Führen eines ausländischen Titels

Die Kanzlerkandidatin der Grünen, Frau Baerbock, führt auf der Homepage des Bundestages die Bezeichnung "Völkerrechtlerin, LL.M.". Tatsächlich verfügt sie über einen LL.M. der LSE in London mit dem Zusatz "Public International Law". Nach § 30 des Hochschulgesetzes Brandenburg ist ein ausländischer Hochschultitel genau so zu führen wie er verliehen worden ist. Eine Übersetzung ins Deutsche ist unzulässig, eine Umwandlung ins Deutsche findet nicht statt. Sinn dieser Regelung ist es, eine Irreführung über die Absolvierung eines mit dem LLM abgeschlossenen deutschen Studiums zu verhindern. Frau Baerbock erregt damit den Irrtum, ein Studium des Völkerrechts in Deutschland mit dem LL.M abgeschlossen zu haben. Wird von Ihnen ein Verfahren nach § 34 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes betrieben, wenn nein, warum nicht?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Peter Müller
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Peter Müller
Betreff
Führen eines ausländischen Titels [#221018]
Datum
25. Mai 2021 19:50
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kanzlerkandidatin der Grünen, Frau Baerbock, führt auf der Homepage des Bundestages die Bezeichnung "Völkerrechtlerin, LL.M.". Tatsächlich verfügt sie über einen LL.M. der LSE in London mit dem Zusatz "Public International Law". Nach § 30 des Hochschulgesetzes Brandenburg ist ein ausländischer Hochschultitel genau so zu führen wie er verliehen worden ist. Eine Übersetzung ins Deutsche ist unzulässig, eine Umwandlung ins Deutsche findet nicht statt. Sinn dieser Regelung ist es, eine Irreführung über die Absolvierung eines mit dem LLM abgeschlossenen deutschen Studiums zu verhindern. Frau Baerbock erregt damit den Irrtum, ein Studium des Völkerrechts in Deutschland mit dem LL.M abgeschlossen zu haben. Wird von Ihnen ein Verfahren nach § 34 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes betrieben, wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Müller Anfragenr: 221018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221018/ Postanschrift Peter Müller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Müller
Peter Müller
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Führen eines ausländischen Titels“ vom 25.05.20…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Peter Müller
Betreff
AW: Führen eines ausländischen Titels [#221018]
Datum
19. August 2021 20:30
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Führen eines ausländischen Titels“ vom 25.05.2021 (#221018) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Müller Anfragenr: 221018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221018/
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage wurde von unserem Haus mit Schreiben vom 21.7.2021 beantwortet. Da die A…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: Führen eines ausländischen Titels [#221018]
Datum
23. August 2021 17:16
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,9 KB


Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage wurde von unserem Haus mit Schreiben vom 21.7.2021 beantwortet. Da die Antwort an Sie persönlich gerichtet ist, wurde sie postalisch an die von Ihnen in Ihrer Anfragemail genannte Postanschrift übermittelt. Von dort wurde sie zwischenzeitlich mit dem Postvermerk "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurückgesandt. Mit freundlichen Grüßen
Peter Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> leider hat mich ihr Schreiben nicht erreicht. Wären …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Peter Müller
Betreff
AW: Führen eines ausländischen Titels [#221018]
Datum
30. August 2021 17:57
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> leider hat mich ihr Schreiben nicht erreicht. Wären Sie so freundlich und könnten Sie es hier als Antwort einstellen? . Mit freundlichen Grüßen Peter Müller Anfragenr: 221018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221018/

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Müller, Ihrer Bitte, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage per E-Mail öffentlich über das Porta…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: Führen eines ausländischen Titels [#221018]
Datum
3. September 2021 09:36
Status
image001.jpg
1,9 KB


Sehr geehrter Herr Müller, Ihrer Bitte, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage per E-Mail öffentlich über das Portal "fragdenstaat.de" zukommen zu lassen, vermag ich mit Blick auf vorliegend involvierte schutzwürdige private Belange (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AIG) nicht zu entsprechen. Die Übermittlung der erbetenen Information erfolgte daher gemäß § 7 Abs. 3 AIG aus wichtigem Grund auf dem postalischen Weg. Die Sicherstellung der Korrektheit der angegebenen postalischen Kontaktdaten liegt insofern in der Verantwortung des Fragestellers. Mit freundlichen Grüßen