Führerscheinentzug bei Gefährdung des Straßenverkehrs
Ich würde gerne erfragen, wie es sein kann, dass bei 360.000 Unfällen mit Personenschäden, die durch ein Fehlverhalten der Fahrer nach §315c StGB verursacht wurden und das nach §69 StGB mit Führerscheinentzug zu bestrafen ist, nur ~ 35.000 Unfallbedingte Fahrerlaubnisentzüge bei nicht alkoholisierten Fahrern ausgesprochen wurden?
Quelle 1 Statisttisches Bundesamt. Unfälle durch Fehlverhalten:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft:
Umwelt/Verkehrsunfaelle/Tabellen/fehlverhalten-fahrzeugfuehrer.html?fbclid=IwAR1jlhfst-dwZ0Oewo3jfi7ERH5mpNc-_An_tSlIW3JPtz5ugaD9BMzCsy8
Quelle 2 KBA, Maßnahmen durch Unfälle bei nicht alkoholisierten Fahrern:
Für mich lassen §69 und §315c keinen Interpretationsspielraum und jeder der 350.000 unfälle hätte zu einem Fahrerlaubnisentzug führen müssen. Warum geschieht die nicht?
Ganz zu schweigen davon, dass selbiges auch bei Unfällen ohne Personenschäden passieren müsste und somit noch viel mehr Fahrerlaubnisentzüge erteilt werden müssen.
Vielen Dank für ihre Antwort.
Information nicht vorhanden
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Datum18. Juni 2019
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20. Juli 2019
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