Freundschaftsspiel Ostseestadion Rostock 09.06.2018

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 09.06.2018 fand in Rostock ein Freundschaftsspiel zwischen der Bundeswehr-Nationalmannschaft und der Britischen Armee statt.

Da ich sehr an einer öffentlichen Diskussion über die Aufgaben und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr interessiert bin, bitte ich um folgende Dokumente/Auskunft:

- interne Kommunikation zur Aktion der Bundeswehr im Ostseestadion
- Kommunikation zwischen der Bundeswehr und dem F.C. Hansa Rostock e.V..
- Kosten für jenes Fußballspiel (Stadionmiete sowohl Personal-, als auch andere anfallende Kosten für Werbematerial, Fahrzeugmiete o.ä.)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2018
  • Frist
    27. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 09.06.2018 fand in Rostock ein Freundschaftsspiel…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freundschaftsspiel Ostseestadion Rostock 09.06.2018 [#31022]
Datum
25. Juni 2018 01:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 09.06.2018 fand in Rostock ein Freundschaftsspiel zwischen der Bundeswehr-Nationalmannschaft und der Britischen Armee statt. Da ich sehr an einer öffentlichen Diskussion über die Aufgaben und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr interessiert bin, bitte ich um folgende Dokumente/Auskunft: - interne Kommunikation zur Aktion der Bundeswehr im Ostseestadion - Kommunikation zwischen der Bundeswehr und dem F.C. Hansa Rostock e.V.. - Kosten für jenes Fußballspiel (Stadionmiete sowohl Personal-, als auch andere anfallende Kosten für Werbematerial, Fahrzeugmiete o.ä.) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-822 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer nachstehend angeführ…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Freundschaftsspiel Ostseestadion Rostock 09.06.2018 [#31022]
Datum
26. Juni 2018 09:09
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-822 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer nachstehend angeführten IFG-Anfrage. Diese wird unter dem oben genannten Aktenzeichen (Az) bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-822 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 25.06…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Freundschaftsspiel Ostseestadion Rostock 09.06.2018 [#31022]
Datum
16. Juli 2018 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-822 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 25.06.2018 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-822 vom 26.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 25. Juni 2018 bitten Sie im Zusammenhang mit einem Fußballspiel im Ostseestadion Rostock am 9. Juni 2018 um "folgende Dokumente / Auskunft: - interne Kommunikation zur Aktion der Bundeswehr im Ostseestadion (1.) - Kommunikation zwischen der Bundeswehr und dem F.C. Hansa Rostock e.V..(2.) - Kosten für jenes Fußballspiel (Stadionmiete sowohl Personal-, als auch andere anfallende Kosten für Werbematerial, Fahrzeugmiete o.ä.)"(3.). Hierzu teile ich Ihnen mit, dass dem Bundesministerium der Verteidigung zu der Ihrerseits angesprochenen Thematik keine eigenen Informationen vorliegen. Daher wurde das Marinekommando Rostock in die Bearbeitung eingebunden, so dass ich Ihre Anfrage nunmehr wie folgt beantworten kann: Vorbemerkung: In Anlehnung an den Tag der Bundeswehr fand am 09. Juni 2018 im Hansastadion in Rostock ein Freundschaftsspiel zwischen den militärischen Fußball-Auswahlmannschaften Deutschlands und Großbritanniens statt. Mit diesem Fußballspiel sollten das 800jährige Stadtjubiläum der Hansestadt Rostock als Heimatstadt des Marinekommandos, des Marinestützpunktes Hohe Düne und der 170. Geburtstag der Marine gewürdigt werden. zu (1.) Antragsgegenständliche amtliche Informationen liegen nicht vor. zu (2.) Aufgrund der räumlichen Nähe zum Ostseestadion wurden Abstimmungen in mehreren persönlichen Gesprächen getroffen. Der zusätzlich geführte diesbezügliche E-Mail-Verkehr enthält u.a. personenbezogene Daten (§ 5 Abs. 1 IFG) der für den FC Hansa Rostock e.V. handelnden Personen. Vor einer etwaigen Offenlegung des E-Mail-Verkehrs wäre daher das sog. Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchzuführen. Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür Vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Da Sie in Ihrem Antrag jedoch der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, ist mir die Einleitung vorstehend beschriebenen Verfahrens gegenwärtig nicht möglich. Selbstverständlich steht es Ihnen jederzeit frei, einen entsprechenden Antrag ohne die vorgenommene Einschränkung zu stellen. Für diesen Fall weise ich vorsorglich darauf hin, dass die weitergehende, ggf. auf die Herausgabe des genannten E-Mail-Verkehrs gerichtete, Bearbeitung einschließlich des beschriebenen Drittbeteiligungsverfahrens nicht mehr gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Vielmehr werden voraussichtlich Gebühren zu erheben sein (§ 10 Abs 1 Satz 1 IFG), deren genaue Höhe sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand orientiert und demzufolge nicht - wie Ihrerseits gewünscht - im Voraus detailliert aufgeschlüsselt werden kann. Ebenso vorsorglich mache ich in diesem Zusammenhang auf die Begründungspflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG aufmerksam. zu (3.) Um das Fußballspiel durchführen zu können, entstanden Kosten in Höhe von 7.999,00 Euro für die Anmietung inklusive technischer und räumlicher Bereitstellung sowie von 8.270,50 Euro für die Dienstleistung eines Wachunternehmens. Kosten für die Bewerbung des Spieles entstanden nicht, die Information der Öffentlichkeit wurde über Pressearbeit sichergestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> schon jetzt bedanke ich mich bei Ihnen für die bisherige Auskunft! Bitte ges…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Freundschaftsspiel Ostseestadion Rostock 09.06.2018 [#31022]
Datum
16. Juli 2018 18:15
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> schon jetzt bedanke ich mich bei Ihnen für die bisherige Auskunft! Bitte gestatten Sie mir noch folgende Folgefragen zu den Kosten: 1) Waren in den 7.999,00 Euro (für Anmietung inklusive technischer und räumlicher Bereitstellung) Strom- und Wasserkosten inbegriffen? 2) Welches Wachunternehmen erbrachte die von Ihnen genannte Dienstleistung? 3) Wie sah die erbrachte Dienstleistung des Wachunternehmens im Detail aus bzw. wie viele Sicherheitskräfte wurden über welchen Zeitraum eingesetzt? Für Ihre Mühen bedanke ich mich erneut! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-822 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 25.06…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Re:AW: Antwort: Freundschaftsspiel Ostseestadion Rostock 09.06.2018 [#31022]
Datum
20. Juli 2018 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-822 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 25.06.2018 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-822 vom 26.06.2018 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-822 vom 16.07.2018 4. Ihre ergänzende Fragestellung vom 16.07.2018 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in mit o.a. Bezug 4. haben Sie Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 25. Juni 2018 ergänzt. Im Einzelnen bitten Sie nunmehr auch um Auskunft zu nachstehenden Fragen: 1) Waren in den 7.999,00 Euro (für Anmietung inklusive technischer und räumlicher Bereitstellung) Strom- und Wasserkosten inbegriffen? 2) Welches Wachunternehmen erbrachte die von Ihnen genannte Dienstleistung? 3) Wie sah die erbrachte Dienstleistung des Wachunternehmens im Detail aus bzw. wie viele Sicherheitskräfte wurden über welchen Zeitraum eingesetzt? zu 1) Ja, der genannte Betrag von 7.999,00 Euro beinhaltet Strom- und Wasserkosten. zu 2 und 3) Ungeachtet etwaiger Ausschlusstatbestände nach dem IFG, welche dem erbetenen Informationszugang ggf. entgegenstehen, wäre hierzu ein sog. Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchzuführen. Wie mit Bezug 3. (vgl. Antwort zu Frage 2 aaO.) ausgeführt, gibt die Behörde gemäß § 8 Abs. 1 IFG einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür Vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Da Sie in Ihrem Antrag (Bezug 1) jedoch der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, ist mir die Einleitung vorstehend beschriebenen Verfahrens gegenwärtig nicht möglich. Zudem verweise ich auf meine Ausführungen zur Begründungspflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG. Sollten Sie nunmehr in Erwägung ziehen, Ihren Antrag um eine Begründung zu erweitern und Ihren Widerspruch zur Weitergabe Ihrer Daten (zwecks Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens) zurückzuziehen, bitte ich - wie ebenfalls mit Bezug 3 bereits dargestellt - zu berücksichtigen, dass ein etwaiger weiterer Informationszugang sehr wahrscheinlich zur Erhebung von Gebühren nach § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) führen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> Sie können meinen Antrag bzw. meine Anfrage als abgeschlossen betrachten. Fü…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: Re:AW: Antwort: Freundschaftsspiel Ostseestadion Rostock 09.06.2018 [#31022]
Datum
20. Juli 2018 18:31
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie können meinen Antrag bzw. meine Anfrage als abgeschlossen betrachten. Für Ihre Auskünfte bedanke ich mich, verbleibe mit freundlichen Grüßen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>