Für "Pop-Up-Radwege" infrage kommende Straßenabschnitte

Das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit schreibt in der Pressemitteilung »Radverkehr nimmt zu, Kfz-Verkehr nimmt ab« vom 09.04.2020:

»Auf vielen für "Pop-up-Radwege" infrage kommenden Straßenabschnitten ist die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben, während gleichzeitig der motorisierte Verkehr stark abgenommen hat.«

Quelle:
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/radverkehr-nimmt-zu-kfz-verkehr-nimmt-ab

Laut der Pressemitteilung der Stadt Köln gibt es also aus Sicht der Stadtverwaltung »für Pop-up-Radwege infrage kommende Straßenabschnitte«.

Ich bitte um eine Liste der erwähnten Straßenabschnitte. Bitte teilen Sie auch jeweils mit, auf welchen dieser Abschnitte eine Radwegbenutzungspflicht besteht und auf welchen nicht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
Christoph Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir F…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
Für "Pop-Up-Radwege" infrage kommende Straßenabschnitte [#184326]
Datum
9. April 2020 21:09
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit schreibt in der Pressemitteilung »Radverkehr nimmt zu, Kfz-Verkehr nimmt ab« vom 09.04.2020: »Auf vielen für "Pop-up-Radwege" infrage kommenden Straßenabschnitten ist die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben, während gleichzeitig der motorisierte Verkehr stark abgenommen hat.« Quelle: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/radverkehr-nimmt-zu-kfz-verkehr-nimmt-ab Laut der Pressemitteilung der Stadt Köln gibt es also aus Sicht der Stadtverwaltung »für Pop-up-Radwege infrage kommende Straßenabschnitte«. Ich bitte um eine Liste der erwähnten Straßenabschnitte. Bitte teilen Sie auch jeweils mit, auf welchen dieser Abschnitte eine Radwegbenutzungspflicht besteht und auf welchen nicht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 184326 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schmidt
Christoph Schmidt
Sehr geehrte [geschwärzt], bitte entschuldigen Sie die folgende Ergänzung: In der Pressemitteilung erwähnen Sie …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
AW: Für "Pop-Up-Radwege" infrage kommende Straßenabschnitte [#184326]
Datum
9. April 2020 21:29
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], bitte entschuldigen Sie die folgende Ergänzung: In der Pressemitteilung erwähnen Sie eine starke Abnahme des motorisierten Verkehrs in vielen der für "Pop-up-Radwege" infrage kommenden Straßenabschnitten. Ich bitte um eine Angabe der Kraftfahrzeugzahlen pro Straßenabschnitt. Bitte geben Sie absolute Zahlen an, jeweils vor und nach ihrer Betrachtung. Sofern Ihnen diese Information vorliegt, bitte ich um eine detaillierte Angabe nach Pkw, Lkw, Bus und Krad. Bitte erläutern Sie ferner, welche der Veränderungen nach Ihrer Ansicht eine "starke Abnahme" im Sinne der Pressemitteilung darstellen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 184326 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Christoph Schmidt
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Für "Pop-Up-Radwege" infrage k…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
AW: Für "Pop-Up-Radwege" infrage kommende Straßenabschnitte [#184326]
Datum
26. Mai 2020 13:52
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Für "Pop-Up-Radwege" infrage kommende Straßenabschnitte“ vom 09.04.2020 (#184326) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 184326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184326
Christoph Schmidt
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Für "Pop-Up-Radwege" infrage k…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
AW: Für "Pop-Up-Radwege" infrage kommende Straßenabschnitte [#184326]
Datum
5. Juni 2020 16:03
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Für "Pop-Up-Radwege" infrage kommende Straßenabschnitte“ vom 09.04.2020 (#184326) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Muss ich jetzt wirklich wegen so einer banalen Anfrage über den Landesdatenschutzbeauftragten gehen und um Vermittlung bitten? Ich gebe Ihnen noch bis Mitter nächster Woche Zeit. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 184326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184326
Christoph Schmidt
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Für "Pop-Up-Radwege" infrage kommende Straßenabschnitte“ [#184326] [#184326]
Datum
11. Juni 2020 00:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/184326 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Stadtverwaltung Köln hat mir bislang nicht einmal eine Eingangsbestätigung zukommen lassen. Auch auf Nachfrage habe ich keinerlei Antwort erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 184326.pdf Anfragenr: 184326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184326
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.06.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Für "Pop-Up-Radwege" infrage kommende Straßenabschnitte“ [#184326] [#184326]
Datum
12. Juni 2020 07:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.06.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt] Informationszugang bzgl. "Pop-Up-Radwege" Mein Aktenzeichen [geschwärzt] Informationsfrei…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
[geschwärzt] Informationszugang bzgl. "Pop-Up-Radwege"
Datum
12. Juni 2020 13:38
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 09.04.2020 an die Stadt Köln auf Informationszugang bzgl. "Pop-Up-Radwege" [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Köln mit Auskunftsersuchen vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Kommunalverwaltung Köln
[geschwärzt], zunächst möchte ich Sie um Entschuldigung bitten, dass Ihre Anfrage nach dem IFG NRW nicht in der …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Für "Pop-Up-Radwege" infrage kommende Straßenabschnitte [#184326]
Datum
17. Juni 2020 14:09
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt], zunächst möchte ich Sie um Entschuldigung bitten, dass Ihre Anfrage nach dem IFG NRW nicht in der vorgesehenen Frist beantwortet werden konnte. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie waren eine Vielzahl von Anfragen und Anträgen zu bearbeiten, so dass sich die Beantwortung leider verzögert hat. Ihre Fragen möchte ich nunmehr wie folgt beantworten: Liste der für Pop-up-Radwege infrage kommende Straßenabschnitte sowie Angabe hinsichtlich der Radwegebenutzungspflicht Sie baten um eine Liste der „für ‚Pop-Up-Radwege‘ infrage kommenden Straßenabschnitte“ (vgl. Pressemitteilung der Stadt Köln vom 09.04.2020) und um Mitteilung, auf welchen dieser Abschnitte eine Radwegbenutzungspflicht besteht und auf welchen nicht. Die Auflistung, auf welchen Abschnitten eine Benutzungspflicht besteht oder nicht besteht beziehungsweise wo eine Aufhebung der Benutzungspflicht noch geprüft werden muss, kann der Anlage 1 zur Mitteilung „Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht“ (4113/2019, https://buergerinfo.sessionnet.verwaltu…) entnommen werden. Diese Liste kann eine mögliche Basis für die Prüfung zur Einrichtung von sog. „Pop-Up-Radwegen“ darstellen. Die Frage, ob eine Benutzungspflicht besteht oder nicht, ist jedoch nur ein Indikator für eine mögliche Realisierbarkeit von sog. „Pop-Up-Radwegen“, jedoch nicht das alleinige Kriterium. Die Realisierbarkeit hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, insbesondere einer oftmals notwendigen Umgestaltung der Knotenpunkte und der Konfiguration der dort vorhandenen Lichtsignalanlagen, damit eine verkehrssichere Führung der Radfahrenden möglich ist. Insbesondere aufgrund der diffizilen Führung des Radverkehrs bei Provisorien in Knotenpunkten, haben wir uns gegen die Einrichtung von PopUp-Bike-Lanes entschieden. Auch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden (AGFS), der die Stadt Köln angehört, vertritt die Auffassung, dass „Maßnahmenplanungen wie Markierungen, Fahrradstraßen etc. Teil von fachlich durchdachten, fundierten und abgestimmten Radverkehrskonzepten bzw. gesamtstädtischen Mobilitätskonzepten sind“ und eine Ad-hoc-Vorgehensweise nicht zielführend ist. Wir richten unsere Kapazitäten weiterhin auf eine nachhaltige Verbesserung der Situation für Radfahrende, anstatt Provisorien zu schaffen und favorisieren die dauerhafte Einrichtung von Radverkehrsanlagen. Angabe der Kraftfahrzeugzahlen pro Straßenabschnitt Sie baten auch um Angabe der Kraftfahrzeugzahlen pro Straßenabschnitt und um Mitteilung der absoluten Zahlen an, jeweils vor und nach ihrer Betrachtung. Sofern diese Information vorliegt, baten Sie auch um eine detaillierte Angabe nach Pkw, Lkw, Bus und Krad. Wie in der Pressemitteilung erwähnt, hat sich der Kfz-Verkehr in Köln um 45% reduziert. Dieser Wert beruht auf den Dauerzählstellen Bonner Straße und Venloer Straße. In der KW 10/2020 lagen die absoluten Kfz-Werte bei 140.231 Kfz (Bonner Straße: 57.993 Kfz und Venloer Straße: 82.238 Kfz), in der KW 13/2020 lagen die absoluten Kfz-Werte bei 79.182 Kfz (Bonner Straße: 33.483 Kfz und Venloer Straße: 45.699 Kfz). Die starke Abnahme bezieht sich somit auf die absoluten Werte an den beiden Dauerzählstellen. Derzeit stehen auf dem Kölner Stadtgebiet nur diese beiden Dauermessstellen zur Verfügung, jedoch werden zukünftig bis zu 80 weitere Dauermesszählstellen installiert. Hierzu befindet sich eine Beschlussvorlage im politischen Beratungsgang. Eine detaillierte Auswertung nach Pkw, Lkw, Bus und Krad liegt nicht vor. Ich hoffe Ihnen Ihre Anfrage entsprechend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! 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