Funk: Bedenkliche Einflussnahme der Drittplattform "YouTube"

Anfrage an: Südwestrundfunk

- Richtlinien zum Umgang mit Drittplattform (in diesem Fall YouTube) bei besonder Einflussnahme der Drittplattform bezüglich der Listung öffentlich-rechtlicher Inhalte.
Anlass: Der Funk-Creator "MrWissen2Go" äußert bei Twitter (https://twitter.com/MrWissen2Go/status/1214178895794036736), dass ein politisch brisantes Video bei gleicher Popularität im Vergleich zu einem nicht brisanten Video von ihm nicht in den Trends / Videovorschlägen von YouTube angezeigt werden würde. Dies würde eine inhaltliche Einflussnahme der Drittplattform YouTube auf öffentlich-rechtliche Inhalte bedeuten.
- Gibt es Vereinbarungen mit YouTube/Google die dies verbieten / erlauben?
Bitte senden sie mir Dokumente, welche den Umgang in solchen oder ähnlichen Fällen regeln, zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2020
  • Frist
    5. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Richtlinien zum…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funk: Bedenkliche Einflussnahme der Drittplattform "YouTube" [#173471]
Datum
6. Januar 2020 15:23
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Richtlinien zum Umgang mit Drittplattform (in diesem Fall YouTube) bei besonder Einflussnahme der Drittplattform bezüglich der Listung öffentlich-rechtlicher Inhalte. Anlass: Der Funk-Creator "MrWissen2Go" äußert bei Twitter (https://twitter.com/MrWissen2Go/status/1214178895794036736), dass ein politisch brisantes Video bei gleicher Popularität im Vergleich zu einem nicht brisanten Video von ihm nicht in den Trends / Videovorschlägen von YouTube angezeigt werden würde. Dies würde eine inhaltliche Einflussnahme der Drittplattform YouTube auf öffentlich-rechtliche Inhalte bedeuten. - Gibt es Vereinbarungen mit YouTube/Google die dies verbieten / erlauben? Bitte senden sie mir Dokumente, welche den Umgang in solchen oder ähnlichen Fällen regeln, zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173471 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragen nach Maßgabe verschiedener Informationsgesetze, nämlich dem LIFG, UV…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Funk: Bedenkliche Einflussnahme der Drittplattform "YouTube" [#173471]
Datum
9. Januar 2020 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragen nach Maßgabe verschiedener Informationsgesetze, nämlich dem LIFG, UVwG, UIG und VIG die Übersendung der Richtlinien zum Umgang mit Drittplattform von funk sowie Vereinbarungen mit Google/YouTube, die den Umgang mit funk-Videos regeln. Die angefragten Richtlinien (gemäß § 11g Abs. 5 S. 3 RStV) sind auf der Webseite funk.net frei abrufbar: https://www.funk.net/richtlinien. Im Übrigen unterliegt der SWR nicht den von Ihnen zitierten Gesetzen: Das IFG und UIG richtet sich an Bundesbehörden und Bundesorgane (vgl. § 1 Abs. 1 IFG, § 1 Abs. 2 UIG) - der SWR ist demgegenüber eine Körperschaft des Landesrechts. Auch ist der SWR nicht informationspflichtige Stelle gemäß § 2 VIG oder § 24 UVwG In Betracht zu ziehen wären allenfalls entsprechende Landesinformationsgesetze, nämlich das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG BW) oder das Landestransparenz-Gesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG RP). Beide Gesetze gelten jedoch nur insoweit für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, soweit diese Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 4 LIFG BW; § 3 Abs. 7 LTranspG RP). Beide Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Ihrem weiteren Auskunftsersuchen können wir daher nicht entsprechen. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen,
Erstes Deutsches Fernsehen
Vielen Dank für Deine Nachricht und Dein Interesse an funk. Da wir sehr viele Nachrichten erhalten, kann die Bearb…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Automatische Antwort: Funk: Bedenkliche Einflussnahme der Drittplattform "YouTube" [#173471]
Datum
9. Januar 2020 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Deine Nachricht und Dein Interesse an funk. Da wir sehr viele Nachrichten erhalten, kann die Bearbeitung ein wenig dauern. Wir melden uns bei Dir. Viele Grüße

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Sehr geehrteAntragsteller/in die bereitgestellten Richtlinien beantworten meine Fragestellung nur zum Teil. Das m…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Funk: Bedenkliche Einflussnahme der Drittplattform "YouTube" [#173471]
Datum
9. Januar 2020 11:24
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die bereitgestellten Richtlinien beantworten meine Fragestellung nur zum Teil. Das man nur das sagt, was man gesetzlich muss, bedauere ich, muss ich wohl aber hinnehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173471