitalfunk BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) im Frequenzplan die Frequenzbereiche 380-385 MHz, 390-395 MHz und 406,1-410 MHz ausgewiesen.
D.h. der Digitalfunk BOS nutzt im Duplex-Verfahren:
380-385 MHz (Unterband) / 390-395 MHz (Oberband)
Siehe dazu:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Firmennetze/BOS-Funk/bos-funk-node.html

Zur Begriffsdefinition "BOS" heißt es unter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rden_und_Organisationen_mit_Sicherheitsaufgaben
"
Zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gehören in Deutschland alle Organisationen, die Aufgaben der inneren Gefahrenabwehr übernehmen.
Dazu gehören polizeiliche Maßnahmen, aber auch Hilfeleistung bei Unglücken und Katastrophen.

Zu den BOS gehören neben öffentlichen Organisationen auch gemeinnützige Vereine und im Rettungsdienst auch private Unternehmen.
BOS sind neben den Polizeien, dem Zoll, dem Technischen Hilfswerk (THW) sowie den Feuerwehren auch die Organisationen des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.

Nicht Teil der BOS sind private Sicherheitsdienste und die Bundeswehr an sich, da nur Einrichtungen berücksichtigt sind, die für die innere Sicherheit oder die Nächstenhilfe zuständig sind.
Teile der Bundeswehr, wie der Aufgabenbereich Feldjägerwesen der Bundeswehr sowie die am Rettungsdienst beteiligten SAR-Einheiten und Fahrzeuge von Bundeswehrkrankenhäusern und einigen lokalen Sanitätsbereichen sowie die Bundeswehr-Feuerwehr, sofern sie in die kommunalen Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO) eingebunden ist, gehören jedoch zu den BOS.

Auch die Ordnungsämter werden nicht zu den BOS gezählt.
Sind diese landesrechtlich (z. B. in Hessen) als Teil der Polizei anzusehen, so können sie als polizeiliche BOS gelten.

Die BOS in Deutschland verwenden ein eigenes Funknetz, den BOS-Funk, welcher Teil des nicht-öffentlichen mobilen Landfunkdienstes ist.
"

In Ihrer Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7
finden sich nun Nutzer von TETRA-Netzkennungen, die weder privaten Bündelfunknetzen, noch den BOS (gemäß Definition Wikipedia) zuzuordnen sind.

Dies sind z.B.:
- diverse Justiz-Vollzugs-Anstalten (JVA)
- Justizbehörde, Strafvollzugsamt Hamburg
- Thüringer Justizministerium
- Hessisches Ministerium der Justiz
- Leitender Oberstaatsanwalt Köln

Meine Fragen:

1) Nutzen die oben genannten TETRA-Zuteilungsinhaber der Judikative die Frequenzbereiche des Digitalfunk BOS ?

2) Nutzen die oben genannten TETRA-Zuteilungsinhaber der Judikative die Frequenzbereiche der privaten Bündelfunknetze ?

3) Nutzen die oben genannten TETRA-Zuteilungsinhaber der Judikative eigene (exklusive) Frequenzbereiche ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß Ihres Dokumen…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frequenzzuteilungen für TETRA-Digitalfunknetze außerhalb BOS und Firmennetzen [#208739]
Datum
14. Januar 2021 22:31
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß Ihres Dokuments "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungenim schmalbandigen Bündelfunk (VVBüfu)" unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VV_BueFu.pdf?__blob=publicationFile&v=4 sind die Frequenzbereiche 410 – 420 MHz (Unterband) / 420 - 430 MHz (Oberband) sowie 440 – 443 MHz (Unterband) / 445 - 448 MHz (Oberband) dem Bündelfunk zugewiesen. Ferner sind für den Digitalfunk BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) im Frequenzplan die Frequenzbereiche 380-385 MHz, 390-395 MHz und 406,1-410 MHz ausgewiesen. D.h. der Digitalfunk BOS nutzt im Duplex-Verfahren: 380-385 MHz (Unterband) / 390-395 MHz (Oberband) Siehe dazu: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Firmennetze/BOS-Funk/bos-funk-node.html Zur Begriffsdefinition "BOS" heißt es unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rden_und_Organisationen_mit_Sicherheitsaufgaben " Zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gehören in Deutschland alle Organisationen, die Aufgaben der inneren Gefahrenabwehr übernehmen. Dazu gehören polizeiliche Maßnahmen, aber auch Hilfeleistung bei Unglücken und Katastrophen. Zu den BOS gehören neben öffentlichen Organisationen auch gemeinnützige Vereine und im Rettungsdienst auch private Unternehmen. BOS sind neben den Polizeien, dem Zoll, dem Technischen Hilfswerk (THW) sowie den Feuerwehren auch die Organisationen des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Nicht Teil der BOS sind private Sicherheitsdienste und die Bundeswehr an sich, da nur Einrichtungen berücksichtigt sind, die für die innere Sicherheit oder die Nächstenhilfe zuständig sind. Teile der Bundeswehr, wie der Aufgabenbereich Feldjägerwesen der Bundeswehr sowie die am Rettungsdienst beteiligten SAR-Einheiten und Fahrzeuge von Bundeswehrkrankenhäusern und einigen lokalen Sanitätsbereichen sowie die Bundeswehr-Feuerwehr, sofern sie in die kommunalen Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO) eingebunden ist, gehören jedoch zu den BOS. Auch die Ordnungsämter werden nicht zu den BOS gezählt. Sind diese landesrechtlich (z. B. in Hessen) als Teil der Polizei anzusehen, so können sie als polizeiliche BOS gelten. Die BOS in Deutschland verwenden ein eigenes Funknetz, den BOS-Funk, welcher Teil des nicht-öffentlichen mobilen Landfunkdienstes ist. " In Ihrer Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 finden sich nun Nutzer von TETRA-Netzkennungen, die weder privaten Bündelfunknetzen, noch den BOS (gemäß Definition Wikipedia) zuzuordnen sind. Dies sind z.B.: - diverse Justiz-Vollzugs-Anstalten (JVA) - Justizbehörde, Strafvollzugsamt Hamburg - Thüringer Justizministerium - Hessisches Ministerium der Justiz - Leitender Oberstaatsanwalt Köln Meine Fragen: 1) Nutzen die oben genannten TETRA-Zuteilungsinhaber der Judikative die Frequenzbereiche des Digitalfunk BOS ? 2) Nutzen die oben genannten TETRA-Zuteilungsinhaber der Judikative die Frequenzbereiche der privaten Bündelfunknetze ? 3) Nutzen die oben genannten TETRA-Zuteilungsinhaber der Judikative eigene (exklusive) Frequenzbereiche ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208739/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. In Beantwortung Ihre…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Frequenzzuteilungen für TETRA-Digitalfunknetze außerhalb BOS und Firmennetzen [#208739]
Datum
18. Januar 2021 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. In Beantwortung Ihrer Fragen, welche Frequenzbereiche von den in Ihrer E-Mail aufgeführten Zuteilungsinhaber genutzt werden, kann ich Sie darüber informieren, dass diese den Frequenzbereich 410-430 MHz gemäß VVBüfu nutzen. Zu den Fragen 1 und 3 liegen uns leider keine entsprechenden Informationen vor. Für die von Ihnen angefragten Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Zuteilungsinhaber. Ich hoffe mit dieser Auskunft Ihnen weitergeholfen zu haben. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragstell…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Frequenzzuteilungen für TETRA-Digitalfunknetze außerhalb BOS und Firmennetzen [#208739]
Datum
23. Januar 2021 19:19
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208739/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>