Funkzellenabfragen in Thüringen

Anzahl der seit 2016 von der Kriminalpolizei Thüringen durchgeführten nicht-individualisierten Funkzellenabfragen, sowie die Menge der dabei erhaltenen Daten.
Zusätzlich die Anzahl der dabei erfassten Bürger und die Anzahl der Betroffenen, die darüber informiert worden sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. August 2017
  • Frist
    2. September 2017
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl d…
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funkzellenabfragen in Thüringen [#24199]
Datum
1. August 2017 10:28
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der seit 2016 von der Kriminalpolizei Thüringen durchgeführten nicht-individualisierten Funkzellenabfragen, sowie die Menge der dabei erhaltenen Daten. Zusätzlich die Anzahl der dabei erfassten Bürger und die Anzahl der Betroffenen, die darüber informiert worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkzellenabfragen in Thüringen“ vom 01.08.201…
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Funkzellenabfragen in Thüringen [#24199]
Datum
4. September 2017 09:32
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkzellenabfragen in Thüringen“ vom 01.08.2017 (#24199) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landeskriminalamt Thüringen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte richten Sie ihre Anfrage, entsprechend dem Musterformular, an die Generalstaats…
Von
Landeskriminalamt Thüringen
Betreff
AW: Funkzellenabfragen in Thüringen [#24199]
Datum
4. September 2017 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte richten Sie ihre Anfrage, entsprechend dem Musterformular, an die Generalstaatsanwaltschaft Thüringen. Mit freundlichen Grüßen