Funkzellenabfragen Fußball Düsseldorf/Köln am 22.12.2013

Alle Unterlagen und/oder Dienstanweisungen über Funkzellenabfragen, die durch Exekutivbehörden am 22.12.2013 in Düsseldorf oder Köln wg. des Fussballspiels Düsseldorf/Köln durchgeführt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2014
  • Frist
    4. Februar 2014
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funkzellenabfragen Fußball Düsseldorf/Köln am 22.12.2013 [#5235]
Datum
3. Januar 2014 18:42
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen und/oder Dienstanweisungen über Funkzellenabfragen, die durch Exekutivbehörden am 22.12.2013 in Düsseldorf oder Köln wg. des Fussballspiels Düsseldorf/Köln durchgeführt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Düsseldorf
Ihre Anfrage vom 03.01.2014 Sehr geehrter Herr Wermuth, Ihre Anfrage vom 03.01.2014 wurde mir heute zur Bearbeit…
Von
Polizeipräsidium Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.01.2014
Datum
19. März 2014 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wermuth, Ihre Anfrage vom 03.01.2014 wurde mir heute zur Bearbeitung vorgelegt. Ich bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung wegen der erforderlichen rechtlichen Prüfung und der Beteiligung anderer Dienststellen/Zusammenstellung der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Schon jetzt teile ich Ihnen mit, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist (§ 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW i.V.m. § 1 VerwGebO IFG und Anlage 1.2 zur VerwGebO IFG). Zu einer Gebührenermäßigung oder -Befreihung gem. § 2 VerwGebO IFG sehe ich auf Grund der von Ihnen vorgebrachten Gründe momentan keinen Anlass. Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist der hier entstandene Arbeitsaufwand. Dieser ist momentan schwer abzuschätzen, so dass ich Ihnen keine verbindliche Auskunft geben kann, ich rechne jedoch mit einer Gebühr im unteren Bereich des Gebührenrahmens. Im Falle einer -durchaus in Betracht kommenden- Ablehnung des Auskunftsersuchens entstünden keine Verwaltungsgebühren (§ 11 Abs. 1 S. 2 IFG NRW). Sofern Sie kein Interesse mehr an der Auskunft haben bitte ich um kurze Nachricht. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Eujen Hendrik Eujen Polizeipräsidium Düsseldorf Dezernat ZA 12 - Recht Jürgensplatz 5-7, 40219 Düsseldorf Raum 0058 / Erdgeschoss E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> Telefon: 0211/870-1213 Fax: 0211/870-1204 www.polizei.nrw.de/duesseldorf
Polizeipräsidium Düsseldorf
WG: Ihre Anfrage vom 03.01.2014 Nachtrag: bitte entschuldigen Sie die falsche Anrede. Hendrik Eujen Poli…
Von
Polizeipräsidium Düsseldorf
Betreff
WG: Ihre Anfrage vom 03.01.2014
Datum
19. März 2014 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Nachtrag: bitte entschuldigen Sie die falsche Anrede. Hendrik Eujen Polizeipräsidium Düsseldorf Dezernat ZA 12 - Recht Jürgensplatz 5-7, 40219 Düsseldorf Raum 0058 / Erdgeschoss E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> Telefon: 0211/870-1213 Fax: 0211/870-1204 www.polizei.nrw.de/duesseldorf ________________________________ Von: Eujen, Hendrik Gesendet: Mittwoch, 19. März 2014 15:21 An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Ihre Anfrage vom 03.01.2014 Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Anfrage vom 03.01.2014 wurde mir heute zur Bearbeitung vorgelegt. Ich bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung wegen der erforderlichen rechtlichen Prüfung und der Beteiligung anderer Dienststellen/Zusammenstellung der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Schon jetzt teile ich Ihnen mit, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist (§ 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW i.V.m. § 1 VerwGebO IFG und Anlage 1.2 zur VerwGebO IFG). Zu einer Gebührenermäßigung oder -Befreihung gem. § 2 VerwGebO IFG sehe ich auf Grund der von Ihnen vorgebrachten Gründe momentan keinen Anlass. Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist der hier entstandene Arbeitsaufwand. Dieser ist momentan schwer abzuschätzen, so dass ich Ihnen keine verbindliche Auskunft geben kann, ich rechne jedoch mit einer Gebühr im unteren Bereich des Gebührenrahmens. Im Falle einer -durchaus in Betracht kommenden- Ablehnung des Auskunftsersuchens entstünden keine Verwaltungsgebühren (§ 11 Abs. 1 S. 2 IFG NRW). Sofern Sie kein Interesse mehr an der Auskunft haben bitte ich um kurze Nachricht. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Eujen Hendrik Eujen Polizeipräsidium Düsseldorf Dezernat ZA 12 - Recht Jürgensplatz 5-7, 40219 Düsseldorf Raum 0058 / Erdgeschoss E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> Telefon: 0211/870-1213 Fax: 0211/870-1204 www.polizei.nrw.de/duesseldorf
Polizeipräsidium Düsseldorf
Ihre Anfrage vom 03.01.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, auf Grund vorrangig zu bearbeitender Einsatzlag…
Von
Polizeipräsidium Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.01.2014
Datum
27. März 2014 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, auf Grund vorrangig zu bearbeitender Einsatzlagen und urlaubsbedingter Abwesenheiten kann Ihre Anfrage nicht vor dem 14.04.2014 abschließend bearbeitet werden. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Eujen Hendrik Eujen Polizeipräsidium Düsseldorf Dezernat ZA 12 - Recht Jürgensplatz 5-7, 40219 Düsseldorf Raum 0058 / Erdgeschoss E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>> Telefon: 0211/870-1213 Fax: 0211/870-1204 www.polizei.nrw.de/duesseldorf

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Polizeipräsidium Düsseldorf
Auskunft bzgl. Funkzellenabfrage 22.12.2013 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im Anhang finden Sie die von Ih…
Von
Polizeipräsidium Düsseldorf
Betreff
Auskunft bzgl. Funkzellenabfrage 22.12.2013
Datum
30. April 2014 11:02
Status
geschwärzt
74,2 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im Anhang finden Sie die von Ihnen gewünschte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen