Fußballtransfermarkt

Anfrage an: Bundeskriminalamt

mindestens eine Studie des Centre International d'Etude du Sport (CIES) in Neuchatel/Schweiz beschreibt den internationalen Fußballtransfermarkt als Plattform für Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Hat das BMF oder eine ihm untergeordnete Behörde ähnliche Erkenntnisse über den Fußballtransfermarkt? Wenn ja, bitte ich um die Zusendung entsprechender Informationen und Berichte, die das BMF oder eine Behörde gesammelt haben, insbesondere im Hinblick auf die Rolle von Fußballspielervermittlern.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: mindestens eine Stu…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
Fußballtransfermarkt [#168804]
Datum
17. Oktober 2019 21:08
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mindestens eine Studie des Centre International d'Etude du Sport (CIES) in Neuchatel/Schweiz beschreibt den internationalen Fußballtransfermarkt als Plattform für Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Hat das BMF oder eine ihm untergeordnete Behörde ähnliche Erkenntnisse über den Fußballtransfermarkt? Wenn ja, bitte ich um die Zusendung entsprechender Informationen und Berichte, die das BMF oder eine Behörde gesammelt haben, insbesondere im Hinblick auf die Rolle von Fußballspielervermittlern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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