Funkzellenabfragen in Thüringen 2019

Anzahl der in 2019 von der Thüringer Polizei durchgeführten nicht-individualisierten Funkzellenabfragen, sowie die Menge der dabei erhaltenen Daten.
Zusätzlich die Anzahl der dabei erfassten Bürger und die Anzahl der Betroffenen, die darüber informiert worden sind.
Gibt es darüber hinaus Bestrebungen, ein System zu implementieren, um betroffene Bürger, z.B. per SMS darüber zu informieren, dass ihre Daten bei Funkzellenabfragen erfasst wurden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der …
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
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Betreff
Funkzellenabfragen in Thüringen 2019 [#173315]
Datum
4. Januar 2020 14:46
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der in 2019 von der Thüringer Polizei durchgeführten nicht-individualisierten Funkzellenabfragen, sowie die Menge der dabei erhaltenen Daten. Zusätzlich die Anzahl der dabei erfassten Bürger und die Anzahl der Betroffenen, die darüber informiert worden sind. Gibt es darüber hinaus Bestrebungen, ein System zu implementieren, um betroffene Bürger, z.B. per SMS darüber zu informieren, dass ihre Daten bei Funkzellenabfragen erfasst wurden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173315 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Antrag auf Informationszugang nach dem Thüringer Transparenzgesetz
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Thüringer Transparenzgesetz
Datum
8. Januar 2020 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
480,9 KB