Funkmastbetreiber

Anfrage an: Bundesnetzagentur

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. September 2018
  • Frist
    13. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 49010629 141799…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funkmastbetreiber [#33415]
Datum
11. September 2018 10:11
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
49010629 141799 142058 147017 142085 147009 49012090 491601 49012536
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesnetzagentur ist zum Schutz von Personen in e…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Funkmastbetreiber [#33415]
Datum
17. September 2018 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesnetzagentur ist zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern im Rahmen des Standortbescheinigungsverfahrens für ortsfeste Funkanlangen mit 10 Watt EIRP oder mehr nach der Verordnung (BEMFV) über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder zuständig. Die Regelungen zum Standortverfahren sowie die anzuwendenden Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) festgelegt. Die Netzplanung, also an welcher Stelle Mobilfunksender aufgebaut werden sowie welche Funkdienste betrieben werden, liegt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen in der Verantwortung der Netzbetreiber. Generell werden bei unserer EMF-Datenbank (https://emf.bundesnetzagentur.de/) nur in Betrieb gemeldet Standorte angezeigt. Anbei die gewünschten Standortbescheinigungen: Bitte beachten Sie, dass der Standort mit der Nr. 142085 bereits deaktiviert worden ist. Mit freundlichen Grüßen