Fuhrpark von "Spezialfahrzeugen"/Luftfahrzeuge der Bundespolizei

Bestand des Fuhrparks von "Spezialfahrzeugen" (z.B. Wasserwerfer 10) bzw. Luftfahrzeuge (Helikopter,Drohnen, etc jeglicher Art) bezogen auf Gesamtdeutschland.
Dabei würde mich interessieren:
1. Wie viele davon in Thüringen stationiert sind
2. an welchen Orten, diese stationiert sind
3. Wo diese hauptsächlich zum Einsatz kommen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2013
  • Frist
    22. Januar 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bestand des Fuhr…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Fuhrpark von "Spezialfahrzeugen"/Luftfahrzeuge der Bundespolizei [#5186]
Datum
21. Dezember 2013 21:08
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bestand des Fuhrparks von "Spezialfahrzeugen" (z.B. Wasserwerfer 10) bzw. Luftfahrzeuge (Helikopter,Drohnen, etc jeglicher Art) bezogen auf Gesamtdeutschland. Dabei würde mich interessieren: 1. Wie viele davon in Thüringen stationiert sind 2. an welchen Orten, diese stationiert sind 3. Wo diese hauptsächlich zum Einsatz kommen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Adresse ... Mit freundlichen Grüßen
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Von
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Betreff
AW: Fuhrpark von "Spezialfahrzeugen"/Luftfahrzeuge der Bundespolizei [#5186] [#5186]
Datum
21. Dezember 2013 21:08
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Adresse ... Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, damit es nicht zu non-verbalen Missverständnissen kommt, möchte ich noch einmal kl…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
AW: AW: Fuhrpark von "Spezialfahrzeugen"/Luftfahrzeuge der Bundespolizei [#5186] [#5186] [#5186]
Datum
31. Dezember 2013 07:53
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, damit es nicht zu non-verbalen Missverständnissen kommt, möchte ich noch einmal klar stellen, dass mich die genaue Produkt/Modellbezeichnung interessiert. ... Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fuhrpark von "Spezialfahrzeugen"…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Fuhrpark von "Spezialfahrzeugen"/Luftfahrzeuge der Bundespolizei [#5186] [#5186] [#5186] [#5186]
Datum
22. Januar 2014 00:33
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fuhrpark von "Spezialfahrzeugen"/Luftfahrzeuge der Bundespolizei" vom 21.12.2013 (#5186) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundespolizeipräsidium
Ihr Anfrage an die Bundespolizei Bundespolizeipräsidium Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Az.: StSt ÖA…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Ihr Anfrage an die Bundespolizei
Datum
23. Januar 2014 14:53
Status
Warte auf Antwort
Bundespolizeipräsidium Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Az.: StSt ÖA - 21 02 02 - 2014 - 001 - 096 Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Mail vom 22. Januar 2014 habe ich erhalten. Eine Anfrage vom 21. Dezember 2013 liegt hiesiger Stelle jedoch nicht vor. Wohin haben Sie die Anfrage denn genau hingeschickt? Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Rückruf: Ihr Anfrage an die Bundespolizei P Post StSt Presse-und Öffentlichkeitsarbeit möchte die Nachricht "…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Rückruf: Ihr Anfrage an die Bundespolizei
Datum
23. Januar 2014 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
P Post StSt Presse-und Öffentlichkeitsarbeit möchte die Nachricht "Ihr Anfrage an die Bundespolizei" zurückrufen.
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AW: Rückruf: Ihr Anfrage an die Bundespolizei [#5186] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meine erste Anfrag…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückruf: Ihr Anfrage an die Bundespolizei [#5186]
Datum
23. Januar 2014 16:08
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meine erste Anfrage am 21.12. an die Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> geschickt. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Rückruf: Ihr Anfrage an die Bundespolizei [#5186] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihe…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Rückruf: Ihr Anfrage an die Bundespolizei [#5186]
Datum
30. März 2014 19:13
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fuhrpark von "Spezialfahrzeugen"/Luftfahrzeuge der Bundespolizei" vom 21.12.2013 (#5186) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundespolizeipräsidium
2014-03-30 Ihre Sachstandsanfrage zum IFG-Antrag vom 21.12.2013 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, als Anlage ü…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
2014-03-30 Ihre Sachstandsanfrage zum IFG-Antrag vom 21.12.2013
Datum
31. März 2014 10:15
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, als Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid vom 31. Januar 2014. Nach der mir vorliegenden Zustellungsurkunde der Deutschen Post AG wurde der Bescheid am 6. Februar 2014 in dem zu Ihrer Wohnung gehörenden Briefkasten in << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> eingelegt, nachdem die persönliche Zustellung nicht möglich war. Mit freundlichen Grüßen