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Fußgängerweg auf B48 und B420 bei Alsenz

Ist im Bereich der Kreuzung B48 und B420 bei Alsenz (Rheinland-Pfalz, VG Alsenz-Obermoschel) bis zur Zufahrt zum neuen Einkaufsgebiet ein Fußgängerweg geplant und falls ja: wie ist der aktuelle Sachstand?

Ergebnis der Anfrage

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz ist für die Angelegenheit zuständig.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. August 2011
  • Frist
    6. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fußgängerweg auf B48 und B420 bei Alsenz
Datum
3. August 2011 11:29
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ist im Bereich der Kreuzung B48 und B420 bei Alsenz (Rheinland-Pfalz, VG Alsenz-Obermoschel) bis zur Zufahrt zum neuen Einkaufsgebiet ein Fußgängerweg geplant und falls ja: wie ist der aktuelle Sachstand?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gerichtete An…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 23 - RE 28739 Zwischennachricht - Fußgängerweg auf B48 und B420 bei Alsenz - RP - Frag den Staat
Datum
15. August 2011 08:25
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gerichtete Anfrage danke ich Ihnen. Diese habe ich an die Fachabteilung weitergeleitet, da für die Beantwortung eine Zuarbeit/Abstimmung erforderlich ist. Aufgrund einer hohen Anzahl an Anfragen und der kontinuierlichen Facharbeit kann es dabei bedauerlicherweise zu Verzögerungen kommen. Wir sind bemüht, Ihnen zeitnah zu antworten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerda Renatus Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060 Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.bmvbs.de _______________________________ Tag der offenen Tür im BMVBS am 20. und 21.08.2011 - Sie sind herzlich eingeladen. Besuchen Sie uns am Samstag und Sonntag jeweils von 10.00 – 18.00 Uhr in der Invalidenstraße 44, 10115 Berlin. - Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/IR/tag-der-offenen-tuer-bmvbs-2011.html?nn=35720 Von<<Name und E-Mailadresse>> An: <<E-Mailadresse>> <<E-Mailadresse>> Datum: 03.08.2011 11:36 Betreff: Fußgängerweg auf B48 und B420 bei Alsenz Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Ist im Bereich der Kreuzung B48 und B420 bei Alsenz (Rheinland-Pfalz, VG Alsenz-Obermoschel) bis zur Zufahrt zum neuen Einkaufsgebiet ein Fußgängerweg geplant und falls ja: wie ist der aktuelle Sachstand? Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.