Funkzellenauswertung Rhein-Sieg Kreis

1. In welchem Ausmaße wurde im Rhein-Sieg Kreis im letzten und im laufenden Jahr das Mittel der Funkzellenauswertung zur Aufklärung von Straftaten angewendet?
2. Bei welcher Art von Straftaten wurden dabei dieses Mittel angewendet und wie viele Daten von Mobilfunkteilnehmern wurden dabei abgefragt?
3. Wie viele Betroffene, wurden nach dem Abschluss der Maßnahme informiert?
4. Wie viele Straftaten wurden so aufgeklärt und welche Aufklärungen wären ohne dieses Mittel nicht möglich gewesen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Oktober 2019
  • Frist
    6. November 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funkzellenauswertung Rhein-Sieg Kreis [#167805]
Datum
3. Oktober 2019 19:32
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. In welchem Ausmaße wurde im Rhein-Sieg Kreis im letzten und im laufenden Jahr das Mittel der Funkzellenauswertung zur Aufklärung von Straftaten angewendet? 2. Bei welcher Art von Straftaten wurden dabei dieses Mittel angewendet und wie viele Daten von Mobilfunkteilnehmern wurden dabei abgefragt? 3. Wie viele Betroffene, wurden nach dem Abschluss der Maßnahme informiert? 4. Wie viele Straftaten wurden so aufgeklärt und welche Aufklärungen wären ohne dieses Mittel nicht möglich gewesen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkzellenauswertung Rhein-Sieg Kreis“ vom 03.10…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Funkzellenauswertung Rhein-Sieg Kreis [#167805]
Datum
11. November 2019 17:20
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Funkzellenauswertung Rhein-Sieg Kreis“ vom 03.10.2019 (#167805) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167805
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
IFG Anfrage #167805 (FragDenStaat): Fehlende Rückmeldung Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich die fehl…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
IFG Anfrage #167805 (FragDenStaat): Fehlende Rückmeldung
Datum
17. Dezember 2019 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich die fehlende Rückmeldung zu entschuldigen. Bei der Suche nach der Ursprungsmail musste ich feststellen, dass diese bereits beim zentralen Posteingangsserver im Spam-Filter "hängengeblieben" ist. Aufgrund Ihrer Erinnerung habe ich die Verfahrensweise entsprechend geändert um dies zukünftig zu verhindern. Ihr Anliegen habe über die öffentliche Ansicht bei FragDenStaat herausfinden können. Ich bitte um kurze Bestätigung, dass die dort aufgeführten 4 Fragen auch tatsächlich alle Auskunftswünsche Ihrerseits enthalten. Sie erhalten dann kurzfristig eine Rückmeldung. Mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggfls. weitere Veranlassung und Steuerung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage #167805 (FragDenStaat): Fehlende Rückmeldung [#167805] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage #167805 (FragDenStaat): Fehlende Rückmeldung [#167805]
Datum
18. Dezember 2019 06:52
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ja, es geht um die 4 Fragen vom 3. Oktober 2019 19:32. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167805
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Automatische Antwort: IFG Anfrage #167805 (FragDenStaat): Fehlende Rückmeldung [#167805] Der Eingang ihrer E-Mail …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Automatische Antwort: IFG Anfrage #167805 (FragDenStaat): Fehlende Rückmeldung [#167805]
Datum
18. Dezember 2019 06:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang ihrer E-Mail bei der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis wird bestätigt. Eine Bearbeitung erfolgt am nächsten Werktag. In Eilfällen wenden sie sich bitte fernmündlich an die nächste Polizeidienststelle oder die sachbearbeitende Dienststelle. KPB Rhein-Sieg-Kreis Tel. 02241-541-0

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde Direktion ZA /…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz
Datum
27. Januar 2020 10:43
Status
geschwärzt
413,6 KB
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde Direktion ZA / Direktionsbüro [geschwärzt] [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], anbei das Antwortschreiben der KPB Rhein-Sieg-Kreis zu Ihrer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz 167805 (FragDenStaat). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] KPB Rhein-Sieg-Kreis Direktion ZA, Direktionsbüro [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]