Freundschaftsvertrag mit Argentinien vom 19.09.1857
Anfrage an:
Auswärtiges Amt
Ist der Freundschaftsvertrag mit Argentinien vom 19.09.1857 weiterhin gültig zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Argentinien?
Genaue Bezeichnung des Vertrags:
Freundschafts-, Handels- und Schiffahrts-Vertrag zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseits und der Argentinischen Konföderation andererseits.
Vom 19. September 1857, ausgegeben zu Berlin am 25. August 1859
Enthalten in:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1859, Seite 405
Anfrage erfolgreich
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Datum27. April 2020
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29. Mai 2020
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