Funktionsweise der Terminvergabe beim Bayerischen Impfportal innerhalb einer Prioritätsgruppe.

Das bayerische Impfportal "BayIMCO" http://impfzentren.bayern/ sendet SMS zur Freischaltung der Terminvergabe. Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Regeln/Algorithmus dies INNERHALB einer Prioritätsgruppe erfolgt. D.h. es geht darum, wie die einzelnen Merkmale, die z.B. für Priorität 2 gelten, gegeneinander gewichtet werden. Beispielsweise Personen zwischen 70 und 80 gegenüber Lehrern gegenüber "Rettungskräfte im Außendienst", etc.
Ich fordere Sie hiermit auf, die dafür verwendete Spezifikation und idealerweise auch den entsprechenden Quellcode zur Verfügung zu stellen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 2 Follower:innen
Stefan Armbruster
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das bayerische…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Stefan Armbruster
Betreff
Funktionsweise der Terminvergabe beim Bayerischen Impfportal innerhalb einer Prioritätsgruppe. [#217927]
Datum
10. April 2021 12:37
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das bayerische Impfportal "BayIMCO" http://impfzentren.bayern/ sendet SMS zur Freischaltung der Terminvergabe. Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Regeln/Algorithmus dies INNERHALB einer Prioritätsgruppe erfolgt. D.h. es geht darum, wie die einzelnen Merkmale, die z.B. für Priorität 2 gelten, gegeneinander gewichtet werden. Beispielsweise Personen zwischen 70 und 80 gegenüber Lehrern gegenüber "Rettungskräfte im Außendienst", etc. Ich fordere Sie hiermit auf, die dafür verwendete Spezifikation und idealerweise auch den entsprechenden Quellcode zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Armbruster Anfragenr: 217927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217927/ Postanschrift Stefan Armbruster << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Armbruster

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Ihre Nachricht zum Impfportal Sehr geehrter Herr Armbruster, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben das Rech…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
Ihre Nachricht zum Impfportal
Datum
29. April 2021 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
74,1 KB
image002.png
42,3 KB


Sehr geehrter Herr Armbruster, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben das Recht, von uns jederzeit auf Antrag eine Auskunft über die von uns verarbeiteten, Sie betreffenden personenbezogenen Daten im Umfang des Art. 15 DSGVO zu erhalten. Bitte richten Sie ihr Auskunftsrecht an das jeweilige örtliche Impfzentrum, das Ihre Daten verarbeitet. Mit freundlichen Grüßen