Funkzellenabfragen während "AfD wegbassen" Demonstration

Anfrage an: Polizei Berlin

Anzahl der am 27.5.2018 durchgeführten nicht-individualisierten und individualisierten Funkzellenabfragen in Berlin, sowie die Menge der dabei erhaltenen Daten.
Zusätzlich die Anzahl der dabei erfassten Bürger und die Anzahl der Betroffenen, die darüber informiert worden sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funkzellenabfragen während "AfD wegbassen" Demonstration [#30090]
Datum
28. Mai 2018 18:28
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der am 27.5.2018 durchgeführten nicht-individualisierten und individualisierten Funkzellenabfragen in Berlin, sowie die Menge der dabei erhaltenen Daten. Zusätzlich die Anzahl der dabei erfassten Bürger und die Anzahl der Betroffenen, die darüber informiert worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkzellenabfragen während "AfD wegbassen…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Funkzellenabfragen während "AfD wegbassen" Demonstration [#30090]
Datum
3. Juli 2018 00:42
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkzellenabfragen während "AfD wegbassen" Demonstration“ vom 28.05.2018 (#30090) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
IFG-Antrag - Funkzellenabfrage während "AfD wegbassen" Demonstration [#30090] Sehr geehrtAntragsteller/i…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG-Antrag - Funkzellenabfrage während "AfD wegbassen" Demonstration [#30090]
Datum
3. Juli 2018 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie mein Schreiben zu Ihrem o.g. Antrag nach dem IFG. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag - Funkzellenabfrage während "AfD wegbassen" Demonstration [#30090] Sehr geehrte Damen und…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Funkzellenabfrage während "AfD wegbassen" Demonstration [#30090]
Datum
9. Juli 2018 10:13
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort, gerne konkretisiere ich meine Anfrage und vielen Dank für den Hinweis! Da ich nicht weiß, wie genau Sie einen Zusammenhang zu AfD wegbassen herstellen, bitte ich Sie, mir folgendes zu schicken: - Anzahl aller am 27.5.2018 durchgeführten nicht-individualisierten und individualisierten Funkzellenabfragen in Berlin, sowie die Menge der dabei erhaltenen Daten. - Anzahl der in Zusammenhang zu AfD wegbassen stehenden am 27.5.2018 durchgeführten nicht-individualisierten und individualisierten Funkzellenabfragen in Berlin, sowie die Menge der dabei erhaltenen Daten. - und für die ersten beiden Punkte: Zusätzlich die Anzahl der dabei erfassten Bürger und die Anzahl der Betroffenen, die darüber informiert worden sind. - eine Erläuterung darüber wie ein Zusammenhang hergestellt wird Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
WG: IFG-Antrag - Funkzellenabfrage während "AfD wegbassen" Demonstration Sehr geehrte Damen und Herren, …
Von
Polizei Berlin
Betreff
WG: IFG-Antrag - Funkzellenabfrage während "AfD wegbassen" Demonstration
Datum
13. August 2018 10:16
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2018060306-Aneu-IFG-Antrag-Funkzelle.eml
798,3 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegenden Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) übermittle ich zuständigkeitshalber mit der Bitte um Beantwortung der Fragen des Antragstellers. Soweit Sie eine Zulieferung durch zuständige Polizeidienststellen benötigen, wenden Sie sich bitte an den aus der Anlage ersichtlichen Bereich LKA 7. Ich wäre außerdem sehr verbunden, wenn Sie Ihre weitere gegebenenfalls erforderliche Korrespondenz mit LKA 7 jeweils cc an das Dienststellenpostfach Just 4: <<E-Mail-Adresse>> senden. Der Antrag ging zunächst bei der Polizei Berlin ein und wurde polizeiintern an den zuständigen Bereich, LKA 7 zur Stellungnahme weitergeleitet. Dortigerseits wurde jedoch festgestellt, dass eine Bearbeitung polizeiintern nicht erfolgen kann. Eine Zuständigkeit zur Beantwortung der Fragen des Antragstellers kann ausschließlich durch Senjustva erfolgen. Ich bitte daher um weitere Bearbeitung. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Berlin
AW: IFG-Antrag - Funkzellenabfrage während "AfD wegbassen" Demonstration [#30090] Sehr geehrtAntragstell…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: IFG-Antrag - Funkzellenabfrage während "AfD wegbassen" Demonstration [#30090]
Datum
5. September 2018 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend sende ich Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrem o.g. IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen