Friedensvertrag

Informationen, ob es einen Friedenvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten, nach 1945, gibt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2013
  • Frist
    20. August 2013
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen, o…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Friedensvertrag
Datum
17. Juli 2013 11:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen, ob es einen Friedenvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten, nach 1945, gibt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich entweder eine zustellfähige Posta…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
WG: Friedensvertrag
Datum
23. Dezember 2013 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich entweder eine zustellfähige Postanschrift oder eine persönliche E-Mail-Adresse von Ihnen. Für eine diesbezügliche Mitteilung per E-Mail an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> oder auf dem Postweg an die in der Signatur genannte Adresse wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Friedensvertrag [#4648]
Datum
6. Januar 2014 16:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen