Funkzellenabfragen in Thüringen

Anfrage an: Thüringer Polizei

Anzahl der in 2016 durchgeführten nicht-individualisierten Funkzellenabfragen und die Anzahl der in 2017 bisher durchgeführten nicht-individualisierten Funkzellenabfragen in Thüringen, sowie die Menge der dabei erhaltenen Daten.
Zusätzlich die Anzahl der dabei erfassten Bürger und die Anzahl der Betroffenen, die darüber informiert worden sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2017
  • Frist
    19. August 2017
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl d…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funkzellenabfragen in Thüringen [#23960]
Datum
18. Juli 2017 10:41
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der in 2016 durchgeführten nicht-individualisierten Funkzellenabfragen und die Anzahl der in 2017 bisher durchgeführten nicht-individualisierten Funkzellenabfragen in Thüringen, sowie die Menge der dabei erhaltenen Daten. Zusätzlich die Anzahl der dabei erfassten Bürger und die Anzahl der Betroffenen, die darüber informiert worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Polizei
Funkzellenabfrage in Thüringen Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie Bezug nehmend auf I…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
Funkzellenabfrage in Thüringen
Datum
25. Juli 2017 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie Bezug nehmend auf Ihre E-Mail Anfrage vom 18. Juli 2017 zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen