Frequenzzuteilungen für TETRA-Digitalfunknetze außerhalb BOS und Firmennetzen
Gemäß Ihres Dokuments "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungenim schmalbandigen Bündelfunk (VVBüfu)" unter
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VV_BueFu.pdf?__blob=publicationFile&v=4
sind die Frequenzbereiche
410 – 420 MHz (Unterband) / 420 - 430 MHz (Oberband) sowie
440 – 443 MHz (Unterband) / 445 - 448 MHz (Oberband)
dem Bündelfunk zugewiesen.
Ferner sind für den Digitalfunk BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) im Frequenzplan die Frequenzbereiche 380-385 MHz, 390-395 MHz und 406,1-410 MHz ausgewiesen.
D.h. der Digitalfunk BOS nutzt im Duplex-Verfahren:
380-385 MHz (Unterband) / 390-395 MHz (Oberband)
Siehe dazu:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Firmennetze/BOS-Funk/bos-funk-node.html
Zur Begriffsdefinition "BOS" heißt es unter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rden_und_Organisationen_mit_Sicherheitsaufgaben
"
Zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gehören in Deutschland alle Organisationen, die Aufgaben der inneren Gefahrenabwehr übernehmen.
Dazu gehören polizeiliche Maßnahmen, aber auch Hilfeleistung bei Unglücken und Katastrophen.
Zu den BOS gehören neben öffentlichen Organisationen auch gemeinnützige Vereine und im Rettungsdienst auch private Unternehmen.
BOS sind neben den Polizeien, dem Zoll, dem Technischen Hilfswerk (THW) sowie den Feuerwehren auch die Organisationen des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.
Nicht Teil der BOS sind private Sicherheitsdienste und die Bundeswehr an sich, da nur Einrichtungen berücksichtigt sind, die für die innere Sicherheit oder die Nächstenhilfe zuständig sind.
Teile der Bundeswehr, wie der Aufgabenbereich Feldjägerwesen der Bundeswehr sowie die am Rettungsdienst beteiligten SAR-Einheiten und Fahrzeuge von Bundeswehrkrankenhäusern und einigen lokalen Sanitätsbereichen sowie die Bundeswehr-Feuerwehr, sofern sie in die kommunalen Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO) eingebunden ist, gehören jedoch zu den BOS.
Auch die Ordnungsämter werden nicht zu den BOS gezählt.
Sind diese landesrechtlich (z. B. in Hessen) als Teil der Polizei anzusehen, so können sie als polizeiliche BOS gelten.
Die BOS in Deutschland verwenden ein eigenes Funknetz, den BOS-Funk, welcher Teil des nicht-öffentlichen mobilen Landfunkdienstes ist.
"
In Ihrer Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7
finden sich nun Nutzer von TETRA-Netzkennungen, die weder privaten Bündelfunknetzen, noch den BOS (gemäß Definition Wikipedia) zuzuordnen sind.
Dies sind z.B.:
- diverse Justiz-Vollzugs-Anstalten (JVA)
- Justizbehörde, Strafvollzugsamt Hamburg
- Thüringer Justizministerium
- Hessisches Ministerium der Justiz
- Leitender Oberstaatsanwalt Köln
Meine Fragen:
1) Nutzen die oben genannten TETRA-Zuteilungsinhaber der Judikative die Frequenzbereiche des Digitalfunk BOS ?
2) Nutzen die oben genannten TETRA-Zuteilungsinhaber der Judikative die Frequenzbereiche der privaten Bündelfunknetze ?
3) Nutzen die oben genannten TETRA-Zuteilungsinhaber der Judikative eigene (exklusive) Frequenzbereiche ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Januar 2021
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17. Februar 2021
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