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Funktionsbewertung der Schutzpolizei Nordhrein Westfalen, Kienbaum Unternehmensberatung, 08.07.1999

die Studie Funktionsbewertung der Schutzpolizei Nordhrein Westfalen, Kienbaum Unternehmensberatung, 08.07.1999.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. August 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funktionsbewertung der Schutzpolizei Nordhrein Westfalen, Kienbaum Unternehmensberatung, 08.07.1999 [#164037]
Datum
16. August 2019 11:02
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Studie Funktionsbewertung der Schutzpolizei Nordhrein Westfalen, Kienbaum Unternehmensberatung, 08.07.1999.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
E-Mail vom 16. August 2019 - Aktenzeichen 432-30.01 Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 4 Absatz 1 Informationsf…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
E-Mail vom 16. August 2019 - Aktenzeichen 432-30.01
Datum
20. August 2019 10:02
Status
Warte auf Antwort
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13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 4 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW haben nur natürliche Personen Anspruch auf Informationszugang. Insofern bitte ich um Angabe Ihres Vor- und Nachnamens. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass eine Bearbeitung Ihres Anliegens erst nach dieser Angabe erfolgen wird. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung des Vor- und Nachnamens: E-Mail vom 16. August 2019 - Aktenzeichen 432-30.01 [#164037] Sehr geehrteAnt…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anforderung des Vor- und Nachnamens: E-Mail vom 16. August 2019 - Aktenzeichen 432-30.01 [#164037]
Datum
20. August 2019 10:30
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bevor ich Ihnen meinen Namen mitteile, bitte ich Sie unter der (richtigen) Annahme, dass ich eine natürliche Person (und keine Firma; ich glaube das war die Zielrichtung Ihrer Nachfrage) bin, um die Mitteilung, ob Sie grundsätzlich Versagungsgründe nach §§ 6 ff. IFG NRW sehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass meine personenbezogenen Daten ebenfalls schutzwürdig sind (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) und ich sie nicht sofort herausgeben möchte, wenn die Gefahr besteht, dass Sie den IFG Antrag ohnehin mit Verweis auf die oben genannten Versagungsgründe ablehnen würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
E-Mail vom 20. August 2019 - Aktenzeichen 432-30.01 Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise auf meine E-Mail v…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
E-Mail vom 20. August 2019 - Aktenzeichen 432-30.01
Datum
26. August 2019 15:14
Status
Warte auf Antwort
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13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise auf meine E-Mail vom 20. August 2019. Vorsorglich weise ich ebenfalls darauf hin, dass bei einer (Teil-)Ablehnung eines Antrags das Verfahren in § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW die Schriftform vorsieht und die Mitteilung der Meldeadresse erforderlich wird. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Antragsrücknahme: E-Mail vom 20. August 2019 - Aktenzeichen 432-30.01 [#164037] Sehr geehrteAntragsteller/in wie …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antragsrücknahme: E-Mail vom 20. August 2019 - Aktenzeichen 432-30.01 [#164037]
Datum
26. August 2019 16:23
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie es scheint, wird Ihrerseits unter Bezugnahme auf die Ausnahmetatbestände des § 6 IFG eine Auskunft nicht erfolgen. Ich ziehe daher meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Rücknahme der Antragsrücknahme: E-Mail vom 20. August 2019 - Aktenzeichen 432-30.01 [#164037] Sehr geehrteAntragst…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rücknahme der Antragsrücknahme: E-Mail vom 20. August 2019 - Aktenzeichen 432-30.01 [#164037]
Datum
27. August 2019 16:33
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Dass es sich bei mir, dem Antragsteller, tatsächlich um eine natürliche Person handelt, dürfte aufgrund des Registrierungserfordernisses bei fragdenstaat.de unzweifelhaft feststehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Dies kommt insbesondere in folgenden Fallgruppen in Betracht: *Erlass eines Gebührenbescheides *Erlass eines Ablehnungsbescheides, wenn die Antragsteller Rechtsmittel einlegen wollen *aus materiell-rechtlichen Gründen (Geltendmachung eines rechtlichen Interesses oder erforderliche Einwilligung der Weitergabe anderer personenbezogener Daten) *Zusendung von Informationsmaterial per Post (beispielsweise CD-ROM) Über die Internetplattform "fragdenstaat.de" ist es möglich, anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips gesehen wird und die Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat gestärkt werden sollen, hat der Gesetzgeber bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung nach dem IFG NRW gestellt. Gesetzlich sind sowohl mündliche als auch elektronische Anträge vorgesehen. Der Gesetzgeber hat demnach gezielt und gewollt zwei Antragsarten zugelassen, bei denen eine sichere Identifizierung der oder des Antragstellenden inkl. Adressdaten zunächst ausgeschlossen ist. Grundsätzlich ist die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Anträge im Übrigen auch deshalb sinnvoll und wichtig, um eventuellen negativen Folgen für die Antragstellenden vorzubeugen. Ich bitte daher um die weitere Prüfung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Frist abgelaufen: Rücknahme der Antragsrücknahme: E-Mail vom 20. August 2019 - Aktenzeichen 432-30.01 [#164037] Se…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frist abgelaufen: Rücknahme der Antragsrücknahme: E-Mail vom 20. August 2019 - Aktenzeichen 432-30.01 [#164037]
Datum
18. September 2019 13:32
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Funktionsbewertung der Schutzpolizei Nordhrein Westfalen, Kienbaum Unternehmensberatung, 08.07.1999“ vom 16.08.2019 (#164037) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
E-Mail vom 18. September 2019 - Aktenzeichen 432-30.01 Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise auf meine E-Mail…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
E-Mail vom 18. September 2019 - Aktenzeichen 432-30.01
Datum
21. Oktober 2019 17:32
Status
Warte auf Antwort
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13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise auf meine E-Mail vom 20. August 2019. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Funktionsbewertung der Schutzpolizei Nordhrein Westfalen, Kienbaum Unternehmensberatung, 08.07.1999“ [#164037] [#164037]
Datum
24. Oktober 2019 16:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/164037 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Übermittlung personenbezogener Daten für dei Antragstellung und den Auskunftsanspruch keine Voraussetzungen darstellen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 164037.pdf - 2019-08-20_1-image001.png - 2019-08-26_1-image001.png - 2019-10-21_1-image001.png Anfragenr: 164037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/164037
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.10.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Funktionsbewertung der Schutzpolizei Nordhrein Westfalen, Kienbaum Unternehmensberatung, 08.07.1999“ [#164037] [#164037]
Datum
25. Oktober 2019 10:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.10.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-10735/19 Studie Funktionsbewertung der Schutzpolizei Nordrhein-Westfalen, Kienbaum Unternehmensberatun…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-10735/19 Studie Funktionsbewertung der Schutzpolizei Nordrhein-Westfalen, Kienbaum Unternehmensberatung, 08.07.1999
Datum
21. November 2019 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen 209.2.3.1.5-10735/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zur Studie Funktionsbewertung der Schutzpolizei Nordrhein-Westfalen, Kienbaum Unternehmensberatung, 08.07.1999 Ihre E-Mail vom 24.10.2109 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 24.10.2019 wenden Sie sich gem. § 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Antragsteller/in Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), da Ihnen das Ministerium des Innern des Landes NRW Ihre Postanschrift zur Bearbeitung Ihres IFG-Antrags fordert. Zu der Frage, ob eine Postanschrift zur Bearbeitung des IFG-Antrags erforderlich ist, haben Sie das Ministerium bereits selber informiert und die Auffassung der LDI NRW dort mitgeteilt. Das Ministerium folgt dieser Auffassung bei Anträgen, die über diese Plattform gestellt werden, derzeit nicht. Ein gesondertes Aufgreifen Ihres Einzelfalls erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht zielführend. Sollte sich hierbei eine Änderung der Auffassung seitens der Staatskanzlei abzeichnen, würde ich auch ihr Anliegen explizit vortragen. Ich bedaure, dass ich Ihnen hier nicht weiterhelfen konnte. Sollten Sie Ihre Anschrift gegenüber dem Ministerium dennoch bekanntgeben, so können Sie mich darüber unter de, o.a. Aktenzeichen informieren. Mit freundlichen Grüßen
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