Fristlose und fristgerechte Kündigung von Mietverhältnissen durch Vermieter = Doppelkündigung
lt. Bundesgerichtshof sind Doppelkündigungen durch Vermieter zulässig:
https://www.derwesten.de/panorama/bgh-doppelte-kuendigung-bei-mietschulden-ist-zulaessig-id215370711.html
"Der Deutsche Mieterbund fordert seit Jahren eine Gesetzesänderung. Ein Verhalten des Mieters, das eine fristlose Kündigung ungeschehen mache, müsse auch eine ordentliche Kündigung ungeschehen machen. Aus Sicht des Mieterbundsprechers Ulrich Ropertz nimmt die aktuelle Regelung säumigen Mietern den Reiz, Schulden auszugleichen."
Auch Übernahmeerklärungen und Zahlungen von Sozialbehörden verhindern den Wohnungsverlust nicht:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-74?hl=true
Meine Anfrage:
a) Wie viele Haushalten haben in den letzten drei Jahren ihre Wohnung verloren, obwohl der Mietrückstand zwischenzeitlich vollständig oder unterhalb einer Monatsmiete ausgeglichen wurde?
b) Ist eine Gesetzesänderung aufgrund der aktuellen BGH-Entscheidung geplant, um Mietverhältnisse zu erhalten und Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu vermeiden?
Im Interesse von tausenden Mietern und deren Familien ist eine SCHNELLE Gesetzesänderung notwendig:
Beispiel:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/sz-adventskalender-nach-weihnachten-obdachlos-1.4713110
Das die GroKo zum eigenen Vorteil schnell handlungsfähig ist, zeigt sich am eigenen Verdienst …….:
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/groko-kohle-bei-regierungs-aus-schielen-giffey-und-heil-auf-die-rente-66536974.bild.html
Information nicht vorhanden
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Datum9. Dezember 2019
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11. Januar 2020
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