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Fristlose und fristgerechte Kündigung von Mietverhältnissen durch Vermieter = Doppelkündigung

lt. Bundesgerichtshof sind Doppelkündigungen durch Vermieter zulässig:
https://www.derwesten.de/panorama/bgh-doppelte-kuendigung-bei-mietschulden-ist-zulaessig-id215370711.html
"Der Deutsche Mieterbund fordert seit Jahren eine Gesetzesänderung. Ein Verhalten des Mieters, das eine fristlose Kündigung ungeschehen mache, müsse auch eine ordentliche Kündigung ungeschehen machen. Aus Sicht des Mieterbundsprechers Ulrich Ropertz nimmt die aktuelle Regelung säumigen Mietern den Reiz, Schulden auszugleichen."

Auch Übernahmeerklärungen und Zahlungen von Sozialbehörden verhindern den Wohnungsverlust nicht:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-74?hl=true

Meine Anfrage:
a) Wie viele Haushalten haben in den letzten drei Jahren ihre Wohnung verloren, obwohl der Mietrückstand zwischenzeitlich vollständig oder unterhalb einer Monatsmiete ausgeglichen wurde?
b) Ist eine Gesetzesänderung aufgrund der aktuellen BGH-Entscheidung geplant, um Mietverhältnisse zu erhalten und Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu vermeiden?

Im Interesse von tausenden Mietern und deren Familien ist eine SCHNELLE Gesetzesänderung notwendig:
Beispiel:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/sz-adventskalender-nach-weihnachten-obdachlos-1.4713110

Das die GroKo zum eigenen Vorteil schnell handlungsfähig ist, zeigt sich am eigenen Verdienst …….:
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/groko-kohle-bei-regierungs-aus-schielen-giffey-und-heil-auf-die-rente-66536974.bild.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Dezember 2019
  • Frist
    11. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: lt. Bundesgerichtsh…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristlose und fristgerechte Kündigung von Mietverhältnissen durch Vermieter = Doppelkündigung [#171794]
Datum
9. Dezember 2019 09:05
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
lt. Bundesgerichtshof sind Doppelkündigungen durch Vermieter zulässig: https://www.derwesten.de/panorama/bgh-doppelte-kuendigung-bei-mietschulden-ist-zulaessig-id215370711.html "Der Deutsche Mieterbund fordert seit Jahren eine Gesetzesänderung. Ein Verhalten des Mieters, das eine fristlose Kündigung ungeschehen mache, müsse auch eine ordentliche Kündigung ungeschehen machen. Aus Sicht des Mieterbundsprechers Ulrich Ropertz nimmt die aktuelle Regelung säumigen Mietern den Reiz, Schulden auszugleichen." Auch Übernahmeerklärungen und Zahlungen von Sozialbehörden verhindern den Wohnungsverlust nicht: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-74?hl=true Meine Anfrage: a) Wie viele Haushalten haben in den letzten drei Jahren ihre Wohnung verloren, obwohl der Mietrückstand zwischenzeitlich vollständig oder unterhalb einer Monatsmiete ausgeglichen wurde? b) Ist eine Gesetzesänderung aufgrund der aktuellen BGH-Entscheidung geplant, um Mietverhältnisse zu erhalten und Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu vermeiden? Im Interesse von tausenden Mietern und deren Familien ist eine SCHNELLE Gesetzesänderung notwendig: Beispiel: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/sz-adventskalender-nach-weihnachten-obdachlos-1.4713110 Das die GroKo zum eigenen Vorteil schnell handlungsfähig ist, zeigt sich am eigenen Verdienst …….: https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/groko-kohle-bei-regierungs-aus-schielen-giffey-und-heil-auf-die-rente-66536974.bild.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171794 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1115/2019 Sehr geehrteAntragstell…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 9. Dezember 2019 - Fristlose und fristgerechte Kündigung von Mietverhältnissen durch Vermieter = Doppelkündigung [#171794]
Datum
20. Dezember 2019 14:16
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1115/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren mit IFG-Antrag vom 9. Dezember 2019 gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu a) Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) liegen dazu keine amtlichen Informationen vor. Möglicherweise kann Ihnen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weiterhelfen (Kontaktdaten: Postanschrift: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin; E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>). Zu b.) Ein aktuelles Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung gibt es derzeit nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da es sich um eine juristische Statistik handelt, wird weiterhin um Auskunft gebeten…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 9. Dezember 2019 - Fristlose und fristgerechte Kündigung von Mietverhältnissen durch Vermieter = Doppelkündigung [#171794]
Datum
14. Oktober 2020 07:19
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da es sich um eine juristische Statistik handelt, wird weiterhin um Auskunft gebeten: im Interesse der Mieter und Verbraucher. https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html Der Verweis an das BMAS ist unzulässig, da Justiz und Verbraucherrechte in Ihr Ressort fallen. Aufgrund der Corona-Pandemie und der wirtschaftlich schlechten Situation von Mietern werden Kündigungen massiv zunehmen, insbesondere im Hinblick der aktuellen BGH-Rechtsprechung. https://www.haus-und-grund-muenchen.de/rechtsprechung/e/zahlungsverzug--raeumungsanspruch-trotz-nachzahlung Meine Informationsfreiheitsanfrage „Fristlose und fristgerechte Kündigung von Mietverhältnissen durch Vermieter = Doppelkündigung“ vom 09.12.2019 (#171794) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 278 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 171794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171794/

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1115/2019 Sehr geehrteAntragste…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Oktober 2020 - Fristlose und fristgerechte Kündigung von Mietverhältnissen durch Vermieter = Doppelkündigung [#171794]
Datum
30. Oktober 2020 17:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1115/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 9. Dezember 2019 habe ich am 20. Dezember 2019 geantwortet. Soweit Sie Fragen zu der Statistik "Destatis" haben, ist das Statistische Bundesamt (Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) zuständig. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrauchschutz (BMJV) kann Ihnen insoweit nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.