Funkzellenabfrage 23.3.19

Fand am 23.3.19 in München zwischen 13:00 und 17:00 eine Funkzellenabfrage im Bereich Marienplatz, bzw. entlang der Strecke des Demozuges statt und wenn ja wie wurde diese begründet?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. März 2019
  • Frist
    27. April 2019
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Georg Maharis
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fand am 23.3.19 …
An Bundespolizeidirektion München Details
Von
Georg Maharis
Betreff
Funkzellenabfrage 23.3.19 [#62690]
Datum
23. März 2019 19:58
An
Bundespolizeidirektion München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fand am 23.3.19 in München zwischen 13:00 und 17:00 eine Funkzellenabfrage im Bereich Marienplatz, bzw. entlang der Strecke des Demozuges statt und wenn ja wie wurde diese begründet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Georg Maharis <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Georg Maharis << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Georg Maharis

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Bundespolizeidirektion München
Ihre Anfrage vom 23.03.2019 Sehr geehrter Herr Maharis, beigefügtes Schreiben erhalten Sie auf Ihre Anfrage 201903…
Von
Bundespolizeidirektion München
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.03.2019
Datum
11. April 2019 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Maharis, beigefügtes Schreiben erhalten Sie auf Ihre Anfrage 20190325_Funkzellenabfrage 23.3.19 [#62690]. Mit freundlichen Grüßen