Funkzellenauswertung in Rostock

1. In welchem Ausmaße wurde in Rostock inden letzten fünf Jahren das Mittel der Funkzellenauswertung zur Aufklärung von Straftaten angewendet?
2. Bei welcher Art von Straftaten wurden dabei dieses Mittel angewendet und wie viele Daten von Mobilfunkteilnehmern wurden dabei abgefragt?
3. Wie viele Straftaten wurden so aufgeklärt und welche Aufklärungen wären ohne dieses Mittel nicht möglich gewesen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funkzellenauswertung in Rostock [#223425]
Datum
14. Juni 2021 21:57
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. In welchem Ausmaße wurde in Rostock inden letzten fünf Jahren das Mittel der Funkzellenauswertung zur Aufklärung von Straftaten angewendet? 2. Bei welcher Art von Straftaten wurden dabei dieses Mittel angewendet und wie viele Daten von Mobilfunkteilnehmern wurden dabei abgefragt? 3. Wie viele Straftaten wurden so aufgeklärt und welche Aufklärungen wären ohne dieses Mittel nicht möglich gewesen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223425/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Funkzellenauswertung in Rostock [#223425]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Funkzellenauswertung in Rostock [#223425]
Datum
14. Juni 2021 22:07
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,3 KB
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Eingangsbestätigung und Informationspflichten Sehr Antragsteller/in Ihre IFG-Anfrage "Funkzellenauswertung i…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Eingangsbestätigung und Informationspflichten
Datum
21. Juni 2021 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre IFG-Anfrage "Funkzellenauswertung in Rostock [#223425]" ist am 14.6.2021 im Ministerium für Inneres und Europa M-V eingegangen. Bitte beachten Sie die beigefügten Informationspflichten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Voraussichtliche Ablehnung Ihrer Anfrage Sehr Antragsteller/in Ihre IFG-Anfrage zu Funkzellenauswertungen in Rost…
Sehr Antragsteller/in Ihre IFG-Anfrage zu Funkzellenauswertungen in Rostock ist aller Voraussicht nach ablehnend zu bescheiden, da keine passenden Informationen im Ministerium für Inneres und Europa M-V vorliegen. Wenn Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten wollen, bitte ich um Übermittlung einer zustellungsfähigen Adresse, damit ich Ihnen den Bescheid per Briefpost zukommen lassen kann. Ich möchte bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die von Ihnen begehrten Informationen beim Landeskriminalamt M-V, Retgendorfer Str. 9, 19067 Leezen, vorliegen könnten. Mit freundlichen Grüßen