Funkzellenauswertung in Hamburg

Anfrage an: Polizei Hamburg

wie auch in den vergangenen zwei Jahren interessiere ich mich für das Thema der Funkzellenauswertung in Hamburg.

Gerne würde ich von Ihnen wissen, ob das Mittel der Funkzellenauswertung auch 2014 angewandt wurde und zu welchen Anlässen.
Wie viele Datensätze wurden angefragt und wurden die Personen, die betroffen waren darüber im Nachhinein informiert?
Wie war die Quote von Datensätzen von unbeteiligten zu an Straftaten beteiligten Personen?
In welchem Umfang wurden "stille SMS" eingesetzt und in welchem Ausmaß führte dies zur Aufklärung von Straftaten?

Da sie mir in den vergangenen Jahren mitteilten, dass bisher keine Statistiken erfasst wurden. Dies sollte nach § 100a Absatz 4 StPO jedoch geschehen. Können Sie mir sagen ob sie inzwischen solche Statistiken führen und ob diese öffentlich einsehbar sind.

Vielen Dank und ein ruhigen Übergang von 2014 in 2015.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2014
  • Frist
    30. Januar 2015
  • 3 Follower:innen
Holger Krupp
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
Holger Krupp
Betreff
Funkzellenauswertung in Hamburg [#8228]
Datum
28. Dezember 2014 11:05
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
wie auch in den vergangenen zwei Jahren interessiere ich mich für das Thema der Funkzellenauswertung in Hamburg. Gerne würde ich von Ihnen wissen, ob das Mittel der Funkzellenauswertung auch 2014 angewandt wurde und zu welchen Anlässen. Wie viele Datensätze wurden angefragt und wurden die Personen, die betroffen waren darüber im Nachhinein informiert? Wie war die Quote von Datensätzen von unbeteiligten zu an Straftaten beteiligten Personen? In welchem Umfang wurden "stille SMS" eingesetzt und in welchem Ausmaß führte dies zur Aufklärung von Straftaten? Da sie mir in den vergangenen Jahren mitteilten, dass bisher keine Statistiken erfasst wurden. Dies sollte nach § 100a Absatz 4 StPO jedoch geschehen. Können Sie mir sagen ob sie inzwischen solche Statistiken führen und ob diese öffentlich einsehbar sind. Vielen Dank und ein ruhigen Übergang von 2014 in 2015.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Holger Krupp <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Holger Krupp
Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Krupp, im Anhang befindet sich eine Rückfrage des Landeskriminalamts Hamburg Fachstab Grundsat…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Funkzellenauswertung in Hamburg [#8228]
Datum
30. Dezember 2014 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krupp, im Anhang befindet sich eine Rückfrage des Landeskriminalamts Hamburg Fachstab Grundsatz (LKA FSt 21) in Sachen Ihrer Anfrage gem. Hamburgischem Transparenzgesetz HmbTG vom 29.12.2014 zum Thema: "Funkzellenauswertung in Hamburg" Mit freundlichen Grüßen
Holger Krupp
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit sende ich Ihnen meine Adresse zur Zustellung des Gebührenbescheids. Mit f…
An Polizei Hamburg Details
Von
Holger Krupp
Betreff
AW: Funkzellenauswertung in Hamburg [#8228]
Datum
30. Dezember 2014 13:50
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit sende ich Ihnen meine Adresse zur Zustellung des Gebührenbescheids. Mit freundlichen Grüßen Holger Krupp Anfragenr: 8228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Holger Krupp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Krupp, im Anhang befindet sich die Antwort des Landeskriminalamts Hamburg, Fachstab Grundsatz …
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Funkzellenauswertung in Hamburg [#8228]
Datum
29. Januar 2015 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krupp, im Anhang befindet sich die Antwort des Landeskriminalamts Hamburg, Fachstab Grundsatz (LKA FSt 21) in Sachen Ihrer Anfrage gem. §1 Hamburgisches Transparenzgesetz HmbTG vom 28.12.2014 zum Thema: "Funkzellenauswertung in Hamburg [#8228]" Mit freundlichen Grüßen