Fuhrparkmanagement

Wer ist für die Verwaltung der Fahrzeuge in Ihrer Behörde zuständig?

Sind die Ihrer Behörde nachgeordnete Stellen eigenverantwortlich für Ihre Fahrzeuge zuständig?

Werden Fahrzeugen in staatseigenen Werkstätten gewartet und repariert? Wo befinden sich diese Werkstätten?
Falls nicht, bestehen Rahmenverträge mit Werkstätten in Hamburg?
Sollten Rahmenverträge bestehen, bitte ich exemplarisch um Zusendung eines Rahmenvertrages einer Werkstatt für Nutzfahrzeuge.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2021
  • Frist
    22. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fuhrparkmanagement [#228539]
Datum
18. September 2021 21:54
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wer ist für die Verwaltung der Fahrzeuge in Ihrer Behörde zuständig? Sind die Ihrer Behörde nachgeordnete Stellen eigenverantwortlich für Ihre Fahrzeuge zuständig? Werden Fahrzeugen in staatseigenen Werkstätten gewartet und repariert? Wo befinden sich diese Werkstätten? Falls nicht, bestehen Rahmenverträge mit Werkstätten in Hamburg? Sollten Rahmenverträge bestehen, bitte ich exemplarisch um Zusendung eines Rahmenvertrages einer Werkstatt für Nutzfahrzeuge.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228539/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in nachfolgend übersende ich Ihnen mit Anlagen eine Antwort auf Ihr Anliegen nach dem HmbTG: …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Fuhrparkmanagement [#228539]
Datum
18. Oktober 2021 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nachfolgend übersende ich Ihnen mit Anlagen eine Antwort auf Ihr Anliegen nach dem HmbTG: Das Fuhrparkmanagement der Polizei Hamburg ist zuständig für sämtliche in der Polizei Hamburg eingesetzten Dienstkraftfahrzeuge und Senatorenfahrzeuge. Im Rahmen der Halterhaftung ist die Verantwortlichkeit an die nachgeordneten Dienststellen für ihre Fahrzeuge übertragen worden. Diese Dienststellen stehen in enger Korrespondenz mit dem Fuhrparkmanagement, da die Reparaturvergabe aller anstehenden Leistungen ausschließlich zentral vom diesem vorgenommen wird. Wartungen und Reparaturen erfolgen in einer behördeneigenen Werkstatt sowie bei vertragsgebundenen Werkstätten der jeweiligen Hersteller oder Sonderdienstleister (z.B. Reifen). Mit allen Werkstätten oder Sonderdienstleistern wurden Rahmenverträge abgeschlossen, Musterexemplare befinden sich im Anhang. Standort der behördeneigenen Werkstatt: Landesbetrieb Verkehr Bruno-Georges-Platz 2 22297 Hamburg Innerhalb des Amtes für Migration liegt die Fahrzeugverwaltung beim Referat M11 (Abteilung für Allgemeine Verwaltung, Gebäudemanagement / Fuhrpark). Im Amt für Migration wird der Fuhrpark zentral durch das Referat M11 verwaltet. Eine Verwaltung durch nachgeordnete Abteilungen findet nicht statt. Das Amt M verfügt nicht über eine eigene Werkstatt. Die im Amt für Migration eingesetzten Dienstfahrzeuge werden bei Werkstätten des jeweiligen Hersteller zur Aufrechterhaltung der Mobilitätsgarantie gewartet / repariert. Dem Amt für Migration liegen keine Rahmenvereinbarungen mit Werkstätten für Reparaturmaßnahmen vor. Die Feuerwehr Hamburg verwaltet ihre Fahrzeuge eigenverantwortlich und ist eigenverantwortlich zuständig für ihre Fahrzeuge. Die Fahrzeuge werden in staatseigenen Werkstätten gewartet und repariert, diese befinden sich in der Großmannstraße 10 in Hamburg. Mit freundlichen Grüßen