Funkzellenauswertung Hamburg
- Anfrage an:
- Polizei Hamburg
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
In welchem Ausmaße wurde in Hamburg im letzten und im laufenden Jahr das Mittel der Funkzellenauswertung zur Aufklärung von Straftaten angewendet?
Bei welcher Art von Straftaten wurden dabei dieses Mittel angewendet und wie viele Daten von Mobilfunkteilnehmern wurden dabei abgefragt?
Wie viele Straftaten wurden so aufgeklärt und welche Aufklärungen wären ohne dieses Mittel nicht möglich gewesen?
Korrespondenz
-
Frist – 07.05.2013
- 26. Mär 2013
- Mai 2013
- Jun 2013
- Jul 2013
- 20. Aug 2013
- Von
- Holger Krupp
- Betreff
- Funkzellenauswertung Hamburg
- Datum
- 26. März 2013 10:09
- An
- Behörde für Inneres und Sport Hamburg
- Status
- Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In welchem Ausmaße wurde in Hamburg im letzten und im laufenden Jahr das Mittel der Funkzellenauswertung zur Aufklärung von Straftaten angewendet?
Bei welcher Art von Straftaten wurden dabei dieses Mittel angewendet und wie viele Daten von Mobilfunkteilnehmern wurden dabei abgefragt?
Wie viele Straftaten wurden so aufgeklärt und welche Aufklärungen wären ohne dieses Mittel nicht möglich gewesen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Krupp
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Holger Krupp
- 5 Jahre, 10 Monate her26. März 2013 10:09: Holger Krupp hat eine Nachricht an Behörde für Inneres und Sport Hamburg gesendet.
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- Von
- Behörde für Inneres und Sport Hamburg
- Betreff
- Funkzellenauswertung Hamburg
- Datum
- 26. März 2013 11:11
- Status
- Unbekannt
Sehr geehrter Herr Krupp,
vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), die heute am 26. März bei der Poststelle der Behörde für Inneres und Sport eingegangen ist.
Da wir für die Beantwortung dieser Anfrage nicht zuständig sind, leite ich diese an die Polizei weiter, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
Rein vorsorglich möchte ich Sie allerdings darauf hinweisen, dass Sie auf Grundlage des HmbTG kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Zusammenstellungen von Auskünften haben, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen.
Gemäß § 2 Absatz 1 HmbTG sind Informationen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art Ihrer Speicherung. Die Gesetzesbegründung zu § 2 Absatz 1 HmbTG konkretisiert die "Informationen" als alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, insbesondere Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne, Karten sowie Tonaufzeichnungen unabhängig von der Art des Speichermediums. Sie können elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bilinc Ercan
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Amt für Innere Verwaltung und Planung
Allgemeine Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten
-A 245-
Johanniswall 4, 20095 Hamburg
Tel.: 040/ 42839 - 3705
Fax.: 040/ 42839 - 3809
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
- 5 Jahre, 10 Monate her26. März 2013 11:12: E-Mail von Behörde für Inneres und Sport Hamburg erhalten.
- 5 Jahre, 10 Monate her4. April 2013 19:55: Die Anfrage wurde an Polizei Hamburg weitergeleitet und die Frist neu gesetzt.
- 5 Jahre, 9 Monate her7. Mai 2013 00:00: Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen
- 5 Jahre, 6 Monate her30. Juli 2013 00:00: Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen
- Von
- Holger Krupp
- Betreff
- AW: Funkzellenauswertung Hamburg
- Datum
- 13. August 2013 11:47
- An
- Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Funkzellenauswertung Hamburg" vom 26.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Monate, 1 Woche überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Krupp
- 5 Jahre, 6 Monate her13. August 2013 11:47: Holger Krupp hat eine Nachricht an Behörde für Inneres und Sport Hamburg gesendet.
- Von
- Polizei Hamburg
- Betreff
- Undelivered Mail Returned to Sender
- Datum
- 13. August 2013 11:47
- Status
- Anfrage abgeschlossen
This is the mail system at host fragdenstaat.de.
I'm sorry to have to inform you that your message could not
be delivered to one or more recipients. It's attached below.
For further assistance, please send mail to postmaster.
If you do so, please include this problem report. You can
delete your own text from the attached returned message.
The mail system
<<Name und E-Mail-Adresse>>: host tnsrv135.dataport.de[141.91.240.135] said:
550 5.1.1 <<Name und E-Mail-Adresse>>: Recipient address rejected: User
unknown in relay recipient table (in reply to RCPT TO command)
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Funkzellenauswertung Hamburg" vom 26.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Monate, 1 Woche überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Krupp
- 5 Jahre, 6 Monate her13. August 2013 11:47: E-Mail von Polizei Hamburg erhalten.
- Von
- Holger Krupp
- Betreff
- AW: AW: Funkzellenauswertung Hamburg
- Datum
- 13. August 2013 11:47
- An
- Polizei Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Funkzellenauswertung Hamburg" vom 26.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Monate, 1 Woche überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Krupp
- 5 Jahre, 6 Monate her13. August 2013 11:47: Holger Krupp hat eine Nachricht an Polizei Hamburg gesendet.
- Von
- Polizei Hamburg
- Betreff
- Anfrage nach dem Hamburg Transparenzgesetzes (HmbTG)
- Datum
- 20. August 2013 11:50
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
Sehr geehrter Herr Krupp,
im Anhang befindet sich die Antwort der Hamburg Polizei zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburg Transparenzgesetzes (HmbTG) in Sachen Funkzellenauswertungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stab des Landeskriminalamts
_______________________
Polizei Hamburg
LKA 02 / Grundsatz
Bruno-Georges-Platz 1
Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
- 5 Jahre, 5 Monate her20. August 2013 11:51: E-Mail von Polizei Hamburg erhalten.
- 5 Jahre, 5 Monate her7. September 2013 08:06: Holger Krupp hat den Status auf 'Anfrage erfolgreich' gesetzt.
- 5 Jahre, 5 Monate her7. September 2013 08:06: Holger Krupp hat den Status auf 'Anfrage erfolgreich' gesetzt.
- Christian Heise schrieb am 17. September 2013 10:13:
-
Können Sie den Anhang bitte veröffentlichen? Danke Alles lesen
Können Sie den Anhang bitte veröffentlichen?
Danke