Funkzellenauswertung/-abfrage Darmstadt

1. In welchem Ausmaße wurde in Darmstadt im letzten (2018) und im laufenden Jahr (2019) das Mittel der Funkzellenauswertung/-abfrage zur Aufklärung von Straftaten angewendet?
2. Bei welcher Art von Straftaten wurden dabei dieses Mittel angewendet und wie viele Daten von Mobilfunkteilnehmern wurden dabei abgefragt?
3. Wie viele Betroffene, wurden nach dem Abschluss der Maßnahme informiert?
4. Wie viele Straftaten wurden so aufgeklärt und welche Aufklärungen wären ohne dieses Mittel nicht möglich gewesen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. In welchem Au…
An Polizeipräsidium Südhessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funkzellenauswertung/-abfrage Darmstadt [#172379]
Datum
18. Dezember 2019 18:32
An
Polizeipräsidium Südhessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. In welchem Ausmaße wurde in Darmstadt im letzten (2018) und im laufenden Jahr (2019) das Mittel der Funkzellenauswertung/-abfrage zur Aufklärung von Straftaten angewendet? 2. Bei welcher Art von Straftaten wurden dabei dieses Mittel angewendet und wie viele Daten von Mobilfunkteilnehmern wurden dabei abgefragt? 3. Wie viele Betroffene, wurden nach dem Abschluss der Maßnahme informiert? 4. Wie viele Straftaten wurden so aufgeklärt und welche Aufklärungen wären ohne dieses Mittel nicht möglich gewesen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172379 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Südhessen
DS: 42/19 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Zunächst …
Von
Polizeipräsidium Südhessen
Betreff
AW: Funkzellenauswertung/-abfrage Darmstadt [#172379] - Eingangsbestätigung
Datum
20. Dezember 2019 10:36
Status
Warte auf Antwort
DS: 42/19 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Zunächst bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres Schreibens. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist es zunächst erforderlich, weitere Informationen einzuholen, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sobald mir die notwendigen Informationen vorliegen und die Prüfung abgeschlossen ist, komme ich unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück. Bis dahin darf ich Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Südhessen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 18.12.2019 haben Sie um die Übersendung von Unterlagen zur Funkzellen…
Von
Polizeipräsidium Südhessen
Betreff
AW: Funkzellenauswertung/-abfrage Darmstadt [#172379]
Datum
8. Januar 2020 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 18.12.2019 haben Sie um die Übersendung von Unterlagen zur Funkzellenauswertung zur Aufklärung von Straftaten in Darmstadt in 2018 und 2019 gebeten. Ihrem Antrag kann leider nicht entsprochen werden. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i.S.d. § 1 Abs. 2 UIG. Mit freundlichen Grüßen