Fußball

plant Ihrer Behörder ein ähnliches Papier, zu entwerfen wie das Land NRW.
http://www.focus.de/sport/fussball/bundesliga1/das-wird-nrw-zu-teuer-bundesligaspiele-bald-ganz-ohne-polizei_id_4035798.html
Wenn ja, dann lasssen sie mir bitte, ein Strategiepaier, wenn vorhande zu kommen.

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  • Datum
    4. August 2014
  • Frist
    4. November 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fußball [#6858]
Datum
4. August 2014 10:38
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
plant Ihrer Behörder ein ähnliches Papier, zu entwerfen wie das Land NRW. http://www.focus.de/sport/fussball/bundesliga1/das-wird-nrw-zu-teuer-bundesligaspiele-bald-ganz-ohne-polizei_id_4035798.html Wenn ja, dann lasssen sie mir bitte, ein Strategiepaier, wenn vorhande zu kommen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Aust, vielen Dank für Ihre Anfrage. In Berlin gibt es derzeit keine entsprechenden Pläne. In…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Fußball [#6858]
Datum
7. Oktober 2014 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Aust, vielen Dank für Ihre Anfrage. In Berlin gibt es derzeit keine entsprechenden Pläne. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Pressemitteilung unter http://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2014/p ressemitteilung.152697.php Mit freundlichen Grüßen