Funktionszulagen nach § 52 Abs. 2 Nr. 2a AbgG

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Unter Verweis auf das Urteil des BVerfG vom 21. Juli 2000, Az. 2 BvH 3/91, eine Übersicht der geleisteten Funktionszulagen nach § 52 Abs. 2 Nr. 2a AbgG pro Fraktion für die vergangenen 10 Jahre.

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  • Datum
    5. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis au…
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Betreff
Funktionszulagen nach § 52 Abs. 2 Nr. 2a AbgG [#60121]
Datum
5. März 2019 17:31
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf das Urteil des BVerfG vom 21. Juli 2000, Az. 2 BvH 3/91, eine Übersicht der geleisteten Funktionszulagen nach § 52 Abs. 2 Nr. 2a AbgG pro Fraktion für die vergangenen 10 Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Funktionszulagen nach § 52 Abs. 2 Nr. 2a AbgG…
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AW: Funktionszulagen nach § 52 Abs. 2 Nr. 2a AbgG [#60121]
Datum
9. April 2019 06:59
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Deutscher Bundestag
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Funktionszulagen nach § 52 Abs. 2 Nr. 2a AbgG“ vom 05.03.2019 (#60121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: Funktionszulagen nach § 52 Abs. 2 Nr. 2a AbgG [#60121]
Datum
19. April 2019 19:12
An
Deutscher Bundestag
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Funktionszulagen nach § 52 Abs. 2 Nr. 2a AbgG“ vom 05.03.2019 (#60121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Funktionszulagen nach § 52 Abs. 2 Nr. 2a AbgG [#60121]
Datum
18. Mai 2019 12:53
An
Deutscher Bundestag
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Funktionszulagen nach § 52 Abs. 2 Nr. 2a AbgG“ vom 05.03.2019 (#60121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Betreff
AW: Funktionszulagen nach § 52 Abs. 2 Nr. 2a AbgG [#60121]
Datum
2. Juni 2019 20:31
An
Deutscher Bundestag
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Funktionszulagen nach § 52 Abs. 2 Nr. 2a AbgG“ vom 05.03.2019 (#60121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>