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Funktion der Kreiswehrersatzämter nach der Aussetzung der Wehrpflicht

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne Wissen, mit welchen Aufgaben die Kreiswehrersatzämter derzeit betraut sind und ob die öffentlichen Mittel für diese Behörden nach der Aussetzung der Wehpflicht gekürzt wurden.
Mich interessiert dabei die Mittel bundesweit vor und nach der Aussetzung der Wehrpflicht.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    6. August 2011
  • Frist
    8. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funktion der Kreiswehrersatzämter nach der Aussetzung der Wehrpflicht
Datum
6. August 2011 22:46
An
Empfängername
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne Wissen, mit welchen Aufgaben die Kreiswehrersatzämter derzeit betraut sind und ob die öffentlichen Mittel für diese Behörden nach der Aussetzung der Wehpflicht gekürzt wurden. Mich interessiert dabei die Mittel bundesweit vor und nach der Aussetzung der Wehrpflicht.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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