Führungsinformation zu Berliner Partypolizisten

Anfrage an: Polizei Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Die fünf Seiten umfassende Führungsinformation der Hamburger Polizei vom 30. Juni 2017, die in Bezug auf das Verhalten von Berliner Polizisten im Vorfeld von G20 ("Partypolizisten") an die Berliner Polizei gesendet wurde

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juli 2017
  • Frist
    25. August 2017
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Führungsinformation zu Berliner Partypolizisten [#24030]
Datum
24. Juli 2017 19:11
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: - Die fünf Seiten umfassende Führungsinformation der Hamburger Polizei vom 30. Juni 2017, die in Bezug auf das Verhalten von Berliner Polizisten im Vorfeld von G20 ("Partypolizisten") an die Berliner Polizei gesendet wurde Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Polizei Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach HmbTG vom 24.07.2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren A…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach HmbTG vom 24.07.2017
Datum
3. August 2017 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 24.07.2017 erhalten Sie anliegendes Antwortschreiben des Nachbereitungsstabes G20 der Polizei Hamburg. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach HmbTG vom 24.07.2017 [#24030] 20-37.03 Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Polizei Hamburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach HmbTG vom 24.07.2017 [#24030]
Datum
3. August 2017 17:11
An
Polizei Hamburg
Status
20-37.03 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Polizei Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach HmbTG vom 24.07.2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren A…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach HmbTG vom 24.07.2017
Datum
4. August 2017 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 24.07.2017 erhalten Sie vorab auf elektronischem Wege das anliegende Antwortschreiben des Nachbereitungsstabes G20 der Polizei Hamburg. Das unterzeichnete Original befindet sich per Post auf dem Weg zu Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Führungsinformation zu Berliner Partypolizisten“ [#24030]
Datum
4. August 2017 14:06
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24030 Die Begründung der Ablehnung, die sich auf die Einstufung als Verschlusssache bezieht, genügt den Anforderungen an eine Bescheidung meines Erachtens nicht. Weder ist genauer spezifiziert, welche Einstufung erfolgte noch sind materielle Gründe für die Einstufung dargelegt. Analog zu BVerwG 7 C 21.08 dürfte der Anspruch auf Zugang zu einer Information nicht allein deshalb ausgeschlossen sein, weil die Information formal als Verschlusssache eingestuft ist. Vielmehr kommt es darauf an, ob die materiellen Gründe für eine solche Einstufung vorliegen. Dies ist allerdings nicht nachvollziehbar. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 24030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Eingabe ist hier eingegangen. Sie wird unter dem im Betreff angegebenen Az. gef…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Führungsinformation zu Berliner Partypolizisten“ [#24030] (D3/2017/59-IFG)
Datum
8. August 2017 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Eingabe ist hier eingegangen. Sie wird unter dem im Betreff angegebenen Az. geführt. Ich melde mich bei Ihnen, wenn ich etwas zur Sache mitteilen kann. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen