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Fridays for Future Hamburg/Donate for Future e.V.

Sämtliche Dokumente, Nachrichten, Dienstanweisungen etc., die etwas mit einer finanziellen Unterstützung der Bewegung Fridays for Future/Fridays for Future Ortsgruppe Hamburg oder des Vereins Donate for Future e.V. zu tun haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Februar 2020
  • Frist
    27. März 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dokumente…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fridays for Future Hamburg/Donate for Future e.V. [#181361]
Datum
25. Februar 2020 20:33
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente, Nachrichten, Dienstanweisungen etc., die etwas mit einer finanziellen Unterstützung der Bewegung Fridays for Future/Fridays for Future Ortsgruppe Hamburg oder des Vereins Donate for Future e.V. zu tun haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181361 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort auf Ihre wortgleiche Anfrage bzgl. Fridays for Future vom August 2019 fü…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Fridays for Future Hamburg/Donate for Future e.V. [#181361]
Datum
27. Februar 2020 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Antwort auf Ihre wortgleiche Anfrage bzgl. Fridays for Future vom August 2019 für den Zeitraum bis Anfang August 2019 füge ich Ihnen als Anlage nochmal bei. Zwischen dem 8. August 2019 (Antwort auf Ihre Anfrage) und dem 25. Februar 2020 gab es keine weiteren Dokumente, Nachrichten, Dienstanweisungen etc., die etwas mit einer finanziellen Unterstützung der Bewegung Fridays for Future zu tun haben. Zu Fridays for Future Ortsgruppe Hamburg sowie dem Verein Donate for Future e.V. liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit keinerlei Dokumente, Nachrichten, Dienstanweisungen etc. vor, die etwas mit einer finanziellen Unterstützung der Bewegung Fridays for Future zu tun haben. Ich habe mich bemüht, Ihnen die Informationen so zu geben, dass sie auf dem gegenwärtigen Stand, exakt und vergleichbar sind. Ich weise Sie aber darauf hin, dass keine Gewähr für die Richtigkeit/Vollständigkeit der Informationen gegeben werden kann. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz. Falls ich Ihnen anderweitig weiterhelfen kann, können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen