Führungskräfteklausur der Die Autobahn GmbH des Bundes

1. Welche Kosten sind im Rahmen der Führungskräfteklausur der Die Autobahn GmbH des Bundes des Jahres 2021 entstanden (Bitte getrennt nach Kosten für Location/Miete, Technik, Videoproduktion, Transport und Abendessen tabellarisch darstellen)?

2. Wie viele Führungskräfte waren an der Führungskräfteklausur vor Ort beteiligt? Wie viele weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren vor Ort Teilnehmende der Führungskräfteklausur?

3. Wie viele Stunden und von wann bis wann genau (Uhrzeit) dauerte die Führungskräfteklausur? Wann war der offizielle Teil der Führungskräfteklausur beendet?

4. Welche Themen standen auf der Tagesordnung? Wo genau fanden die einzelnen Tagesordnungspunkte der Führungskräfteklausur statt (bitte exakte Locations/Orte angeben)?

5. War das Abendessen offizieller Bestandteil der Tagesordnung der Führungskräfteklausur? Wo fand das Abendessen der Führungskräfteklausur statt?

6. Wie viele Personen nahmen am Abendessen der Führungskräfteklausur teil?

7. Für welchen Zweck wurde ein Video von der Führungskräfteklausur produziert? Wo kann das Video eingesehen werden? Wie viele Nutzerinnen und Nutzer haben das Video bisher [Stand 17.05.2022] angesehen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Kosten …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Führungskräfteklausur der Die Autobahn GmbH des Bundes [#249298]
Datum
17. Mai 2022 13:17
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Kosten sind im Rahmen der Führungskräfteklausur der Die Autobahn GmbH des Bundes des Jahres 2021 entstanden (Bitte getrennt nach Kosten für Location/Miete, Technik, Videoproduktion, Transport und Abendessen tabellarisch darstellen)? 2. Wie viele Führungskräfte waren an der Führungskräfteklausur vor Ort beteiligt? Wie viele weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren vor Ort Teilnehmende der Führungskräfteklausur? 3. Wie viele Stunden und von wann bis wann genau (Uhrzeit) dauerte die Führungskräfteklausur? Wann war der offizielle Teil der Führungskräfteklausur beendet? 4. Welche Themen standen auf der Tagesordnung? Wo genau fanden die einzelnen Tagesordnungspunkte der Führungskräfteklausur statt (bitte exakte Locations/Orte angeben)? 5. War das Abendessen offizieller Bestandteil der Tagesordnung der Führungskräfteklausur? Wo fand das Abendessen der Führungskräfteklausur statt? 6. Wie viele Personen nahmen am Abendessen der Führungskräfteklausur teil? 7. Für welchen Zweck wurde ein Video von der Führungskräfteklausur produziert? Wo kann das Video eingesehen werden? Wie viele Nutzerinnen und Nutzer haben das Video bisher [Stand 17.05.2022] angesehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 249298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249298/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht Sehr <Information-entfernt> unter Bezugnah…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht
Datum
24. Mai 2022 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> unter Bezugnahme auf Ihren IFG-Antrag vom 17.05.2022 übersende ich das in der Anlage beigefügte Schreiben vorab. Das Originalschreiben geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#249298]
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#249298]
Datum
24. Mai 2022 14:56
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank für die Eingangsbestätigung meines IFG- bzw. UIG-Antrags und die Mitteilung über die voraussichtliche Kostenschätzung. Ich erhalte meinen IFG- bzw. UIG-Antrag in vollem Umfang aufrecht. Die von Ihnen geschätzten Kosten halte ich für zu hoch. Sie haben den notwendigen Verwaltungsaufwand nicht dargestellt und nicht begründet. Daher ist er für mich nicht nachvollziehbar. Zugleich gehe ich davon aus, dass die von mir erfragten Informationen in digitaler Form bei der Die Autobahn GmbH des Bundes vorliegen und sich kein Aufwand z.B. einer Recherche oder einer aufwendigen Zusammenstellung ergibt. Darüber hinaus schreibt das IFG vor, dass die Gebühr nicht vom Informationszugang abschrecken darf. Eine Gebühr in der von Ihnen skizzierten Höhe schreckt jedoch Bürgerinnen und Bürger vom Informationszugang ab. Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass die Die Autobahn GmbH des Bundes als ein Bundesunternehmen der Öffentlichkeit gegenüber ein Vorbild für freien Informationszugang und volle Transparenz darstellen sollte. Gleichwohl bin ich bereit die geschätzten Verwaltungsgebühren zu bezahlen. Ich sehe einer Bescheidung meines Antrages in der 26. Kalenderwoche des Jahres 2022 erfreut entgegen. Sie forderten mich auf, meinen Antrag zu begründen. Hierzu teile ich folgendes mit: I. Bei der Die Autobahn GmbH des Bundes handelt es sich um ein Bundesunternehmen, das sich zu 100 Prozent in der Hand des Bundes befindet. Eine echte Drittbeteiligung im Sinn von externen Dritten liegt somit meiner Ansicht nach nicht vor. Somit ist im Kern auch keine Drittbeteiligung nach § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG nötig. Überdies habe ich überhaupt keine personenbezogenen Daten im Sinne des § 5 IFG beantragt. Somit geht dieser Bezug fehl und meiner Ansicht nach entfällt die Begründungspflicht. II. Wenn Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung im Sinne von § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG notwendig ist und somit eine Begründung erforderlich sei, dann begründe ich meinen Antrag wie folgt: (1) In den letzten Jahren wurde medial vielfach von immensen Kosten bei der Reform und beim Betrieb der Die Autobahn GmbH des Bundes berichtet: - https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_89982888/massive-kritik-scheuers-autobahngesellschaft-wird-fuer-buerger-teuer.html - https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_90616790/gruene-andreas-scheuer-hat-autobahn-gmbh-gegen-die-wand-gefahren-.html - https://www.zdf.de/nachrichten/politik/autobahn-gmbh-scheuer-100.html - https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesrechnungshof-kritisiert-andreas-scheuers-reform-der-autobahnverwaltung-a-6da626f9-0002-0001-0000-000176746209 - https://www.dvz.de/rubriken/politik/detail/news/neue-vorwuerfe-gegen-autobahn-gmbh.html - https://www.focus.de/politik/deutschland/ausgaben-voellig-aus-dem-ruder-scheuers-autobahn-gmbh-kostet-ploetzlich-2-milliarden-euro_id_14212678.html - https://www.spiegel.de/politik/deutschland/autobahnen-berater-verdienen-an-andreas-scheuers-teurer-reform-a-4622802a-a477-41b8-b53b-84e0ed8c1b8e - https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verkehrspolitik-investitionsstau-kluengel-chaos-das-erste-jahr-der-autobahn-gmbh/27828388.html Diese öffentliche Berichterstattung begründet ein Interesse der Öffentlichkeit an der ordnungsgemäßen Verwendung von Steuergeldern durch die Die Autobahn GmbH des Bundes und unterstreicht zugleich die Notwendigkeit der vollständigen Transparenz der Gesellschaft. Es kam im Laufe der Reform und des Betriebs zu erheblichen Kostensteigerungen. Die Ursachsen dieser Kostensteigerungen sind von öffentlichem Interesse. (2) Auch der Bundesrechnungshof kritisierte in verschiedenen Berichten den mangelnden wirtschaftlichen Umgang der Die Autobahn GmbH mit den ihr vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mitteln: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2021/reform-der-bundesfernstrassenverwaltung-eine-bilanz Auch hierrüber wurde medial vielfach berichtet: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/autobahn-scheuer-bundesrechnungshof-1.5246860 Durch die Prüfungsfeststellungen des unabhängigen Verfassungsorgans Bundesrechnungshof werden erhebliche Zweifel an der Einhaltung der Haushaltsgrundsätze durch die Die Autobahn GmbH des Bundes geweckt. Somit begründet sich ein Interessen an internen Vorgängen der Gesellschaft. Hierzu zählen auch einzelnen Veranstaltungen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 249298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249298/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr <Information-entfernt> mit Ihrem Antrag vom 17.05.2022 baten Sie um Zusendung von Informationen zur Fü…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Zwischennachricht - Führungskräfteklausur der Die Autobahn GmbH des Bundes [#249298]
Datum
5. Juli 2022 16:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> mit Ihrem Antrag vom 17.05.2022 baten Sie um Zusendung von Informationen zur Führungskräfteklausur der Die Autobahn GmbH des Bundes. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Mit Schreiben vom 24.95.2022 hatten wir Sie über die erforderliche Drittbeteiligung informiert. Hiermit möchte ich Sie informieren, dass Ihr Antrag aufgrund einer noch nicht abgeschlossenen Prüfung bei der Autobahn GmbH des Bunds nicht in der Ihnen mitgeteilten Frist beschieden werden kann. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bescheiden. Für Ihre Geduld bedanke ich mich ausdrücklich! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Mit Ihrem Schreiben vom 24…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Zwischennachricht - Führungskräfteklausur der Die Autobahn GmbH des Bundes [#249298]
Datum
6. Juli 2022 11:13
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Mit Ihrem Schreiben vom 24.05.2022 teilten Sie mir mit, dass mein IFG-Antrag in der 27. Kalenderwoche 2022 (04.07.-10.07.) beschieden werden würde. Die Gründe für eine Verzögerung der Bescheidung über die Zeitpunkt hinaus haben Sie in Ihrem Schreiben vom heutigen Tage jedoch nicht dargelegt. Sie erwähnen in Ihrem Schreiben lediglich, dass sich die Bescheidung "aufgrund einer noch nicht abgeschlossenen Prüfung bei der Autobahn GmbH des Bunds" verzögere. Bitte legen Sie die Gründe für die Verzögerung dar. Was prüft Die Autobahn GmbH des Bundes? Wieso verzögert sich diese Prüfung? Wann rechnen Sie entsprechend Ihrer aktuellen Planung mit einer Bescheidung meines IFG-Antrags? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 249298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249298/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr <Information-entfernt> zu Ihrer Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Autobahn GmbH des Bund…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Zwischennachricht - Führungskräfteklausur der Die Autobahn GmbH des Bundes [#249298]
Datum
6. Juli 2022 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> zu Ihrer Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Autobahn GmbH des Bundes hatte das BMDV bzgl. der Stellungnahme nach § 8 IFG um eine Fristverlängerung bis zum 15.07.2022 gebeten. Als Grund wurde die Beteiligung von Subunternehmen der Autobahn GmbH des Bundes genannt, welchen eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu geben ist, um die Vorlage von Versagungsgründen (insbesondere von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) zu prüfen. Dieser Fristverlängerung hat das BMDV stattgegeben. Sobald uns die Informationen der Autobahn GmbH des Bundes vorliegen, werden wir zeitnah über Ihren Antrag entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 17.05.2022 zur Führungskräfteklausur der Autobahn Gm…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 17.05.2022 zur Führungskräfteklausur der Autobahn GmbH
Datum
21. Juli 2022 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> in der Anlage leite ich Ihnen das beiliegende Schreiben inkl. Anlage vorab per Mail zu. Das Original wird Ihnen auf dem Postweg übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 17.05.2022 zur Führungskräfteklausur der Autobah…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 17.05.2022 zur Führungskräfteklausur der Autobahn GmbH [#249298]
Datum
21. Juli 2022 12:52
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> danke für die Übermittlung des Bescheides zu meinem IFG/UIG/VIG-Antrag vom 17.05.2022. Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid ein. Den Widerspruch begründe ich wie folgt: 1. Es liegt kein Versagensgrund nach § 3 Nummer 4 IFG vor. Dieser läge vor, wenn "die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt,". Dies ist hier nicht der Fall. Frage 1 des IFG/UIG/VIG-Antrags vom 17.05.2022 fragt allgemein nach den Kosten, die dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, damals noch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - denn dieses wird mit dem IFG/UIG/VIG-Antrag adressiert - , im Rahmen der Führungskräfteklausur der Die Autobahn GmbH des Bundes im Jahr 2021 entstanden sind. Die internen Angebotspreise bei der Die Autobahn GmbH des Bundes waren nicht Gegenstand der Frage. Zudem macht die Angabe in Klammern nur einen Vorschlag der differenzierten Darstellung entsprechend verschiedener Positionen. Alternativ wäre es dem Bund und der Die Autobahn GmbH des Bundes möglich gewesen die Gesamtkosten in Summe darzustellen. Dies ist ohne Angabe von Gründen unterblieben. Die Gesamtsumme unterliegt keiner Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht. Sie stellt keinen Angebotsinhalt dar. § 3 UVgO führt aus, dass "bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Informationen [...] der Auftraggeber die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen gewährleisten [muss]. Die Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentation über Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote sind auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln." Nach Angebotspreisen, nach Preisen in Teilnahmeanträgen, nach Teilnahmeanträgen an sich, nach der zugehörigen Kommunikation sowie Anlagen zu Angeboten oder Teilnahmeanträgen wurde im IFG/UIG/VIG-Antrag vom 17.05.2022 nicht gefragt. Die erfragten Angaben zu Kosten - nicht zu Preisen! - unterliegen somit nicht nach § 3 Absatz 2 UVgO. Die Information über die Kosten der Veranstaltung ist also nicht von § 3 UVgO gedeckt und somit kommt der Versagensgrund aus § 3 Nummer 4 IFG nicht zum Tragen. 2. Bei den erfragten Informationen könnte es sich sehr wohl um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Absatz 3 UIG handeln. Sie haben Ihre Auffassung, dass dies nicht der Fall sei nicht dargelegt und nicht begründet. Beispielsweise könnten sich die Maßnahmen und Tätigkeiten der Führungskräfteklausur (und es wurde auch nach der Tagesordnung gefragt) auch auf die Umwelt und die Natur auswirken, z.B. durch den Bau, Ausbau und die Sanierung von Bundesfernstraßeninfrastrukturen. Der UIG-Antrag bzw. ein Anspruch auf Grundlage des UIG wurde von Ihnen nicht geprüft und nicht beschieden. 3. Bei den erfragten Informationen könnte es sich sehr wohl auch um Verbraucherschutzinformationen handeln. Sie haben Ihre Auffassung, dass dies nicht der Fall sei nicht dargelegt und nicht begründet. Beispielsweise könnten von der Die Autobahn GmbH des Bundes Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Rahmen der Führungskräfteklausur besprochen worden sein. Die Tagesordnung war eine der Fragen. Der VIG-Antrag bzw. ein Anspruch auf Grundlage des VIG wurde von Ihnen nicht geprüft und nicht beschieden. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 249298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249298/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 17.05.2022 zur Führungskräfteklausur der Autobah…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 17.05.2022 zur Führungskräfteklausur der Autobahn GmbH [#249298]
Datum
22. Juli 2022 14:46
Status
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die von Ihnen gewählte Form nicht den gesetzlichen Formerfordernissen entspricht. Für eine wirksame Widerspruchserhebung benötigen wir ein Schreiben inklusive Ihrer Unterschrift, dass Sie u.a. per Telefax oder Post bei uns einreichen können (vgl. im Übrigen § 70 Abs. 1 VwGO). Sie haben die Möglichkeit, dies nachzuholen. Die Frist hierfür läuft am 22. August 2022 (Ende Rechtsbehelfsfrist) ab. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Ihr Widerspruch vom 21.07.2022 Sehr <Information-entfernt> …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Ihr Widerspruch vom 21.07.2022
Datum
8. November 2022 14:27
Status
Sehr <Information-entfernt> in der Anlage leite ich Ihnen das beiliegende Schreiben vorab per Mail zu. Das Original wird Ihnen auf dem Postweg übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen