Führungskräfte der Polizei NRW

1. Wie viele Beamtinnen und Beamte befinden sich aktiv im höheren Polizeidienst des Landes NRW?
2. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte des Landes NRW sind je Besoldungsstufe A13 bis A16 (einzeln ausgewiesen) im aktiven Dienst?
3. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte des Landes NRW sind nicht nach einer A-Besoldung, sondern beispielsweise in einer B-Besoldung, eingruppiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2016
  • Frist
    6. Januar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Führungskräfte der Polizei NRW [#19504]
Datum
5. Dezember 2016 16:01
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Beamtinnen und Beamte befinden sich aktiv im höheren Polizeidienst des Landes NRW? 2. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte des Landes NRW sind je Besoldungsstufe A13 bis A16 (einzeln ausgewiesen) im aktiven Dienst? 3. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte des Landes NRW sind nicht nach einer A-Besoldung, sondern beispielsweise in einer B-Besoldung, eingruppiert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich die Antwort auf Ihre Anfrage vom 05.12.2016. Mit freundliche…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Führungskräfte der Polizei NRW; Ihre Eingabe vom 05. Dez. 2016
Datum
8. Dezember 2016 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich die Antwort auf Ihre Anfrage vom 05.12.2016. Mit freundlichen Grüßen