Fristen und Nachrechnungstabellen und Einschränkung in der freien Berufswahl aufgrund von Alter und Geschlecht

- wieviel Stunden im Voraus sind die Ladung zum Termin beim Jobcenter zu zustellen?
Wie weist das Amt nach, das der Brief rechtzeitig raus. TRermon war am Vormittag, Brief war erst am Nachmittag des entsprechendes Tages im Briefkasten.

- aufgrund welches Paragrpahen muss ich an meinem Wohnort arbieten?
- warum werden Frauen ab 30 weder Umschulungen die Bewerbungskosten für Tagesreisen nict mehr erstattet.
-warum dürfen Frauen in Bayern keine IT-Berufe im Rahem von Weiterbildungen lernen oder ausüben?
- Warum muss jeder Bescheid bei gleichem Einkommen durchgeklagt werden, da das gelichbleibende Gehalt monatlich anders angerechnet wird?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Oktober 2018
  • Frist
    27. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - wieviel Stunde…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristen und Nachrechnungstabellen und Einschränkung in der freien Berufswahl aufgrund von Alter und Geschlecht [#34190]
Datum
24. Oktober 2018 12:23
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- wieviel Stunden im Voraus sind die Ladung zum Termin beim Jobcenter zu zustellen? Wie weist das Amt nach, das der Brief rechtzeitig raus. TRermon war am Vormittag, Brief war erst am Nachmittag des entsprechendes Tages im Briefkasten. - aufgrund welches Paragrpahen muss ich an meinem Wohnort arbieten? - warum werden Frauen ab 30 weder Umschulungen die Bewerbungskosten für Tagesreisen nict mehr erstattet. -warum dürfen Frauen in Bayern keine IT-Berufe im Rahem von Weiterbildungen lernen oder ausüben? - Warum muss jeder Bescheid bei gleichem Einkommen durchgeklagt werden, da das gelichbleibende Gehalt monatlich anders angerechnet wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung u…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Fristen und Nachrechnungstabellen und Einschränkung in der freien Berufswahl aufgrund von Alter und Geschlecht [#34190]
Datum
24. Oktober 2018 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß